Das Online-Portal wenigermiete.de übernimmt rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter. Die Frage, ob der Anbieter mit seinem Dienst zur Berechnung und Durchsetzung der Mietpreisbremse gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute verneint. Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) sieht in Legal-Tech-Portalen eine weitere Hilfestellung für Verbraucher.
Wer Zweifel hat, ob die eigene Miete korrekt berechnet ist, möchte vielleicht nicht gleich einen Anwalt beauftragen, seine Rechte vor Gericht durchzusetzen. In solchen und ähnlichen Situationen versprechen Legal-Tech-Dienste Hilfe: Nach wenigen Klicks erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Einschätzung, ob ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat. Oft können sie das Durchfechten ihres Anliegens direkt an das Portal übergeben, und zwar gegen ein nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar. „Gerade wenn es um geringe Streitwerte geht, bieten Legal-Tech-Portale eine weitere Hilfestellung für Verbraucher, die es so bisher nicht gab“, sagt Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Im Gesetz ist geregelt, wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Legal-Tech-Tools sind eine neue Entwicklung, für sie sind die Regelungen nicht ausdrücklich gemacht. Die Dienste behelfen sich daher häufig mit einer Inkassoerlaubnis, mit der sie Forderungen für Verbraucher eintreiben. Ob diese Erlaubnis jedoch ausreicht, das Angebot der Unternehmen abzudecken, war umstritten. Der BGH hat dies für den Fall des Mietpreisrechners auf wenigermiete.de heute bejaht. Das Rechtsdienstleistungsgesetz schütze vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen, es sei aber gleichzeitig in dem Interesse entstanden, neue Berufsbilder zu ermöglichen, unterstreicht die Pressestelle des Bundesgerichtshofes die Intention des Gesetzgebers.
„Der BGH hat mit seinem Urteil dem schnellen Fortschritt im digitalen Bereich Rechnung getragen, der auch nicht vor der Rechtsbranche Halt macht“, so Rumpke. Statt einer Diskussion um die Regulierung von Legal-Tech-Portalen wünscht er sich einen stärkeren Fokus auf die eigentlichen Problemverursacher. „Legal-Tech-Portale reagieren nur darauf, dass zahlreiche Unternehmen Verbraucherrechte systematisch ignorieren. Hier gilt es, Ursachen und Symptome nicht zu verwechseln und vor allem die Anbieter im Auge zu behalten, gegen die Verbraucher ihre Rechte geltend machen müssen“, so Brandenburgs oberster Verbraucherschützer.
pm/red