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BBU: „Landtag drückt sich bei Altanschlüssen vor Entscheidung“ – Bei Beitragsnacherhebung droht Verlust von 4.200 Arbeitsplätzen

14:38 Uhr | 30. Mai 2008
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Für die brandenburgischen Wohnungsunternehmen könnte die Nacherhebung von Beiträgen für die Nehmer von Altanschlüssen eine Belastung von bis zu 340 Millionen Euro bedeuten. Sollte dieses Geld fällig werden, wären beim brandenburgischen Handwerk und Baugewerbe Tausende Arbeitsplätze akut bedroht. „Die Politik muss sich dieser Tatsache bei ihrer Entscheidungsfindung bewusst sein“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Burkardt: „Der Landtag hat in seinem gestrigen Beschluss letztlich nur die geltende Rechtslage beschrieben. Eine Lösung hat er damit nicht aufgezeigt.“ Der BBU warne davor, mit Verjährungsfristen das Thema mit Blick auf die anstehenden Kommunal- und Landtagswahlkämpfe nur vertragen zu wollen. Die Bürger bräuchten dringend Rechtssicherheit. Deshalb müsse die Politik ihre Hausaufgaben machen: „Wir brauchen eine zügige Bestandsaufnahme, um die Debatte über eine Stichtagsregelung auf einer soliden Grundlage führen zu können.“
„Bürokratisches Nullsummenspiel“
Die Nacherhebung von Beiträgen für die Nehmer von Altanschlüssen bringe den jeweiligen Wasser- und Abwasserzweckverbänden unter dem Strich keine Mehreinnahmen. Was sie hier auf der einen Seite einnähmen, müssten sie auf der anderen Seite den Neuanschließern zurückerstatten. „Bei diesem bürokratischen Nullsummenspiel gibt es nur Verlierer. Die Wasser- und Abwasserzweckverbände, weil es für sie einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet, die brandenburgische Wirtschaft, weil den Unternehmen überlebensnotwendige Investitionsmittel entzogen werden, die Hauseigentümer, weil sie sich auf unabsehbare Belastungen einstellen müssen, und die Arbeitnehmer, weil ihre Arbeitsplätze bedroht werden.“
Investitionen in Gefahr
Auf Grundlagen der Berechnungen des BBU müssten die beim BBU organisierten 222 brandenburgischen Wohnungsunternehmen mit ihren rund 390.000 Wohnungen für ihre Altanschlüsse mit Forderungen zwischen 129 bis 340 Millionen Euro rechnen. „Die Bandbreite unserer Schätzung erklärt sich aus der nach wie vor bestehenden Unübersichtlichkeit bei der Faktenlage. Wir gehen aber davon aus, dass eher die obere Grenze wahrscheinlich ist“, so Burkardt. Diese Summe entspreche in etwa den 2007 von den brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen getätigten Investitionen. Mit ihnen seien 4.200 Arbeitsplätze im brandenburgischen Handwerk und Baugewerbe gesichert worden. Burkardt: „Die Wohnungsunternehmen können jeden Euro nur einmal ausgeben. Jeder für Altanschlussbeiträge in Rechnung gestellte Euro wäre ein Euro weniger an Investitionen. Je geringer die Investitionen ausfallen, desto mehr Arbeitsplätze geraten dadurch in Gefahr. Diese Zusammenhänge müssen der Landesregierung klar sein.“
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Foto © Les Chatfield, wikipedia.org

