Ab Montag soll die Präsenzpflicht in Brandenburgs Schulen ausgesetzt werden. Wie das Bildungsministerium am Abend mitteilte, wird allerdings morgen noch geklärt, welche Jahrgangsstufen dies genau betrifft. Ziel soll es demnach sein, die Pflicht wiedereinzusetzen, sobald ausreichend Selbsttests vorhanden sind, um fünf Tests pro Woche durchzuführen oder wenn es die Infektionslage wieder zulässt. Ebenfalls wurde dlaut Ministerium festgelegt, dass die Weihnachstferien vorgezogen werden und offiziell somit schon am 20. Dezember 2021 beginnen. Letzter Schultag ist demzufolge der 17. Dezember. Der Landeselternrat hatte bereits gestern die Bildungspolitik scharf kritisiert und unter anderem tägliche Tests für alle gefordert, egal ob geimpft oder nicht.
Das Bildungsministerium teilte dazu mit:
Ab Montag, den 29. November 2021, wird die Präsenzpflicht an Schulen in Brandenburg aufgehoben. Zudem ist nach einer Rücksprache mit den Fachverbänden ein vorgezogener Beginn der Weihnachtsferien beschlossen. Das sind zusätzliche Maßnahmen nach der Einführung der Maskenpflicht in der Grundschule, der Erhöhung der Selbsttests von zwei Mal wöchentlich auf dreimal wöchentlich zum 15. November und der Förderrichtlinie „Schulluft“.
Weihnachtsferien werden vorgezogen
Die Ferien in Brandenburg sollen demnach nicht am Donnerstag, den 23. Dezember, sondern schon am Montag, den 20. Dezember, beginnen. Damit haben Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler volle 14 Tage Erholung und die Kontakte vor Weihnachten können mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf reduziert werden.
Präsenzpflicht fällt ab Montag
Die Präsenzpflicht wird mindestens für einzelne Jahrgangsstufen ab dem kommenden Montag, 29. November 2021, aufgehoben. Die Details werden morgen geklärt. Das Fehlen muss schriftlich angekündigt werden, die Kinder und Jugendlichen gelten als entschuldigt. Es ist angedacht, die Präsenzpflicht wiedereinzusetzen, sobald die Infektionszahlen sinken oder wenn ausreichend geeignete Selbsttests zur Verfügung stehen, um die Testungen auf 5 Tests pro Woche zu erhöhen.
Ministerin: Schulen weiter geöffnet halten
Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Entscheidungen sind nicht leichtgefallen. Wichtig ist, dass die Schulen weiterhin geöffnet bleiben. Aus der Lernstandserhebung und wissenschaftlichen Untersuchungen in diesem und im vergangenen Jahr wissen wir, dass Kinder im Präsenzunterricht besser lernen und ihre soziale Kompetenz besser ausbilden als in der Distanz. Deshalb wird vieles unternommen, um den Präsenzunterricht in den Schulen aufrechtzuerhalten und den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern nicht wieder Distanzunterricht in häuslicher Umgebung zuzumuten. Mit der Möglichkeit des Fernbleibens vom Unterricht kommen wir den Elternbitten entgegen. Zwar erkranken Kinder in der Regel nicht schwer, ich kann allerdings die Sorge der Eltern nachvollziehen. Mir ist bewusst, dass es für engagierten Lehrkräfte eine zusätzliche Herausforderung ist. Und ich danke ihnen schon jetzt für ihr Engagement. Leider müssen auch in diesem Jahr wieder Kinder und Jugendliche einen Beitrag leisten. Ich appelliere erneut an alle, die sich impfen lassen können, dies auch zu tun.“
Hintergrund zur Teststrategie
Bisher wurden den Schulen rund 18,3 Millionen Antigen-Schnelltests für rund 31,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für die Auslieferung der Tests ab der 43. Kalenderwoche (Unterricht nach den Herbstferien, ab 25. Oktober 2021) bestehen mit zwei Firmen Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung und Auslieferung von Antigen-Schnelltests. Darin ist ein Verfahren für den Abruf von Mengen und die jeweiligen Lieferfristen geregelt unter der Annahme, dass wöchentlich 2 Testungen an Schulen erfolgen müssen. Die Gesamtmenge der Rahmenvereinbarung vom beläuft sich auf 19,8 Millionen. Testungen, davon sind 4,9 Millionen bereits ausgeliefert, so dass weitere 14,4 Millionen. Tests abrufbar sind. Mit der bisher gelieferten Menge von 4,9 Millionen Tests war ursprünglich kalkuliert, dass die Testungen an den Schulen bis zur 51. Kalenderwoche (letzte Schulwoche vor den Weihnachtsferien) ausreichen, wenn zweimal die Woche getestet wird. Als absehbar wurde, dass die Testfrequenz auf dreimal die Woche erhöht werden soll, wurden weitere 9 Millionen Tests aus der Rahmenvereinbarung am 11. November 2021 bestellt. Für die Erhöhung der Testungen auf 5 Mal pro Woche müssen weitere geeignete Tests auf dem Weltmarkt organisiert werden.
Forderungen des Landeselternrates
1. Die Teststrategie des Landes für die Brandenburger Schulen und die Corona-Umgangsverordnung sind mit sofortiger Wirkung insofern zu verändern, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie alle in den Schulen Beschäftigten sich täglich testen müssen. Dies gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Hierzu müssen die dafür benötigten Tests allen an Schule Beteiligten sofort zur Verfügung gestellt werden. Die bisherige Regel (keine Testpflicht für Geimpfte) ist für die Eindämmung der Pandemie nicht ausreichend. Die Fortsetzung der Strategie der „Durchseuchung“ der Kinder und Jugendlichen als Mittel zur Pandemiebekämpfung ist hoch risikobehaftet und ethisch nicht zu verantworten. Wenn nicht täglich getestet werden kann, ist mit sofortiger Wirkung die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler in den betroffenen Schulen aufzuheben.
2. Es ist durch das MBJS nochmals deutlich klarzustellen, dass das Betreten der Schulgebäude und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur gestattet ist, wenn ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorliegt. Personen, die positiv getestet sind oder kein Testergebnis vorweisen können, dürfen die Schulen nicht betreten.
3. Allen Beschäftigten in den Kitas und Schulen ist sofort eine dritte Impfung („Booster-Impfung“) anzubieten. Besonders gefährdete Gruppen (u. a. lebensältere Beschäftigte, Risikogruppen) sind bis zum Termin für ein Impfangebot im Homeoffice zu beschäftigen.
4. In den Schulen ist bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres ein Kerncurriculum in Kraft zu setzen und die Stundentafeln auszusetzen. In der Schulorganisation sind vorrangig alle Maßnahmen zur Verkleinerung der Klassen- und Lerngruppen mit Vorrang durchzuführen. Das MBJS muss Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Abschlüsse (Jahrgangsstufe 10 und Abitur) und für die Schülerinnen und Schüler im Ü 7 – Verfahren vorgeben. Mit sofortiger Wirkung sind alle Maßnahmen der Berichterstattung und alle zusätzlichen Aufgaben, wie z. B. statistische Abfragen, Organisation von außerschulischen Lernangeboten und Kooperationen auszusetzen.
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Red. / Presseinfo