In dem Verfahren gegen den Polizeibeamten Olaf-Frank E., aus dessen Dienstpistole am 22.08.2014 bei dem Versuch der Kontrolle und geplanten Festnahme eines in einem anderweitigen Ermittlungsverfahren Beschuldigten Karsten M. sich ein Schuss löste, hat das Amtsgericht Cottbus auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus am 18.09.2015 einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt erlassen. Als Strafe wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter Auflagen für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage wurde unter anderem die Zahlung von 3.000,- € zugunsten der Landeskasse angeordnet.
Der Vorfall ereignete sich am 22.08.2014 gegen 00:24 Uhr an der Kreuzung Thiemstraße/Stadtring in Cottbus. Die Polizeibeamten stoppten das Fahrzeug, in dem sich die gesuchte Person befand. Da mit mutmaßlicher Gegenwehr gerechnet wurde, zog der Polizeibeamte seine Dienstwaffe. Entgegen den Dienstvorschriften hatte er dabei den Finger am Abzug der Pistole und nicht parallel zum Lauf der Waffe. Dadurch löste sich versehentlich ein Schuss. Karsten M. wurde durch den Schuss in den Kopf getroffen und fiel dadurch in ein Koma. Der komatöse Zustand hält noch an. Der Polizeibeamte leistete im Anschluss an das Geschehen sofort erste Hilfe.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der beschuldigte Polizeibeamte hat die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch gegen diesen zu erheben. Im Falle eines Einspruches käme es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Cottbus.
pm