In 1.400 Fällen wird ermittelt
Vor ungefähr drei Jahren wurde die Bundespolizei durch Fahndungskontrollen im ostsächsischen Raum vermehrt auf Personen aus der Ukraine aufmerksam, die während ihres vermeintlich touristischen Aufenthaltes in Deutschland im Bereich der häuslichen Pflege als Arbeitskraft im Auftrag und auf Rechnung der polnischen Firmen der Haupttäter tätig geworden waren. Für die Aufnahme einer solchen Erwerbstätigkeit fehlte jedoch die Genehmigung.
Nach den bisherigen Ermittlungen waren diese Arbeitskräfte auch nicht als Pflegekräfte ausgebildet.
In diesem Zusammenhang führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Des Weiteren besteht der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in erforderlichem Umfang an die zuständigen Einzugsstellen abgeführt wurden.
Inzwischen wird in knapp 1.400 Fällen vornehmlich gegen Frauen aus der Ukraine wegen illegalem Aufenthalt im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsaufnahme in Deutschland ermittelt.
Die Ermittler fanden heraus, dass das betreffende ukrainische Pflege- und Betreuungspersonal im Regelfall durch die polnischen Firmen im Heimatland angeworben wurde und dann den deutschen Auftragsvermittlern zur Suche geeigneter Tätigkeitsorte angeboten wurde.
Die Auftragsvermittler stellten den Kontakt zu Personen mit einem Bedarf an Pflege- bzw. Betreuungspersonal her und vermittelten den Vertrag zwischen den polnischen Firmen und dem Leistungsempfänger in Deutschland. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen haben die polnischen Firmen so im Laufe der Zeit ein auf Profit ausgerichtetes bundesweites Netzwerk etabliert.
Fast immer erfolgte die Beschäftigung im Bereich des Lohndumpings. Zudem wurden Sozialversicherungsabgaben und Steuern durch die in Verdacht geratenen Hauptbeschuldigten vorenthalten.
Im Ergebnis der Durchsuchungsmaßnahmen ist umfangreiches Beweismaterial in Form von Datenträgern, Vertrags- und Personalunterlagen, Unterlagen der Finanzbuchhaltung etc. sichergestellt worden.
Außerdem stellten die Beamten im Rahmen dieser Durchsuchungen Schusswaffen, Munition, knapp 60.000 Euro, weiteres Bargeld in verschiedenen Währungen sowie ca. ein Kilogramm Gold im geschätzten Wert von mehreren zehntausend Euro sicher.
Die Ermittlungen dauern an.
Mögliches Strafmaß
Gehen Staatsangehörige, die für kurzfristige Aufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit sind, einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nach, verlieren sie einerseits ihr Reiserecht und halten sich andererseits unerlaubt im Bundesgebiet auf.
Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz werden mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Zusatzinformation
Die Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland umfassten Wohn- und Geschäftsräume in folgenden Bundesländern: Berlin Niedersachsen Thüringen Rheinland/Pfalz Saarland Sachsen Hessen Baden-Württemberg Bayern Nordrhein-Westfalen Bremen Sachsen-Anhalt Brandenburg
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