Die Landesregierung wird die Internet-Breitbandversorgung der ländlichen Räume weiter forcieren. Das sagte gestern Landwirtschaftsstaatssekretär Jörg Vogelsänger zu, der an die Gemeinde Wusterhausen/Dosse einen Förderbescheid in Höhe von 47.000 Euro überreichte.
Jörg Vogelsänger: „Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu decken. Es sollen investive Vorhaben im ländlichen Raum unterstützt werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht befriedigt wird, weil eine Investition für den Netzbetreiber unwirtschaftlich ist. Es gibt derzeit 38 Anträge, 18 sind bewilligt, die anderen in Arbeit. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht und wird alle für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur ausreichen.”
Die Höhe der Förderung kann 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben ist auf 200.000 Euro je Projekt begrenzt. In der laufenden Förderperiode sind 21,67 Millionen Euro bis 2013 geplant. Aus dem derzeit erkennbaren Bedarf sind diese geplanten Mittel für die Versorgung der ländlich geprägten Gemeinden ausreichend.
Neben dieser Variante werden Mittel des Konjunkturpaketes II, und Mittel aus dem Wirtschaftsministerium für eine Breitbandversorgung bereitgestellt. Darüber hinaus laufen im Land Pilotversuche mit dem Ziel, eine optimale Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zu erreichen.
Über unsere Förderrichtlinie werden Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt. Förderfähig sind Infrastrukturmaßnahmen als Beitrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) der Netzbetreiber im Zusammenhang mit deren Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen dienen, zu unterstützen.
All diese Aktivitäten der Ressorts der Landesregierung sind im Zusammenhang zu sehen und dienen dem Gesamtziel.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Landesregierung wird die Internet-Breitbandversorgung der ländlichen Räume weiter forcieren. Das sagte gestern Landwirtschaftsstaatssekretär Jörg Vogelsänger zu, der an die Gemeinde Wusterhausen/Dosse einen Förderbescheid in Höhe von 47.000 Euro überreichte.
Jörg Vogelsänger: „Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu decken. Es sollen investive Vorhaben im ländlichen Raum unterstützt werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht befriedigt wird, weil eine Investition für den Netzbetreiber unwirtschaftlich ist. Es gibt derzeit 38 Anträge, 18 sind bewilligt, die anderen in Arbeit. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht und wird alle für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur ausreichen.”
Die Höhe der Förderung kann 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben ist auf 200.000 Euro je Projekt begrenzt. In der laufenden Förderperiode sind 21,67 Millionen Euro bis 2013 geplant. Aus dem derzeit erkennbaren Bedarf sind diese geplanten Mittel für die Versorgung der ländlich geprägten Gemeinden ausreichend.
Neben dieser Variante werden Mittel des Konjunkturpaketes II, und Mittel aus dem Wirtschaftsministerium für eine Breitbandversorgung bereitgestellt. Darüber hinaus laufen im Land Pilotversuche mit dem Ziel, eine optimale Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zu erreichen.
Über unsere Förderrichtlinie werden Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt. Förderfähig sind Infrastrukturmaßnahmen als Beitrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) der Netzbetreiber im Zusammenhang mit deren Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen dienen, zu unterstützen.
All diese Aktivitäten der Ressorts der Landesregierung sind im Zusammenhang zu sehen und dienen dem Gesamtziel.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Landesregierung wird die Internet-Breitbandversorgung der ländlichen Räume weiter forcieren. Das sagte gestern Landwirtschaftsstaatssekretär Jörg Vogelsänger zu, der an die Gemeinde Wusterhausen/Dosse einen Förderbescheid in Höhe von 47.000 Euro überreichte.
Jörg Vogelsänger: „Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu decken. Es sollen investive Vorhaben im ländlichen Raum unterstützt werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht befriedigt wird, weil eine Investition für den Netzbetreiber unwirtschaftlich ist. Es gibt derzeit 38 Anträge, 18 sind bewilligt, die anderen in Arbeit. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht und wird alle für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur ausreichen.”
Die Höhe der Förderung kann 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben ist auf 200.000 Euro je Projekt begrenzt. In der laufenden Förderperiode sind 21,67 Millionen Euro bis 2013 geplant. Aus dem derzeit erkennbaren Bedarf sind diese geplanten Mittel für die Versorgung der ländlich geprägten Gemeinden ausreichend.
Neben dieser Variante werden Mittel des Konjunkturpaketes II, und Mittel aus dem Wirtschaftsministerium für eine Breitbandversorgung bereitgestellt. Darüber hinaus laufen im Land Pilotversuche mit dem Ziel, eine optimale Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zu erreichen.
Über unsere Förderrichtlinie werden Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt. Förderfähig sind Infrastrukturmaßnahmen als Beitrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) der Netzbetreiber im Zusammenhang mit deren Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen dienen, zu unterstützen.
All diese Aktivitäten der Ressorts der Landesregierung sind im Zusammenhang zu sehen und dienen dem Gesamtziel.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Landesregierung wird die Internet-Breitbandversorgung der ländlichen Räume weiter forcieren. Das sagte gestern Landwirtschaftsstaatssekretär Jörg Vogelsänger zu, der an die Gemeinde Wusterhausen/Dosse einen Förderbescheid in Höhe von 47.000 Euro überreichte.
Jörg Vogelsänger: „Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu decken. Es sollen investive Vorhaben im ländlichen Raum unterstützt werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht befriedigt wird, weil eine Investition für den Netzbetreiber unwirtschaftlich ist. Es gibt derzeit 38 Anträge, 18 sind bewilligt, die anderen in Arbeit. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht und wird alle für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur ausreichen.”
Die Höhe der Förderung kann 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben ist auf 200.000 Euro je Projekt begrenzt. In der laufenden Förderperiode sind 21,67 Millionen Euro bis 2013 geplant. Aus dem derzeit erkennbaren Bedarf sind diese geplanten Mittel für die Versorgung der ländlich geprägten Gemeinden ausreichend.
Neben dieser Variante werden Mittel des Konjunkturpaketes II, und Mittel aus dem Wirtschaftsministerium für eine Breitbandversorgung bereitgestellt. Darüber hinaus laufen im Land Pilotversuche mit dem Ziel, eine optimale Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zu erreichen.
Über unsere Förderrichtlinie werden Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt. Förderfähig sind Infrastrukturmaßnahmen als Beitrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) der Netzbetreiber im Zusammenhang mit deren Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen dienen, zu unterstützen.
All diese Aktivitäten der Ressorts der Landesregierung sind im Zusammenhang zu sehen und dienen dem Gesamtziel.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft