Das brandenburgische Sozialministerium steht dem Konzept zur Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose aufgeschlossen gegenüber. Sozialstaatssekretär Winfrid Alber sprach sich allerdings zugleich für eine sehr sorgfältige Prüfung der Details des Vorhabens aus. Der Qualitätssicherung in der Pflege komme eine besondere Bedeutung zu, sagte Alber am Donnerstag in Potsdam anlässlich der vom Bundesgesundheitsministerium eingeleiteten Prüfung der vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegten Richtlinie.
Staatssekretär Alber hob hervor, die Betreuung Demenzkranker sei eine sehr sensible und anspruchsvolle Aufgabe. Aus diesem Grund müsse besondere Sorgfalt auf die Auswahl menschlich und auch fachlich geeigneter Personen gelegt werden. Zudem dürfe kein Arbeitsloser gezwungen werden, in einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten. “Das Prinzip der Freiwilligkeit muss gewahrt sein”, unterstrich Alber.
Unerlässlich für den ergänzenden Einsatz von Arbeitslosen in Pflegeeinrichtungen sei zudem eine sachgerechte Qualifizierung. “Diese muss garantiert sein. Die entsprechenden Fachverbände sind von Beginn an in die Konzipierung einzubeziehen”, sagte der Staatssekretär weiter.
Wer sich in der Betreuung Demenzkranker bewährt, sollte die Möglichkeit haben, über eine Weiterbildungsmaßnahme einen höheren qualifizierten Abschluss zu erhalten, zum Beispiel als Pflegehelfer oder Pflegefachkraft. So würden zusätzliche Anreize für Arbeitslose gesetzt, sich langfristig für eine berufliche Tätigkeit im Pflegebereich zu entscheiden. Das liege im Interesse aller Beteiligten – der Pflegebedürftigen, der Arbeitslosen und der Einrichtungen.
Alber sagte, Brandenburg werde sich weiter für eine gesetzliche Regelung zur Helferausbildung einsetzen. Die Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose könne insoweit eine ergänzende Funktion ausüben. Ausbildung und Qualifizierung von Pflegemitarbeitern ersetzen könne sie indes nicht. “Hier muss die Qualität oberste Priorität haben”, sagte Alber.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium steht dem Konzept zur Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose aufgeschlossen gegenüber. Sozialstaatssekretär Winfrid Alber sprach sich allerdings zugleich für eine sehr sorgfältige Prüfung der Details des Vorhabens aus. Der Qualitätssicherung in der Pflege komme eine besondere Bedeutung zu, sagte Alber am Donnerstag in Potsdam anlässlich der vom Bundesgesundheitsministerium eingeleiteten Prüfung der vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegten Richtlinie.
Staatssekretär Alber hob hervor, die Betreuung Demenzkranker sei eine sehr sensible und anspruchsvolle Aufgabe. Aus diesem Grund müsse besondere Sorgfalt auf die Auswahl menschlich und auch fachlich geeigneter Personen gelegt werden. Zudem dürfe kein Arbeitsloser gezwungen werden, in einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten. “Das Prinzip der Freiwilligkeit muss gewahrt sein”, unterstrich Alber.
Unerlässlich für den ergänzenden Einsatz von Arbeitslosen in Pflegeeinrichtungen sei zudem eine sachgerechte Qualifizierung. “Diese muss garantiert sein. Die entsprechenden Fachverbände sind von Beginn an in die Konzipierung einzubeziehen”, sagte der Staatssekretär weiter.
Wer sich in der Betreuung Demenzkranker bewährt, sollte die Möglichkeit haben, über eine Weiterbildungsmaßnahme einen höheren qualifizierten Abschluss zu erhalten, zum Beispiel als Pflegehelfer oder Pflegefachkraft. So würden zusätzliche Anreize für Arbeitslose gesetzt, sich langfristig für eine berufliche Tätigkeit im Pflegebereich zu entscheiden. Das liege im Interesse aller Beteiligten – der Pflegebedürftigen, der Arbeitslosen und der Einrichtungen.
