Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg zum Altanschließer-Urteil
Zu den gestrigen Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG 9 B 1.16, OVG 9 B 43.15) zur Beitragspflicht für Altanschließer kommentiert
Gundolf Schülke, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostbrandenburg:
„Endlich wurde klargestellt, dass die auch von der IHK Ostbrandenburg stets kritisierte Verjährungsregelung im brandenburgischen Kommunalabgabengesetz verfassungswidrig gestaltet worden ist. Bei der Abwicklung aller weiteren Verfahren ist unbedingt sicherzustellen, dass die Kosten der Vergangenheit nicht allein durch höhere Gebühren den Betroffenen aufgebürdet werden.
Vielmehr ist jetzt der richtige Zeitpunkt, auch auf der Ausgabenseite vorhandene Einsparmöglichkeiten zu nutzen. Hier darf es keine Denkverbote geben. Änderungen in der Struktur der Zweckverbände oder ihre Zusammenschlüsse müssen ergebnisoffen und zeitnah geprüft werden. Die Politik steht als Verursacher der Probleme in der Verantwortung, weitere Schäden von der Wirtschaft und den Einwohnern Brandenburgs fernzuhalten.“
Die IHK Ostbrandenburg ist die größte Interessenvertretung der Wirtschaft zwischen Schwedt und Eisenhüttenstadt, zwischen Berlin und der Oder.
Quelle: IHK Ostbrandenburg