Während vor wenigen Wochen noch viele Menschen auf Lockerungen zum Osterfest gehofft hatten, kommt jetzt der tiefgreifende Oster-Lockdown. Es ist 2:37 Uhr als der bisher längste Bund-Länder-Gipfel sein Ende findet und Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller vor die Presse treten. Der Lockdown-Status in Deutschland wird bis zum 18. April verlängert. Darauf haben sich Kanzlerin Merkel und die Länder geeignet. Zwei wesentliche Neuerungen sind demzufolge vereinbart worden. Bis Ostern wird es keine neuen Öffnungen geben, dann folgt der „Oster-Lockdown“. So werden der 1. und der 3. April 2021 als Ruhetage definiert, um das öffentliche Leben an fünf zusammenhängenden Tagen so weit wie möglich herunterzufahren. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel darf am 3. April öffnen. Mit Blick auf Besuche bei Familie und Freunden sind lediglich Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Eine weitere Neuerung gibt es mit weiteren Maßnahmen für Landkreise mit einer Inzidenz über 100. Merkel nannte beispielweise das Tragen der medizinischen Maske auch im privaten Bereich und die Möglichkeit von Ausgangsperren. Wie genau diese Pläne für Brandenburger Kreise aussehen, bleibt noch abzuwarten.
„Für uns sind zwei Oberbegriffe entscheidend: Vorsicht und Flexibilität“, sagte Merkel zu Beginn der Pressekonferenz und erklärte den Kurswechsel von erhofften Oster-Lockerungen zu einem tiefen Oster-Lockdown mit den erneut exponentiell wachsenden Zahlen vor allem der Virusmutationen. “Wir sind in einer neuen Pandemie”, so Merkel. Zwar greifen mittlerweile neue Instrumente wie Tests und Impfungen, doch scheinen Nachschub und Organistaion noch lange nicht mit der Pandemie-Entwicklung Schritt halten zu können. Eine Entwicklung, die viele Hoffnungen für die nächsten Wochen zerplatzen lässt. Berlins Regierungschef Michael Müller versuchte in diesem Zuge neuen Optimismus zu vertreuen. „Ab Mitte April sollen in Deutschland pro Woche bis zu 3,5 Millionen Menschen geimpft werden können“. Doch diesen Optimismus werden die meisten Menschen wohl erst dann teilen, wenn dies wirklich geschieht.
Die neuen Maßnahmen aus dem Beschlusstext
Oster-Lockdown
Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
Ansammlungen untersagt // Nur Lebensmitteleinzelhandel am Samstag
Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.
Religiöse Veranstaltungen
Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöseVersammlungenin dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.
Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April2021.
Impf- und Testzentren bleiben geöffnet
Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.
Zusätzliche Notbremsen für Landkreise
Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt.
Dies kann insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.
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Red./ Presseinfo