Für die brandenburgischen Wohnungsunternehmen könnte die Nacherhebung von Beiträgen für die Nehmer von Altanschlüssen eine Belastung von bis zu 340 Millionen Euro bedeuten. Sollte dieses Geld fällig werden, wären beim brandenburgischen Handwerk und Baugewerbe Tausende Arbeitsplätze akut bedroht. „Die Politik muss sich dieser Tatsache bei ihrer Entscheidungsfindung bewusst sein“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Burkardt: „Der Landtag hat in seinem gestrigen Beschluss letztlich nur die geltende Rechtslage beschrieben. Eine Lösung hat er damit nicht aufgezeigt.“ Der BBU warne davor, mit Verjährungsfristen das Thema mit Blick auf die anstehenden Kommunal- und Landtagswahlkämpfe nur vertragen zu wollen. Die Bürger bräuchten dringend Rechtssicherheit. Deshalb müsse die Politik ihre Hausaufgaben machen: „Wir brauchen eine zügige Bestandsaufnahme, um die Debatte über eine Stichtagsregelung auf einer soliden Grundlage führen zu können.“
„Bürokratisches Nullsummenspiel“
Die Nacherhebung von Beiträgen für die Nehmer von Altanschlüssen bringe den jeweiligen Wasser- und Abwasserzweckverbänden unter dem Strich keine Mehreinnahmen. Was sie hier auf der einen Seite einnähmen, müssten sie auf der anderen Seite den Neuanschließern zurückerstatten. „Bei diesem bürokratischen Nullsummenspiel gibt es nur Verlierer. Die Wasser- und Abwasserzweckverbände, weil es für sie einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet, die brandenburgische Wirtschaft, weil den Unternehmen überlebensnotwendige Investitionsmittel entzogen werden, die Hauseigentümer, weil sie sich auf unabsehbare Belastungen einstellen müssen, und die Arbeitnehmer, weil ihre Arbeitsplätze bedroht werden.“
Investitionen in Gefahr
Auf Grundlagen der Berechnungen des BBU müssten die beim BBU organisierten 222 brandenburgischen Wohnungsunternehmen mit ihren rund 390.000 Wohnungen für ihre Altanschlüsse mit Forderungen zwischen 129 bis 340 Millionen Euro rechnen. „Die Bandbreite unserer Schätzung erklärt sich aus der nach wie vor bestehenden Unübersichtlichkeit bei der Faktenlage. Wir gehen aber davon aus, dass eher die obere Grenze wahrscheinlich ist“, so Burkardt. Diese Summe entspreche in etwa den 2007 von den brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen getätigten Investitionen. Mit ihnen seien 4.200 Arbeitsplätze im brandenburgischen Handwerk und Baugewerbe gesichert worden. Burkardt: „Die Wohnungsunternehmen können jeden Euro nur einmal ausgeben. Jeder für Altanschlussbeiträge in Rechnung gestellte Euro wäre ein Euro weniger an Investitionen. Je geringer die Investitionen ausfallen, desto mehr Arbeitsplätze geraten dadurch in Gefahr. Diese Zusammenhänge müssen der Landesregierung klar sein.“
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Foto © Les Chatfield, wikipedia.org

