Die erste Tarifrunde am gestrigen Freitag, dem 25. Juni 2021 für die rund 141.000 Berliner und 78.000 Brandenburger Einzelhandelsbeschäftigten ist ergebnislos verlaufen. Die Arbeitgeberseite hat kein Angebot vorgelegt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verhandelt mit dem Handelsverband Berlin Brandenburg e.V. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 30.Juli 2021 festgelegt.
Mindestentgelt von 12,50 Euro gefordert
ver.di fordert für die Tarifrunde Einzelhandel 2021 eine Erhöhung der Löhne und Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent plus 45 Euro pro Monat. Außerdem setzt sich die Gewerkschaft für ein rentenfestes Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Stunde ein. Zudem will ver.di erreichen, dass die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich erklärt werden und sie für alle Beschäftigten der Branche gelten. Dies würde endlich für mehr Lohngerechtigkeit und für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche sorgen. Die Tarifverträge sollen eine Laufzeit von 9 Monaten haben.
„Dass die Arbeitgeber ohne ein verhandelbares Angebot für die Beschäftigten zu den Verhandlungen gekommen sind, ist sehr enttäuschend“, sagt die ver.di-Verhandlungsführerin Conny Weißbach. „Der Einzelhandel hat 2020 den höchsten Umsatzanstieg seit 1994 erwirtschaftet. Dieses Umsatzplus kann nicht alleine auf den Internethandel zurückgeführt werden. Auch der stationäre Einzelhandel kann ein Plus von 4,3 Prozent vorweisen. Dieser enorme Zuwachs ist vor allem den Beschäftigten zu verdanken. Sie arbeiten unter hohen Arbeitsbelastungen und das nicht erst seit Corona. Seit der Pandemie riskieren viele Beschäftigte auch ihre Gesundheit, weitere müssen mit der Angst vor Einkommensverlusten durch Kurzarbeit leben. Es geht bei dieser Tarifrunde auch darum, die Beschäftigten des Einzelhandels vor Armut in Arbeit und im Alter zu schützen. Daher sind deutliche Einkommensverbesserungen notwendig“, so Conny Weißbach.
Arbeitgeber wollen mehrere Tarife
Die Arbeitgeberseite habe gestern deutlich gemacht, dass sie vehement für die sogenannte Differenzierung eintritt. Differenzierung bedeutet, mehrere Tariftabellen in einem Flächentarifvertrag festzulegen, wobei die Kriterien für die Zuordnung zur jeweils besseren oder schlechteren Tabelle nicht benannt wurden. Ein Flächentarifvertrag soll hingegen gerade gleiche Einkommensbedingungen innerhalb einer Branche schaffen, gleiche Arbeit soll auch gleich bezahlt werden. Der Wettbewerb soll über kluge Geschäftsmodelle und nicht über niedrigere Lohnkosten geführt werden. „Das, was wir zum Thema Differenzierung hören mussten, würde gleiche Arbeit ungleich bezahlen. Außerdem droht mangelnde Transparenz bei der Zuordnung zur jeweils besseren oder schlechteren Tabelle und die Gefahr der Willkür. Das lehnten die ver.di Tarifkommissionen mit dem Hinweis auf steigende Lebenshaltungskosten für alle entscheiden ab.
Wenn einzelne Unternehmen u.a. wegen der Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und daher temporär Einzellösungen brauchen, bietet ver.di ihnen Verhandlungen zur Beschäftigungs- und Zukunftssicherung an.
Die gestrigen Tarifverhandlungen haben dazu geführt, dass sich die Situation verschärft. Die ver.di-Tarifkommissionen werden weitere Schritte beraten und zeitnah entscheiden, wie ver.di reagiert.
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