Justizminister Markov warnt im Bundesrat vor Vorratsdatenspeicherung
In der heutigen Bundesratsdebatte zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist“ hat Justizminister Helmuth Markov eindringlich vor den Gefahren einer anlasslosen Speicherung von Daten gewarnt. In seiner Rede sagte er: „Mit unbelegten Sicherheitsversprechen wird versucht, einen Einstieg in die legale Massenüberwachung zu begründen. Hier gilt es, den Anfängen zu wehren. Denn wir laufen Gefahr, dass wir unsere reale Freiheit gegen die unbewiesene Hoffnung auf mehr Sicherheit eintauschen.“
Die Vorratsdatenspeicherung bedeute einen weiteren Schritt in die vollständige digitale Überwachung seitens des Staates, dies sei mit rechtsstaatlichen Grund -sätzen und dem Wesen einer Demokratie nicht vereinbar. Die Vorratsdatenspeicherung verkehre die Unschuldsvermutung in ihr genaues Gegenteil, jeder sei plötzlich verdächtig. Mit Blick auf die erheblich gestiegene Bedeutung digitaler Kommunikation würden so immer größere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens flächendeckend überwacht, warnte er. Dies gefährde die Selbstbestimmung jedes Einzelnen, sagte Markov: „Ohne Privatsphäre und die Hoheit über die eigenen Daten ist ein zentrales Element der Demokratie gestört. Daran ändert sich nichts dadurch, dass nach dem jetzigen Entwurf die Speicherfrist auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt ist. Außerdem lehrt uns die Erfahrung, dass zwischen der Einführung sicherheitspolitischer Instrumente und ihrer Verschärfung ein kurzer Weg liegt.“
Er verwies auch auf Gerichtsentscheidungen in anderen europäischen Ländern, in denen entsprechende Neuregelungen für ungültig erklärt wurden. Brandenburg stimmte aus diesen Gründen den vorliegenden Empfehlungen nicht zu.
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Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz