Das Bundeskabinett hat am 18.03.2015 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Damit setzen CDU und CSU ein weiteres Wahlversprechen um. Die Wohngelderhöhung ist ein zentraler Baustein im Rahmen der Koalitionsbemühungen, Wohnen und Bauen bezahlbar zu machen.
Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf soll die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes wieder hergestellt werden. Das Wohngeld wird dazu an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Zugleich werden bei der Wohngelderhöhung die regionalen Unterschiede bei der Mietentwicklung sowie der Anstieg der Heizkosten besonders berücksichtigt.
Von der Wohngeldreform profitieren ca. 870.000 Haushalte, insbesondere einkommensschwache Familien und Rentnerhaushalte. Damit werden vor allem jene, die von stark steigenden Mieten betroffen sind, unterstützt.
Die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag sollen noch vor der Sommerpause zum Abschluss kommen, damit die Bürger ab dem 1. Januar 2016 das erhöhte Wohngeld erhalten können.
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Quelle: Dr. Klaus-Peter Schulze MdB
















