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„Thiem-Visite“ mit brisantem Thema: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – für ein selbstbestimmtes Lebensende

7:21 Uhr | 16. Januar 2014
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„Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Betreuungsvollmacht, wer sollte mein Betreuer sein und was muss ich unbedingt rechtzeitig regeln? Verpflichtet meine Patientenvollmacht auch meine Angehörigen, sich daran zu halten?“ Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt der ersten „Thiem-Visite“ am Donnerstag, 23. Januar 2014, 17.00 bis 18.30 Uhr im Hörsaal Altbau des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus.
„Wir beginnen unsere neue Veranstaltungsreihe mit diesem brisanten Thema, das viele unserer Patienten und ihre Angehörigen beschäftigt“, so PD Dr. med. habil. Jens Soukup, Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Intensivtherapie und Palliativmedizin, Initiator der „Thiem-Visite“. „Ausgesuchte medizinische Themen und aktuelle Erkenntnisse zu den verschiedensten Erkrankungen wollen wir kompetent an interessierte Bürgerinnen und Bürger vermitteln. Dabei informieren wir auch darüber, welche Erkrankungen in unserem Klinikum in hoher Qualität behandelt werden können.“ Die Veranstaltungen finden monatlich statt und sind kostenlos. Unterstützt wird die „Thiem-Visite“ durch die Knappschaft Cottbus.
Referentin des Informationsabends am 23. Januar istneben Chefarzt Dr. Soukup, der über die Alltagsprobleme im Umgang mit der Patientenverfügung berichtet – die Cottbuser Anwältin Cindy Bramke. Ihr Anliegen: „Es ist wichtig, dass Vorsorgevollmacht und Patientenvollmacht rechtzeitig und sorgfältig formuliert werden. In meiner Praxis begegne ich immer wieder Menschen, die durch plötzliche Ereignisse in sehr schwierige Situationen kommen. Die Ehefrau des verunfallten Handwerksmeisters, die keine Löhne auszahlen kann, die ihre pflegebedürftige Mutter betreuende Tochter, die im Erbfall den Nachweis abgehobener Gelder erbringen muss. All dies kann und sollte durch eine Betreuungsvollmacht verhindert werden.“
Über das Internet und einschlägige Institutionen sind über 100 Vordrucke zu Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung zu erhalten. Anwältin Bramke rät dazu, sich eingehend bei einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.
Mehr als die Hälfte der Deutschen sorgen in irgendeiner Form für Krankheit oder Tod vor. Das ergab eine im Dezember veröffentlichte repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GFK) im Auftrag der Deutschen Friedhofsgesellschaft bei Bundesbürgern über 30 Jahren. Demnach sorgen eher Frauen (56 Prozent) als Männer (51 Prozent) mit Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Regelungen zur Bestattung vor. Mit zunehmendem Alter nehmen auch die Vorsorgebemühungen zu. Während bei den 30- bis 39-Jährigen nur 19 Prozent Angelegenheiten für Krankheit und Tod regeln, sind es bei den 50-bis 59-Jährigen bereits 48 Prozent, bei den 60- bis 69-Jährigen 70 Prozent und bei den über 70-Jährigen sogar 87 Prozent.
Quelle: CTK Cottbus
Foto: Archivbild

„Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Betreuungsvollmacht, wer sollte mein Betreuer sein und was muss ich unbedingt rechtzeitig regeln? Verpflichtet meine Patientenvollmacht auch meine Angehörigen, sich daran zu halten?“ Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt der ersten „Thiem-Visite“ am Donnerstag, 23. Januar 2014, 17.00 bis 18.30 Uhr im Hörsaal Altbau des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus.
„Wir beginnen unsere neue Veranstaltungsreihe mit diesem brisanten Thema, das viele unserer Patienten und ihre Angehörigen beschäftigt“, so PD Dr. med. habil. Jens Soukup, Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Intensivtherapie und Palliativmedizin, Initiator der „Thiem-Visite“. „Ausgesuchte medizinische Themen und aktuelle Erkenntnisse zu den verschiedensten Erkrankungen wollen wir kompetent an interessierte Bürgerinnen und Bürger vermitteln. Dabei informieren wir auch darüber, welche Erkrankungen in unserem Klinikum in hoher Qualität behandelt werden können.“ Die Veranstaltungen finden monatlich statt und sind kostenlos. Unterstützt wird die „Thiem-Visite“ durch die Knappschaft Cottbus.
Referentin des Informationsabends am 23. Januar istneben Chefarzt Dr. Soukup, der über die Alltagsprobleme im Umgang mit der Patientenverfügung berichtet – die Cottbuser Anwältin Cindy Bramke. Ihr Anliegen: „Es ist wichtig, dass Vorsorgevollmacht und Patientenvollmacht rechtzeitig und sorgfältig formuliert werden. In meiner Praxis begegne ich immer wieder Menschen, die durch plötzliche Ereignisse in sehr schwierige Situationen kommen. Die Ehefrau des verunfallten Handwerksmeisters, die keine Löhne auszahlen kann, die ihre pflegebedürftige Mutter betreuende Tochter, die im Erbfall den Nachweis abgehobener Gelder erbringen muss. All dies kann und sollte durch eine Betreuungsvollmacht verhindert werden.“
Über das Internet und einschlägige Institutionen sind über 100 Vordrucke zu Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung zu erhalten. Anwältin Bramke rät dazu, sich eingehend bei einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.
Mehr als die Hälfte der Deutschen sorgen in irgendeiner Form für Krankheit oder Tod vor. Das ergab eine im Dezember veröffentlichte repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GFK) im Auftrag der Deutschen Friedhofsgesellschaft bei Bundesbürgern über 30 Jahren. Demnach sorgen eher Frauen (56 Prozent) als Männer (51 Prozent) mit Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Regelungen zur Bestattung vor. Mit zunehmendem Alter nehmen auch die Vorsorgebemühungen zu. Während bei den 30- bis 39-Jährigen nur 19 Prozent Angelegenheiten für Krankheit und Tod regeln, sind es bei den 50-bis 59-Jährigen bereits 48 Prozent, bei den 60- bis 69-Jährigen 70 Prozent und bei den über 70-Jährigen sogar 87 Prozent.
Quelle: CTK Cottbus
Foto: Archivbild

„Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Betreuungsvollmacht, wer sollte mein Betreuer sein und was muss ich unbedingt rechtzeitig regeln? Verpflichtet meine Patientenvollmacht auch meine Angehörigen, sich daran zu halten?“ Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt der ersten „Thiem-Visite“ am Donnerstag, 23. Januar 2014, 17.00 bis 18.30 Uhr im Hörsaal Altbau des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus.
„Wir beginnen unsere neue Veranstaltungsreihe mit diesem brisanten Thema, das viele unserer Patienten und ihre Angehörigen beschäftigt“, so PD Dr. med. habil. Jens Soukup, Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Intensivtherapie und Palliativmedizin, Initiator der „Thiem-Visite“. „Ausgesuchte medizinische Themen und aktuelle Erkenntnisse zu den verschiedensten Erkrankungen wollen wir kompetent an interessierte Bürgerinnen und Bürger vermitteln. Dabei informieren wir auch darüber, welche Erkrankungen in unserem Klinikum in hoher Qualität behandelt werden können.“ Die Veranstaltungen finden monatlich statt und sind kostenlos. Unterstützt wird die „Thiem-Visite“ durch die Knappschaft Cottbus.
Referentin des Informationsabends am 23. Januar istneben Chefarzt Dr. Soukup, der über die Alltagsprobleme im Umgang mit der Patientenverfügung berichtet – die Cottbuser Anwältin Cindy Bramke. Ihr Anliegen: „Es ist wichtig, dass Vorsorgevollmacht und Patientenvollmacht rechtzeitig und sorgfältig formuliert werden. In meiner Praxis begegne ich immer wieder Menschen, die durch plötzliche Ereignisse in sehr schwierige Situationen kommen. Die Ehefrau des verunfallten Handwerksmeisters, die keine Löhne auszahlen kann, die ihre pflegebedürftige Mutter betreuende Tochter, die im Erbfall den Nachweis abgehobener Gelder erbringen muss. All dies kann und sollte durch eine Betreuungsvollmacht verhindert werden.“
Über das Internet und einschlägige Institutionen sind über 100 Vordrucke zu Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung zu erhalten. Anwältin Bramke rät dazu, sich eingehend bei einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.
Mehr als die Hälfte der Deutschen sorgen in irgendeiner Form für Krankheit oder Tod vor. Das ergab eine im Dezember veröffentlichte repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GFK) im Auftrag der Deutschen Friedhofsgesellschaft bei Bundesbürgern über 30 Jahren. Demnach sorgen eher Frauen (56 Prozent) als Männer (51 Prozent) mit Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Regelungen zur Bestattung vor. Mit zunehmendem Alter nehmen auch die Vorsorgebemühungen zu. Während bei den 30- bis 39-Jährigen nur 19 Prozent Angelegenheiten für Krankheit und Tod regeln, sind es bei den 50-bis 59-Jährigen bereits 48 Prozent, bei den 60- bis 69-Jährigen 70 Prozent und bei den über 70-Jährigen sogar 87 Prozent.
Quelle: CTK Cottbus
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„Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Betreuungsvollmacht, wer sollte mein Betreuer sein und was muss ich unbedingt rechtzeitig regeln? Verpflichtet meine Patientenvollmacht auch meine Angehörigen, sich daran zu halten?“ Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt der ersten „Thiem-Visite“ am Donnerstag, 23. Januar 2014, 17.00 bis 18.30 Uhr im Hörsaal Altbau des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus.
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Quelle: CTK Cottbus
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