Alber sagte, Brandenburg werde sich weiter für eine gesetzliche Regelung zur Helferausbildung einsetzen. Die Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose könne insoweit eine ergänzende Funktion ausüben. Ausbildung und Qualifizierung von Pflegemitarbeitern ersetzen könne sie indes nicht. “Hier muss die Qualität oberste Priorität haben”, sagte Alber.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium steht dem Konzept zur Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose aufgeschlossen gegenüber. Sozialstaatssekretär Winfrid Alber sprach sich allerdings zugleich für eine sehr sorgfältige Prüfung der Details des Vorhabens aus. Der Qualitätssicherung in der Pflege komme eine besondere Bedeutung zu, sagte Alber am Donnerstag in Potsdam anlässlich der vom Bundesgesundheitsministerium eingeleiteten Prüfung der vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegten Richtlinie.
Staatssekretär Alber hob hervor, die Betreuung Demenzkranker sei eine sehr sensible und anspruchsvolle Aufgabe. Aus diesem Grund müsse besondere Sorgfalt auf die Auswahl menschlich und auch fachlich geeigneter Personen gelegt werden. Zudem dürfe kein Arbeitsloser gezwungen werden, in einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten. “Das Prinzip der Freiwilligkeit muss gewahrt sein”, unterstrich Alber.
Unerlässlich für den ergänzenden Einsatz von Arbeitslosen in Pflegeeinrichtungen sei zudem eine sachgerechte Qualifizierung. “Diese muss garantiert sein. Die entsprechenden Fachverbände sind von Beginn an in die Konzipierung einzubeziehen”, sagte der Staatssekretär weiter.
Wer sich in der Betreuung Demenzkranker bewährt, sollte die Möglichkeit haben, über eine Weiterbildungsmaßnahme einen höheren qualifizierten Abschluss zu erhalten, zum Beispiel als Pflegehelfer oder Pflegefachkraft. So würden zusätzliche Anreize für Arbeitslose gesetzt, sich langfristig für eine berufliche Tätigkeit im Pflegebereich zu entscheiden. Das liege im Interesse aller Beteiligten – der Pflegebedürftigen, der Arbeitslosen und der Einrichtungen.
Alber sagte, Brandenburg werde sich weiter für eine gesetzliche Regelung zur Helferausbildung einsetzen. Die Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose könne insoweit eine ergänzende Funktion ausüben. Ausbildung und Qualifizierung von Pflegemitarbeitern ersetzen könne sie indes nicht. “Hier muss die Qualität oberste Priorität haben”, sagte Alber.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das brandenburgische Sozialministerium steht dem Konzept zur Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose aufgeschlossen gegenüber. Sozialstaatssekretär Winfrid Alber sprach sich allerdings zugleich für eine sehr sorgfältige Prüfung der Details des Vorhabens aus. Der Qualitätssicherung in der Pflege komme eine besondere Bedeutung zu, sagte Alber am Donnerstag in Potsdam anlässlich der vom Bundesgesundheitsministerium eingeleiteten Prüfung der vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegten Richtlinie.
Staatssekretär Alber hob hervor, die Betreuung Demenzkranker sei eine sehr sensible und anspruchsvolle Aufgabe. Aus diesem Grund müsse besondere Sorgfalt auf die Auswahl menschlich und auch fachlich geeigneter Personen gelegt werden. Zudem dürfe kein Arbeitsloser gezwungen werden, in einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten. “Das Prinzip der Freiwilligkeit muss gewahrt sein”, unterstrich Alber.
Unerlässlich für den ergänzenden Einsatz von Arbeitslosen in Pflegeeinrichtungen sei zudem eine sachgerechte Qualifizierung. “Diese muss garantiert sein. Die entsprechenden Fachverbände sind von Beginn an in die Konzipierung einzubeziehen”, sagte der Staatssekretär weiter.
Wer sich in der Betreuung Demenzkranker bewährt, sollte die Möglichkeit haben, über eine Weiterbildungsmaßnahme einen höheren qualifizierten Abschluss zu erhalten, zum Beispiel als Pflegehelfer oder Pflegefachkraft. So würden zusätzliche Anreize für Arbeitslose gesetzt, sich langfristig für eine berufliche Tätigkeit im Pflegebereich zu entscheiden. Das liege im Interesse aller Beteiligten – der Pflegebedürftigen, der Arbeitslosen und der Einrichtungen.
Alber sagte, Brandenburg werde sich weiter für eine gesetzliche Regelung zur Helferausbildung einsetzen. Die Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose könne insoweit eine ergänzende Funktion ausüben. Ausbildung und Qualifizierung von Pflegemitarbeitern ersetzen könne sie indes nicht. “Hier muss die Qualität oberste Priorität haben”, sagte Alber.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie