In mehreren Ländern streiken bei Ryanair die Flugbegleiter. Hunderte Flüge von und nach Belgien, Portugal und Spanien hat das Unternehmen deshalb allein für zwei Tage gestrichen: am Mittwoch und Donnerstag, 25. und 26. Juli 2018, bleiben zahlreiche Maschinen am Boden. Das hat das Unternehmen bereits am Mittwoch, 18. Juli, angekündigt. Betroffene haben nun einige Tage Zeit, sich um Alternativen zu kümmern und in vielen Fällen wohl: ihre Urlaube zu retten.
Haben Sie selbst einen Ryanair-Flug an den beiden Tagen gebucht und wollen nun in den Urlaub oder zurück nach Hause, bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten:
- Bei Ryanair auf eine anderweitige Beförderung drängen, z.B. per Ersatzflug. Ein solcher Ersatzflug steht Ihnen nach Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung zu – die Airline muss ihn Ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten anbieten. Das kann aber bedeuten, dass Sie einige Tage früher als gedacht oder erst einige Tage später fliegen können, sobald Ryanair-Maschinen die Verbindungen wieder bedienen und Plätze frei sind. Geht es für Sie in den Urlaub, müssen dort in der Regel Hotel, Mietwagen und Co. bezahlt werden, obwohl Sie noch gar nicht da sind und sie nicht nutzen können. Müssen Sie an den betroffenen Tagen dagegen zurück nach Hause fliegen, bräuchten Sie dann länger eine Unterkunft vor Ort, die Ihnen Ryanair bereitstellen muss. So genannte Betreuungsleistungen, falls Sie z.B. am Urlaubsort ohne Flug nach Hause festsitzen, muss Ryanair übernehmen. Darunter fallen etwa Kosten für Hotels, Transport von und zum Hotel und Verpflegung. Auch darauf sollten Sie bei Ryanair drängen! Weigert sich das Unternehmen oder ist es für Sie nicht zu erreichen, können Sie sich selbst um eine angemessene Versorgung und Unterkunft kümmern. Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen auf jeden Fall gut auf! Damit können Sie später etwas von der Airline zurückfordern. Ansprüche, dass Ryanair wegen ausgefallener Flüge oder langer Verspätungen einen weiteren Ausgleich zahlt, gibt es bei einem Streik aber nicht (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.8.2012, X ZR 146/11). Auf Zusatzkosten drohen Sie also sitzen zu bleiben, wenn Sie zum Beispiel erst einige Tage später am Urlaubsort eintreffen. Eine Einschränkung gibt es: Selbst bei einem Streik muss die Airline nachweisen, dass sie alles getan hat, um Ersatzbeförderungen zu ermöglichen. Tut sie das nicht, macht sie sich möglicherweise doch schadenersatzpflichtig.
- Sie können den Flug stornieren und fordern, dass Ihnen das Geld binnen sieben Tagen zurückgezahlt wird. Sie könnten sich dann selbst um einen anderen Flug oder eine Zugfahrt in den Urlaub bzw. nach Hause kümmern. Das probieren nun womöglich viele Reisende für die Verbindungen nach Belgien, Portugal und Spanien. Ob Plätze bei anderen Airlines frei sind und was diese im Moment kosten, sollten Sie sich unbedingt vor einer Stornierung bei Ryanair ansehen!
Bei Pauschalreisen steht der Veranstalter für Kosten und Ersatz ein
Besser sind Sie dran, wenn Ihr Ryanair-Flug Teil einer Pauschalreise ist – Sie also Flug, Unterkunft, Mietwagen und andere Bestandteile bei einem Anbieter als Paket gekauft haben. Ist das der Fall, dann wenden Sie sich statt an Ryanair an Ihren Reiseveranstalter und drängen Sie auf eine Lösung mit einer anderen Airline, Zügen oder späteren Ryanair-Flügen!
Veranstalter einer Pauschalreise sind auch bei Streiks in der Verantwortung für Kosten, die bei Ihnen durch eine Verspätung entstehen. Das können zum Beispiel Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein. Bleiben Sie im Kontakt mit Ihrem Veranstalter und drängen Sie z.B. auf eine Unterkunft für die Nacht, wenn nicht am selben Tag eine Ersatzmaschine für Sie startet!
Sie können bei langen Verspätungen außerdem den Reisepreis mindern. Dafür gibt es Rechentabellen: Ab fünf Stunden Verspätung dürfen Sie pro Stunde Verspätung 5 Prozent des Tagespreises zurückfordern. Sollten Sie sich durch den ausgefallenen Flug so sehr verspäten, dass sich die sich die ganze Reise nicht mehr lohnt (insbesondere bei Kurzreisen), dann können Sie gleich den ganzen Urlaub stornieren.
pm/red
Foto: Wikipedia, Gemeinfrei, Adrian Pingstone