Verbraucherzentrale fordert einheitliche Kennzeichnung für sicherheitsrelevante Angaben am Produkt
Sie sind zum Backen, Aufwärmen oder Kochen da: Behältnisse und Küchenzubehör aus Kunststoff. Doch nicht alle vertragen heiße Temperaturen, ohne unerwünschte Stoffe an die Lebensmittel abzugeben. Sicher sind sie nur, wenn Verbraucher bestimmte Verwendungshinweise einhalten. Doch sind diese „gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar“, wie es der Gesetzgeber vorschreibt? Wie ernst nehmen es Hersteller mit der Kennzeichnung für eine sichere und sachgemäße Verwendung? In einem bundesweiten Marktcheck nahmen die Verbraucherzentralen 78 Silikonbackformen, Pfannenwender, Mikrowellen- und Melamingeschirr im Hinblick auf Materialangabe, Temperatur- und Verwendungshinweise unter die Lupe – mit katastrophalem Ergebnis.
„Keines der untersuchten Produkte erfüllte die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an Vollständigkeit, Lesbarkeit, Verständlichkeit und Dauerhaftigkeit der notwendigen Kennzeichnung“, so Veronika Wrobel, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Uneinheitliche Temperaturangaben
Bei rund 40 Prozent der Pfannenwender und einem Drittel des Melamingeschirrs gab es beispielswiese keinen Hinweis auf die zulässige Höchsttemperatur. „Gerade bei Produkten aus dem Material Melamin, das man besonders für Kindergeschirr verwendet, muss der Hersteller dringend über die Beschränkung bis 70 Grad informieren. Ansonsten gehen schädliche Stoffe auf das Lebensmittel über“, warnt die Expertin.
Zudem verwirren unterschiedliche Temperaturangaben für gleiche Materialarten: So schwanken sie z.B. bei Silikonbackformen zwischen 200°C und 260°C und bei Mikrowellengeschirr zwischen 80°C und 140°C.
Fehlende oder nur lose Verwendungshinweise
Der wichtige Hinweis „nicht in der Pfanne liegen lassen“ war auf weniger als der Hälfte der untersuchten Pfannenwender vorhanden. Beim Melamingeschirr stand bei jedem zweiten Produkt „nicht für die Mikrowelle geeignet“ nur auf der Umverpackung, mittels Aufkleber oder Anhänger. „Erfahrungsgemäß schmeißen die meisten Verbraucher diese aber nach dem Kauf weg“, so Wrobel.
Schwer verständliche Piktogramme
Hinzu kommt, dass Hersteller Verwendungshinweise häufig in Form von Piktogrammen angeben. Der bundesweite Marktcheck ergab, dass diese fast durchgängig schlecht lesbar oder gar nicht zu verstehen sind. Ergänzende Hinweise dazu sucht man oft vergeblich. „Daher fordern wir von Gesetzgeber und Herstellern verständliche sowie einheitliche Piktogramme für verschiedene, die Sicherheit gefährdende Anwendungen. Dazu gehören ‚nicht mikrowellengeeignet‘, ‚nicht für den Geschirrspüler geeignet‘ oder ‚nicht in der heißen Pfanne liegen lassen‘. Auch müssen diese dauerhaft und gut lesbar auf dem Produkt eingestanzt sein“, unterstreicht die Verbraucherschützerin. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist zudem gefordert, unzureichende, missverständliche oder fehlende Kennzeichnungen konsequent zu ahnden.
Wer Fragen dazu hat, kann sich telefonisch unter 01805 / 79 13 52 (Montag und Donnerstag, 10 bis 16 Uhr, 0,14 Euro/Min. a.d.dt. Festnetz, mobil max. 0,42 Euro/Min.) beraten lassen.
Hintergrund Marktcheck
Im April und Mai 2015 untersuchten die Verbraucherzentralen insgesamt 78 Küchenutensilien und Geschirr aus Kunststoff und Silikon aus 33 Geschäften auf Kennzeichnung. Der Fokus lag auf Gegenständen, die erhitzbar sind oder in Kontakt mit heißen Lebensmitteln kommen können und daher besondere Verwendungshinweise erfordern.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.