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Brandenburger Verordnung verschärft Lockdown. Bewegungsradius um Landkreis

13:27 Uhr | 8. Januar 2021
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Nach dem Bund-Länder-Beschluss in dieser Woche hat das Brandenburger Kabinett heute seine neue Verordnung beschlossen. Dabei weicht Brandenburg in zwei Punkten vom Beschluss ab. Die Kontaktbeschränkung auf nur noch eine weitere Person aus einem Haushalt wird leicht gelockert. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Außerdem gilt der 15 km Bewegungsradius hierzulande um den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt und nicht um den Wohnort. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung ist aufgehoben. Die neuen Regelungen gelten ab morgen.

Desweiteren sieht die Verordnung einzelne Veränderungen vor. So bekommen Alleinerziehende ab Montag ebenfalls Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Außerdem zählen ab sofort auch Beschäftigte im Bestattungswesen und in der Steuerrechtspflege zu der Gruppe der systemrelevanten Berufe für die Möglichkeit der Notbetreuung. Wie bereits gestern mitgeteilt (hier zur Meldung), bleibt der Distanzunterricht an Schulen bis auf die bekannten Ausnahmen für weitere zwei Wochen erhalten. Kitas dürfen geöffnet bleiben, allerdings können Kreise bzw. kreisfreie Städte über Schließungen entscheiden.

Das Land teilte dazu mit:

Im Einzelnen hat das Kabinett mit der neuen Verordnung heute beschlossen:

    • Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden – abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung – bis 31. Januar verlängert
    • In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
    • Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/
    • Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
    • In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.
    • Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
    • Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis Oberspreewald-Lausitz.
    • Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.
    • Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.
    • Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.
    • Neu ist auch, dass Kantinen – von Ausnahmen abgesehen – zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.
    • Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen war.

 

Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Das beschloss heute die Landesregierung und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Sie gilt ab morgigem Samstag. Im Mittelpunkt steht weiter die Reduzierung von Kontakten. Für touristische Ausflüge wurden allgemeine Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Die Nutzung von Kantinen wird eingeschränkt. Zugleich wird jedoch die bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, da diese von Anbeginn nur für die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel vorgesehen war.

Der Präsenzunterricht bleibt grundsätzlich untersagt. Sofern sich die Infektionslage deutlich verbessert, sollen jedoch in der Woche vor den Winterferien (25.-29. Januar) Grundschülerinnen und Grundschüler Unterricht im Wechselmodell erhalten. Bei der Gestaltung dieses Wechselmodells wird den Grundschulen ein großer Spielraum zugestanden. Die sogenannte Notbetreuung wird ab Montag, 18. Januar, auf Alleinerziehende ausgeweitet. Die Öffnung des Hortes wird an die schulischen Regelungen angepasst. Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Damit setzt das Brandenburger Kabinett wesentliche Punkte der Vereinbarungen der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstag in Landesrecht um. Dabei werden jedoch Brandenburger Spezifika berücksichtigt. Die neue Verordnung wurde heute im Landtag vorgestellt und bereits gestern Abend mit den Landräten und Oberbürgermeistern beraten.

Mit den heute gemeldeten Daten ist die Zahl bestätigter Infektionen innerhalb von 24 Stunden um 1.595 gestiegen. Damit sind bzw. waren seit letztem Frühjahr 53.052 Brandenburgerinnen und Brandenburger an Covid-19 erkrankt. Die Zahl der Todesfälle an bzw. mit Covid-19 stieg um 60 auf 1.409. Die 7-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 EW in 7 Tagen) liegt heute bei 254,5. Am Tag der letzten MPK (13. Dezember) lag sie bei 206,8. Die Zahl der Sterbefälle hat sich seitdem mehr als verdoppelt. Sie lag vor gut drei Wochen – der letzten MPK – bei insgesamt 567.

Woidke appelliert. “ Es liegt an uns allen“

Dietmar Woidke: „Die Abstimmung mit Landräten und Oberbürgermeistern ist mir sehr wichtig. Sie sind für die Umsetzung vor Ort verantwortlich und haben gestern Abend wichtige Hinweise gegeben. Die vor uns liegenden Monate werden weiter erhebliche Ausdauer und Disziplin verlangen. Jeder einzelne Fall steht für Menschen, die um ihre Liebsten bangen. Jeden Tag sterben bundesweit so viele Menschen, wie in einem mittleren brandenburgischen Dorf wohnen. Deshalb macht mich der Egoismus und die Ignoranz einiger wütend und fassungslos. Zugleich gilt mein Dank dem unermüdlichen Einsatz der Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und allen anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern, auch über die Feiertage, ihren Dienst geleistet haben. Mein dringender Appell: Es liegt nur an uns, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb müssen wir uns alle an die Regeln halten. Wer Abstand hält und Maske trägt, hilft damit wir rauskommen aus der Pandemie – und damit Bildung, Kultur, Gastronomie und Beisammensein wieder möglich werden.“