Für die brandenburgischen Wohnungsunternehmen könnte die Nacherhebung von Beiträgen für die Nehmer von Altanschlüssen eine Belastung von bis zu 340 Millionen Euro bedeuten. Sollte dieses Geld fällig werden, wären beim brandenburgischen Handwerk und Baugewerbe Tausende Arbeitsplätze akut bedroht. „Die Politik muss sich dieser Tatsache bei ihrer Entscheidungsfindung bewusst sein“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Burkardt: „Der Landtag hat in seinem gestrigen Beschluss letztlich nur die geltende Rechtslage beschrieben. Eine Lösung hat er damit nicht aufgezeigt.“ Der BBU warne davor, mit Verjährungsfristen das Thema mit Blick auf die anstehenden Kommunal- und Landtagswahlkämpfe nur vertragen zu wollen. Die Bürger bräuchten dringend Rechtssicherheit. Deshalb müsse die Politik ihre Hausaufgaben machen: „Wir brauchen eine zügige Bestandsaufnahme, um die Debatte über eine Stichtagsregelung auf einer soliden Grundlage führen zu können.“
„Bürokratisches Nullsummenspiel“
Die Nacherhebung von Beiträgen für die Nehmer von Altanschlüssen bringe den jeweiligen Wasser- und Abwasserzweckverbänden unter dem Strich keine Mehreinnahmen. Was sie hier auf der einen Seite einnähmen, müssten sie auf der anderen Seite den Neuanschließern zurückerstatten. „Bei diesem bürokratischen Nullsummenspiel gibt es nur Verlierer. Die Wasser- und Abwasserzweckverbände, weil es für sie einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet, die brandenburgische Wirtschaft, weil den Unternehmen überlebensnotwendige Investitionsmittel entzogen werden, die Hauseigentümer, weil sie sich auf unabsehbare Belastungen einstellen müssen, und die Arbeitnehmer, weil ihre Arbeitsplätze bedroht werden.“
Investitionen in Gefahr
Auf Grundlagen der Berechnungen des BBU müssten die beim BBU organisierten 222 brandenburgischen Wohnungsunternehmen mit ihren rund 390.000 Wohnungen für ihre Altanschlüsse mit Forderungen zwischen 129 bis 340 Millionen Euro rechnen. „Die Bandbreite unserer Schätzung erklärt sich aus der nach wie vor bestehenden Unübersichtlichkeit bei der Faktenlage. Wir gehen aber davon aus, dass eher die obere Grenze wahrscheinlich ist“, so Burkardt. Diese Summe entspreche in etwa den 2007 von den brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen getätigten Investitionen. Mit ihnen seien 4.200 Arbeitsplätze im brandenburgischen Handwerk und Baugewerbe gesichert worden. Burkardt: „Die Wohnungsunternehmen können jeden Euro nur einmal ausgeben. Jeder für Altanschlussbeiträge in Rechnung gestellte Euro wäre ein Euro weniger an Investitionen. Je geringer die Investitionen ausfallen, desto mehr Arbeitsplätze geraten dadurch in Gefahr. Diese Zusammenhänge müssen der Landesregierung klar sein.“
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Foto © Les Chatfield, wikipedia.org

Für die brandenburgischen Wohnungsunternehmen könnte die Nacherhebung von Beiträgen für die Nehmer von Altanschlüssen eine Belastung von bis zu 340 Millionen Euro bedeuten. Sollte dieses Geld fällig werden, wären beim brandenburgischen Handwerk und Baugewerbe Tausende Arbeitsplätze akut bedroht. „Die Politik muss sich dieser Tatsache bei ihrer Entscheidungsfindung bewusst sein“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Burkardt: „Der Landtag hat in seinem gestrigen Beschluss letztlich nur die geltende Rechtslage beschrieben. Eine Lösung hat er damit nicht aufgezeigt.“ Der BBU warne davor, mit Verjährungsfristen das Thema mit Blick auf die anstehenden Kommunal- und Landtagswahlkämpfe nur vertragen zu wollen. Die Bürger bräuchten dringend Rechtssicherheit. Deshalb müsse die Politik ihre Hausaufgaben machen: „Wir brauchen eine zügige Bestandsaufnahme, um die Debatte über eine Stichtagsregelung auf einer soliden Grundlage führen zu können.“
„Bürokratisches Nullsummenspiel“
Die Nacherhebung von Beiträgen für die Nehmer von Altanschlüssen bringe den jeweiligen Wasser- und Abwasserzweckverbänden unter dem Strich keine Mehreinnahmen. Was sie hier auf der einen Seite einnähmen, müssten sie auf der anderen Seite den Neuanschließern zurückerstatten. „Bei diesem bürokratischen Nullsummenspiel gibt es nur Verlierer. Die Wasser- und Abwasserzweckverbände, weil es für sie einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet, die brandenburgische Wirtschaft, weil den Unternehmen überlebensnotwendige Investitionsmittel entzogen werden, die Hauseigentümer, weil sie sich auf unabsehbare Belastungen einstellen müssen, und die Arbeitnehmer, weil ihre Arbeitsplätze bedroht werden.“
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Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Foto © Les Chatfield, wikipedia.org

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