Die IHK Cottbus warnt vor vermeintlichen Gebührenrechnungen, die angeblich im Zusammenhang mit der Handelsregisterumschreibung im Altkreis Königs Wusterhausen stehen. Dabei handelt es sich um kostenintensive Eintragungsangebote für Branchenverzeichnisse im Internet, die einen amtlichen Anschein durch Wappen und beigefügten Überweisungsträger erwecken.
Das Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus ist seit 2013 für den Bereich Königs Wusterhausen zuständig. Die Umschreibung der Daten und die Vergabe der neuen Handelsregisternummern erfolgt durch das Handelsregister KOSTENLOS.
Betroffene Unternehmen können sich bei der IHK Cottbus, Carsten Baubkus, Telefon 0355 365-1602, bzw. E-Mail: [email protected], informieren.
Zudem werden auf der Internetseite der IHK Cottbus www.cottbus.ihk.de, Dokument 7898, stets aktuelle Informationen und Urteile zum Thema „Adressbuchschwindel“ zusammengetragen.
Die IHK Cottbus warnt vor vermeintlichen Gebührenrechnungen, die angeblich im Zusammenhang mit der Handelsregisterumschreibung im Altkreis Königs Wusterhausen stehen. Dabei handelt es sich um kostenintensive Eintragungsangebote für Branchenverzeichnisse im Internet, die einen amtlichen Anschein durch Wappen und beigefügten Überweisungsträger erwecken.
Das Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus ist seit 2013 für den Bereich Königs Wusterhausen zuständig. Die Umschreibung der Daten und die Vergabe der neuen Handelsregisternummern erfolgt durch das Handelsregister KOSTENLOS.
Betroffene Unternehmen können sich bei der IHK Cottbus, Carsten Baubkus, Telefon 0355 365-1602, bzw. E-Mail: [email protected], informieren.
Zudem werden auf der Internetseite der IHK Cottbus www.cottbus.ihk.de, Dokument 7898, stets aktuelle Informationen und Urteile zum Thema „Adressbuchschwindel“ zusammengetragen.