Beschäftigte der Kinobranche in Berlin und Brandenburg gehören zu den sozialen Verlierern der Corona-Krise. Die Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten im zweiten Lockdown immer weniger Ausgleich. Die Mehrheit der Kinobeschäftigten sind in der Regel Studierende und Minijobber, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Die Gewerkschaft Ver.di teilte weiter dazu mit:
Insbesondere die Arbeitgeber der großen Kinounternehmen wie CineStar und Yorck-Kinos haben das im Frühjahr 2020 bestehende Niveau der Ausgleichsregelungen für Minijobber und Studierende jetzt im Herbst 2020 wesentlich verschlechtert oder fordern aktuell Absenkungen ein. CineStar in Berlin und Brandenburg verweigert den Beschäftigten schlicht die Leistungen aus einer gültigen Betriebsvereinbarung bis zum Ende des Jahres und will sich als Arbeitgeber wg. angeblich fehlender Unternehmerhaftung aus der Verantwortung ziehen. Dies bedeutet ein Verlust von bis zu 70 Prozent des Gehaltes für einen Beschäftigten.
Studierende kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Die Mehrheit der Kinobeschäftigten – i.d.R. Studierende und Minijobber – haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Bundesregierung verweigert diesen Beschäftigten das Kurzarbeitergeld mit dem Argument, es würde sich bei den Beschäftigten in der Regel nicht um ein Hauptarbeitsverhältnis handeln und hätte damit keine soziale Relevanz. Die betroffenen Beschäftigten, insbesondere die “Bildungsaufsteiger/innen” sind in Folge des zweiten Lockdowns jetzt gezwungen, entweder das Studium abzubrechen oder ein Urlaubssemester einzulegen, um in einer anderen Branche zu arbeiten, damit sie ihren Lebensunterhalt absichern können.
Kinobetreiber, wie u.a. CinemaxX Berlin, Yorck-Kino GmbH, vereinbaren “freiwillig” mit ihren Beschäftigten arbeitsvertragliche Änderungen, die das Arbeitsverhältnis während der Corona-Phase ruhend stellen. Diese Regelungen verhindern zwar eine direkte betriebsbedingte Beendigung, unterlaufen aber das Kündigungsschutzgesetz, ggf. eine Sozialauswahl oder entsprechende Abfindungsansprüche.
Jörg Reichel, Gewerkschaftssekretär in ver.di Berlin-Brandenburg stellt dazu fest: “Einige Kinoarbeitgeber in Berlin-Brandenburg flüchten aus Ihren sozialen Verantwortung, senken Zuschüsse ab und verhalten sich in der Krise schäbig. Die öffentlichen Forderungen führen zu renovierten Kinos, die Beschäftigten werden ausgetrickst und schlecht behandelt.”
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Red. / Presseinfo