Einen sachlichen Umgang mit den Themen Altanschließerbeiträge und Staatshaftung fordert der Landeswasserverbandstag Brandenburg e. V., die Interessensvertretung der verbandlichen Wasserwirtschaft. Persönliche und strafrechtliche Vorwürfe gegen die Verbandsführungen seien unsachlich und helfen auch nicht weiter. Ein mögliches Hilfspaket des Landes werde ausdrücklich begrüßt.
Nachdem das Landgericht Frankfurt (Oder) in der vorletzten Woche in einem Fall entschieden hatte, dass rechtswidrig erhobene Abwasserbeiträge auch dann zurückgezahlt werden müssen, wenn die Betroffenen keine Widersprüche dagegen eingelegt haben, mahnt der Landeswasserverbandstag Brandenburg e. V. eine sachliche Diskussion an. Bis jetzt läge nur ein einziges erstinstanzliches Urteil vor, das maximal eine erste juristische Standortbestimmung darstelle. Erst wenn das Oberlandesgericht oder sogar der Bundesgerichtshof entschieden hätten, habe man wirklich Klarheit, ob eine Rückzahlung zwingend durchzuführen sei, erklärte Martina Gregor-Ness, die Präsidentin des Interessensverbandes. Zwar sei es nachvollziehbar, wenn einige Betroffene jetzt schon frohlockten, doch freue man sich dort zu früh. Auch bei einer Rückzahlung von Beiträgen müsse nämlich den Beteiligten klar sein, dass die Leistungen der Wasserver- und Abwasserentsorger bezahlt werden müssten. Ernsthaft könne wohl niemand daran glauben, dass es Trinkwasser oder auch die Abwasserentsorgung umsonst gebe. Die Leistungen würden auf einem im weltweiten Vergleich hervorragenden Niveau erbracht, während es in anderen Staaten Lieferausfälle gebe, häufig habe man dort nicht einmal Trinkwasser. Würden die Beiträge zurückgezahlt, müssten die Gebühren steigen oder aber der Steuerzahler müsse einspringen. Der Bürger trage die Kosten also in jedem Fall. Die Aufgabenträger träfe hier eine immense Verantwortung, da mit fremdem Geld gearbeite twürde. Da die Rückzahlungen von Beiträgen immer aus anderen Töpfen refinanziert werden müssten, seien Erfolge vor Gericht nur ein Etappensieg. Letztlich müssten die Kosten nämlich gerecht verteilt werden.
Kämen die Gerichte zu dem Ergebnis, dass die erhobenen Beiträge zurückzuzahlen seien, habe man sich diesen Urteilen natürlich zu beugen. Man rechne deshalb alle Szenarien durch, erklärte Präsidentin Gregor-Ness. Enttäuscht zeigte sie sich von der auch von Landespolitikern erhobenen Forderung, die Verantwortlichen in den Verbänden strafrechtlich belangen zu wollen. Darum gehe es hier aber gar nicht, so dass Gregor-Ness eine sachliche Diskussion anmahnte. Bei den Verbänden stelle man rund um die Uhr eine gut funktionierende Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sicher. Leid sei man dort die ständigen Bedrängungen, Beleidigungen, wüsten persönlichen Beschimpfungen und unsachlichen, oft auch juristisch falschen Vorwürfe wegen der Beitragserhebung. Dies werde der Arbeit der Verbände bei weitem nicht gerecht, viele Kritiker hätten da jedes Maß verloren. Offenbar erkenne man auch nicht, dass Beitragsrückzahlungen durch die Mieter getragen werden müssten und letztlich sogar notwendige Investitionen erschwerten.
Wenn das Land jetzt ein Hilfspaket für die Verbände auflege, sei dieses sehr zu begrüßen. Man dürfe die Verbände hier nicht im Regen stehen lassen. Weitere Gerichtsentscheidungen werden in den nächsten Wochen erwartet.
pm/red