Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet Pflegestützpunkten, Betreuungsvereinen und Seniorenverbänden kostenlose Fachvorträge rund um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) an. Informationen und Termine erhalten Interessierte unter 0331 29871-62 (-65) oder per E-Mail an [email protected]
Für Verträge, die Wohnen und Pflege miteinander verbinden, gelten besondere Regelungen, die sich aus dem WBVG ergeben. „Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!“ weiß Juristin Dunja Neukamp. „Um möglichst viele Betroffene zu erreichen, richten sich unsere Vorträge an alle, die sich für Ältere und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige einsetzen.“ Die Verbraucherzentrale informiert in ihren Vorträgen unter anderem dazu, unter welchen Bedingungen der Unternehmer die Entgelte erhöhen darf und ob sich das Entgelt bei Abwesenheit des Bewohners reduziert.
Für weitere Informationen und Terminabsprachen stehen die Referentinnen des Projektes, Michèle Scherer und Dunja Neukamp, telefonisch unter 0331 29871-62 (-65) oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
Das kostenlose Vortragsangebot läuft bis zum 31.12.2013 und wird im Rahmen des Projekts „Wohn- und Betreuungsverträge auf dem Prüfstand – Nur der wissende Verbraucher handelt selbstbestimmt. Multiplikatoren als Sprachrohr der Verbraucherzentrale“ durch das Brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie gefördert.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet Pflegestützpunkten, Betreuungsvereinen und Seniorenverbänden kostenlose Fachvorträge rund um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) an. Informationen und Termine erhalten Interessierte unter 0331 29871-62 (-65) oder per E-Mail an [email protected]
Für Verträge, die Wohnen und Pflege miteinander verbinden, gelten besondere Regelungen, die sich aus dem WBVG ergeben. „Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!“ weiß Juristin Dunja Neukamp. „Um möglichst viele Betroffene zu erreichen, richten sich unsere Vorträge an alle, die sich für Ältere und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige einsetzen.“ Die Verbraucherzentrale informiert in ihren Vorträgen unter anderem dazu, unter welchen Bedingungen der Unternehmer die Entgelte erhöhen darf und ob sich das Entgelt bei Abwesenheit des Bewohners reduziert.
Für weitere Informationen und Terminabsprachen stehen die Referentinnen des Projektes, Michèle Scherer und Dunja Neukamp, telefonisch unter 0331 29871-62 (-65) oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
Das kostenlose Vortragsangebot läuft bis zum 31.12.2013 und wird im Rahmen des Projekts „Wohn- und Betreuungsverträge auf dem Prüfstand – Nur der wissende Verbraucher handelt selbstbestimmt. Multiplikatoren als Sprachrohr der Verbraucherzentrale“ durch das Brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie gefördert.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet Pflegestützpunkten, Betreuungsvereinen und Seniorenverbänden kostenlose Fachvorträge rund um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) an. Informationen und Termine erhalten Interessierte unter 0331 29871-62 (-65) oder per E-Mail an [email protected]
Für Verträge, die Wohnen und Pflege miteinander verbinden, gelten besondere Regelungen, die sich aus dem WBVG ergeben. „Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!“ weiß Juristin Dunja Neukamp. „Um möglichst viele Betroffene zu erreichen, richten sich unsere Vorträge an alle, die sich für Ältere und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige einsetzen.“ Die Verbraucherzentrale informiert in ihren Vorträgen unter anderem dazu, unter welchen Bedingungen der Unternehmer die Entgelte erhöhen darf und ob sich das Entgelt bei Abwesenheit des Bewohners reduziert.
Für weitere Informationen und Terminabsprachen stehen die Referentinnen des Projektes, Michèle Scherer und Dunja Neukamp, telefonisch unter 0331 29871-62 (-65) oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
Das kostenlose Vortragsangebot läuft bis zum 31.12.2013 und wird im Rahmen des Projekts „Wohn- und Betreuungsverträge auf dem Prüfstand – Nur der wissende Verbraucher handelt selbstbestimmt. Multiplikatoren als Sprachrohr der Verbraucherzentrale“ durch das Brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie gefördert.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet Pflegestützpunkten, Betreuungsvereinen und Seniorenverbänden kostenlose Fachvorträge rund um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) an. Informationen und Termine erhalten Interessierte unter 0331 29871-62 (-65) oder per E-Mail an [email protected]
Für Verträge, die Wohnen und Pflege miteinander verbinden, gelten besondere Regelungen, die sich aus dem WBVG ergeben. „Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!“ weiß Juristin Dunja Neukamp. „Um möglichst viele Betroffene zu erreichen, richten sich unsere Vorträge an alle, die sich für Ältere und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige einsetzen.“ Die Verbraucherzentrale informiert in ihren Vorträgen unter anderem dazu, unter welchen Bedingungen der Unternehmer die Entgelte erhöhen darf und ob sich das Entgelt bei Abwesenheit des Bewohners reduziert.
Für weitere Informationen und Terminabsprachen stehen die Referentinnen des Projektes, Michèle Scherer und Dunja Neukamp, telefonisch unter 0331 29871-62 (-65) oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
Das kostenlose Vortragsangebot läuft bis zum 31.12.2013 und wird im Rahmen des Projekts „Wohn- und Betreuungsverträge auf dem Prüfstand – Nur der wissende Verbraucher handelt selbstbestimmt. Multiplikatoren als Sprachrohr der Verbraucherzentrale“ durch das Brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie gefördert.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.