In Teilen der Cottbuser Innenstadt gilt ab heute wieder Alkoholverbot. Das hat die Stadt mitgeteilt. Die Verbotsbereiche strecken sich vom Pusckinpark, über den Berliner Platz entlang der Stadtmauer und der neuen Flaniermeile bis zum Platz am Stadtbrunnen. Neu ist ab diesem Jahr auch der Bereich rund um die Straßenbahnhaltestelle „Stadtpromenade“. Im Schillerpark gibt es kein Verbot mehr.
Mehr Infos zum Alkoholverbot, den neuen Bereichen und zu den ersten Tagen im neuen Sicherheitszentrum gibt es im Gespräch mit Ordnungsdezernent Thomas Bergner im Titelvideo.
Die Polizei und das Ordnungsamt werden das Verbot wieder per Fußstreifen kontrollieren. Wie uns Ordnungsdezernent im Videogespräch sagte, stehen besonders die Bereiche an der Haltestelle „Stadtpromenade“ sowie der Bereich am japanischen Pavillon im Fokus der Kontrollen. Hier gab es in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden über laute Musik, Gruppenansammlungen und Alkoholkonsum. Das Alkoholverbot gilt bis zum 31. Oktober 2019. Ebenfalls hat Bergner einen kleinen Rückblick auf die ersten Tage des Sicherheitszentrums gegeben. Demnach kamen seit der Eröffnung am vergangenen Donnerstag pro Tag rund 25 bis 30 Bürger, um sich zu informieren und vor allem Hinweise zu öffentlichen Ordnungsangelegenheiten zu geben.
Die Stadt teilte zu den Alkoholverbotszonen mit:
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– Das Umfeld der Stadthalle mit Berliner Platz bis einschließlich der Haltestellen der Straßenbahn sowie entlang des Lindner Congress Hotels und der Spree-Galerie.
– Die Stadtpromenade entlang der Stadtmauer bis zum Einkaufszentrum Blechen-Carré einschließlich der Flaniermeile sowie der Haltestelle der Straßenbahn.
– Die gesamte öffentliche Grünanlage im Park an der Puschkinpromenade begrenzt durch Töpferstraße, Klosterstraße, Zimmerstraße, Münzstraße.
– Die Allgemeinverfügung hängt in den Foyers der Rathäuser am Neumarkt 5 und in der Karl-Marx-Straße 67 aus und ist im Internet einsehbar unter www.cottbus.de/alkoholverbot.
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red/presseinfo




