Das Hochwasser hat Brandenburg erreicht. Gleich mehrere Flüsse, Schwarze Elster, Spree und Elbe sowie Oder und Neiße, sind betroffen. Doch wer kommt für mögliche Schäden auf? Weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung sind Schäden durch Regenwasser oder über die Ufer tretende Flüsse abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesen Policen meist nur auf Schäden durch austretendes Leitungswasser.
Die meisten Schäden in Häusern entstehen durch Rückstauungen in der Kanalisation. Rückstauschäden sind in der Grunddeckung der Versicherung regelmäßig nicht enthalten, sondern müssen zusätzlich über eine so genannte Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Meist verlangen die Versicherer dabei den Einbau von Rückstausicherungen. Auch für die Folgen von Überschwemmungen kommt nur die Elementarschadenversicherung auf. „Diese ist jedoch für viele hochwassergefährdete Orte immer noch nicht erhältlich oder für den einzelnen Hauseigentümer zu teuer“, bemängelt Erk Schaarschmidt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg und fordert deshalb eine Pflichtversicherung.
In einigen Hausratversicherungen, die bereits zu DDR-Zeiten abgeschlossen und unverändert fortgeführt wurden, sollte der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen noch enthalten sein. “Betroffene müssen deshalb ihre Verträge prüfen”, rät Schaarschmidt. Hochwasserschäden am Auto reguliert die Teilkaskoversicherung.
Betroffene müssen ihrem Versicherer unverzüglich die Schäden melden. Soweit zumutbar, sollten Betroffene die beschädigten Dinge bis zur Regulierung durch die Versicherung aufbewahren. Auch eine Dokumentation der Schäden durch Fotos ist hilfreich.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) –
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Das Hochwasser hat Brandenburg erreicht. Gleich mehrere Flüsse, Schwarze Elster, Spree und Elbe sowie Oder und Neiße, sind betroffen. Doch wer kommt für mögliche Schäden auf? Weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung sind Schäden durch Regenwasser oder über die Ufer tretende Flüsse abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesen Policen meist nur auf Schäden durch austretendes Leitungswasser.
Die meisten Schäden in Häusern entstehen durch Rückstauungen in der Kanalisation. Rückstauschäden sind in der Grunddeckung der Versicherung regelmäßig nicht enthalten, sondern müssen zusätzlich über eine so genannte Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Meist verlangen die Versicherer dabei den Einbau von Rückstausicherungen. Auch für die Folgen von Überschwemmungen kommt nur die Elementarschadenversicherung auf. „Diese ist jedoch für viele hochwassergefährdete Orte immer noch nicht erhältlich oder für den einzelnen Hauseigentümer zu teuer“, bemängelt Erk Schaarschmidt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg und fordert deshalb eine Pflichtversicherung.
In einigen Hausratversicherungen, die bereits zu DDR-Zeiten abgeschlossen und unverändert fortgeführt wurden, sollte der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen noch enthalten sein. “Betroffene müssen deshalb ihre Verträge prüfen”, rät Schaarschmidt. Hochwasserschäden am Auto reguliert die Teilkaskoversicherung.
Betroffene müssen ihrem Versicherer unverzüglich die Schäden melden. Soweit zumutbar, sollten Betroffene die beschädigten Dinge bis zur Regulierung durch die Versicherung aufbewahren. Auch eine Dokumentation der Schäden durch Fotos ist hilfreich.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) –
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.