Verbraucherzentrale rät, Verträge prüfen zu lassen
Zusatzkosten und komplizierte Formulierungen: Häufig begegnen sie uns in Verträgen mit Fitnessstudios. Doch nicht alle sind auch rechtens. „Um nicht auf unwirksame Klauseln hereinzufallen, sollten Mitglieder bei Problemen ihren Vertrag prüfen lassen“, rät Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Erst kürzlich mahnte die VZB einen Potsdamer Sportclub erfolgreich ab, der in seinen Verträgen nachteilige Klauseln für seine Mitglieder verwendet hatte.
Wer seinen Vertrag außerordentlich kündigen will, d.h. vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, muss sich oft streiten. Auch bei möglichen Zusatzkosten z.B. für Ersatzschlüssel oder fürs Duschen nach dem Sport sind einige Studiobetreiber kreativ. Daher rät Dunja Neukamp generell: „Mitglieder von Fitnessstudios sollten bei Streitigkeiten ihre Verträge von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.“
Denn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten häufig unwirksame Regelungen zu Ungunsten von Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Brandenburg prüft daher regelmäßig AGBs und mahnt Unternehmen bei unzulässigen Klauseln auch ab. Geben die Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab, verpflichten sie sich damit, die abgemahnte Klausel nicht mehr zu verwenden.
Wer Probleme mit seinem Fitnessstudio hat, kann sich persönlich, telefonisch und per E-Mail beraten lassen:
– in den Beratungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr),
– online unter www.vzb.de/termine,
– per E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung.
Quelle: erbraucherzentrale Brandenburg e.V.