Nonnemacher: „Das Gegenteil von Entwarnung“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die gerade anlaufenden Impfungen wecken Hoffnung für das neue Jahr. Bis aber ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist, werden noch Monate vergehen. Disziplin und Solidarität sind also weiter dringend nötig. Denn wir erleben gerade das Gegenteil von Entwarnung. Trotz Teil-Lockdown gelingt es nicht, die hohen Zahlen an Neuinfektionen in Brandenburg runterzudrücken. Das besorgt mich zutiefst. Wenn wir die Überlastung der Krankenhäuser nicht abwenden, sterben mehr Menschen. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung und teilweise Verschärfung der Einschränkungen bis Ende Januar unausweichlich. Uns ist klar, was wir Mitbürgerinnen und Mitbürgern damit abverlangen. Aber wir müssen weiter zusammenhalten, dann kommen wir umso schneller auf den von uns allen ersehnten Pfad zu mehr Normalität.“ 

Stübgen: „Viruskatastrophe durch Zusammenhalt beenden“

Innenminister Michael Stübgen: „Jeder Corona-Tote ist einer zu viel. Und jeder Tod den wir verhindern können, ist unsere gemeinsame Anstrengung zur Bekämpfung dieser Pandemie wert. Auch nach drei Monaten Lockdown sterben in Brandenburg noch immer jeden Tag Menschen an der Pandemie.  Das ist die bittere Realität, vor der niemand die Augen verschließen darf. Corona bestimmt immer noch unseren Alltag und zwingt uns daher auch weiterhin zu schwerwiegenden Entscheidungen.  Verzicht bleibt weiter Pflicht. Nur, wenn wir Kontakte zu anderen auf ein Minimum verringern, verhindern wir weitere Ansteckungen. Im Zusammenhalt lag immer Brandenburgs Stärke und mit Zusammenhalt werden wir auch diese Viruskatastrophe beenden.“

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir haben unsere Entscheidungen verantwortungsvoll abgewogen. Wir wünschen uns natürlich, so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen. Das Infektionsgeschehen lässt derzeit leider keine komplette Öffnung der Schulen zu. Deshalb haben wir den Distanzunterricht mit den bekannten Ausnahmen für zwei Wochen verlängert. Sofern sich die Infektionslage bis dahin deutlich verbessert haben sollte, tritt die zweite Stufe unseres Stufenplans in Kraft und die Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten Unterricht im Wechselmodell.“

Um die Infektionszahlen schnell zu senken, sind weitere Einschränkungen notwendig. Entscheidend ist, Kontakte zu vermeiden, damit der Reproduktionswert (R-Wert) gesenkt werden kann. Er gibt an, wie viele Personen durch einen Infizierten angesteckt werden. Er liegt jetzt nach den heute gemeldeten Daten bundesweit bei 0,92. Notwendig ist ein Wert von höchstens 0,7, um innerhalb von 4 Wochen die 7-Tages-Inzidenz auf etwa 50 zu bringen.

Woidke: „Die Senkung der Infektionen auf unter 50 je 100.000 Einwohner bleibt unser klares Ziel. Nach dem bisherigen exponentiellen Wachstum brauchen wir jetzt einen exponentiellen Rückgang. Dies insbesondere auch, um die Kinder wieder in die Schulen zu bringen. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist gerade für die Grundschulen von großer Bedeutung.

Auch, wenn die aktuellen Daten aufgrund der Feiertage, dem Jahreswechsel und einigen fehlenden Meldungen nicht vollständig aussagefähig sind, bestätigen sie eine bedrohliche Entwicklung: Trotz des bestehenden Lockdown wird die Situation bisher nicht besser. Deshalb muss jetzt nochmal konsequent nachgezogen werden.“

Woidke ergänzte zur laufenden Impfkampagne: „Das Impfen ist entscheidend, um aus der Pandemie zu kommen. Wir müssen die Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Impfstrategie schnell überwinden und auch nachsteuern. Wichtig ist, gerade die stark gefährdeten Gruppen schnell zu impfen. Dazu brauchen wir mehr Impfmöglichkeiten in der Fläche des Landes Brandenburg. Für die Lieferung des Impfstoffes brauchen wir vor allem Verlässlichkeit. Wir setzen hier darauf, dass der Bund seine Zusagen einhält.“

Red. / Presseinfo

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen

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