In einer Woche endet die Bewerbungsfrist für die Preise „Unternehmerin des Landes Brandenburg 2016“ und „Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2016“. Noch bis zum 29. Februar können Bewerbungen eingereicht werden. Der Wettbewerb steht unter dem Motto „Frauen. Stärken. Wirtschaft.“
Das Arbeitsministerium verleiht bereits zum siebten Mal den Preis „Unternehmerin des Landes Brandenburg“. Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben, Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen sowie Existenzgründerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben. Vorschläge für Preisträgerinnen können auch von allen Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden.
Zum ersten Mal vergeben wird der Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg“, der mit 1.500 Euro dotiert ist. Bedingung für die Bewerbung ist: Die Existenzgründung darf nicht vor dem 1. Dezember 2013 erfolgt sein.
Die Preise werden im Rahmen des 10. Unternehmerinnen- und Gründerinnentages (UGT) am 4. Mai 2016 in der Potsdamer Staatskanzlei verliehen. Schirmherr ist Ministerpräsident Dietmar Woidke. Der UGT wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg finanziert.
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Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg




