Am Mittwoch, 13.03.2013, wird vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren über die Frage verhandelt, ob Fingerabdrücke aufgrund einer entsprechenden Verordnung von jedem EU-Bürger gefordert werden können, der einen Reisepass beantragt. Bei diesem Verfahren geht es um eine Vorlageentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen, mit dem dieses den EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens darum ersucht hat, über die Frage der Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses zu entscheiden.
Grundlage des Verfahrens ist eine Klage des Rechtsanwalts Michael Schwarz aus Bochum, dem der Antrag auf Erteilung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke verwehrt wurde. Mit seiner Klage vor dem VG Gelsenkirchen vom 19.11.2007 begehrt er die Verpflichtung zur Erteilung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.
Das VG Gelsenkirchen hat im Rahmen eines Vorlagebeschlusses (Beschluss vom 15.05.2012, 17 K 3382/07 BeckRS 2012, 51554) die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der EuGH hat nunmehr den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13.03.2013 anberaumt.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat Wolfgang Nešković gebeten, ihn in diesem Verfahren vor dem EuGH in der mündlichen Verhandlung als Prozessbevollmächtigten im Zusammenwirken mit Constanze Kurz vom Chaos Computer Club zu vertreten.
Nešković: „Das Verfahren ist von grundlegender Bedeutung für die Bestimmung des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit. Es geht um tief greifende Grundrechtseingriffe mit einer riesigen Streubreite.
Von der Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe sind alle der ca. 500 Millionen EU-Bürger betroffen, die in Drittstaaten reisen wollen. Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt ohne Anknüpfung an ein vorwerfbares Verhalten. Bislang unterlag in der Bundesrepublik die Speicherung von Fingerabdrücken hohen gesetzlichen Hürden und traf in der Regel nur Straftäter.
Die Verordnung der EU schafft die tatsächlichen Voraussetzungen für die Errichtung biometrischer Datenbanken durch die europäische Hintertür.
Weiterhin findet – soweit die Daten bei Einreisen in Drittländern durch die dortigen Behörden ausgelesen werden – kein Datenschutz statt.
Die sicherheitspolitischen Erfahrungen – insbesondere nach dem 11.09.2001 – lassen erwarten, dass die Sicherheitsbehörden angesichts des möglichen Überwachungspotenzials bereits mit der Zunge schnalzen.”
Hinweis:
Nähere Einzelheiten zur Vorlageentscheidung können unter der oben benannten Fundstelle beim VG Gelsenkirchen abgefragt werden.
Quelle: Büro Wolfgang Nešković, MdB
– Richter am Bundesgerichtshof a. D. –
– Vorsitzender des Wahlausschusses für die Bundesverfassungsrichter –
– Mitglied des Richterwahlausschusses –
Am Mittwoch, 13.03.2013, wird vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren über die Frage verhandelt, ob Fingerabdrücke aufgrund einer entsprechenden Verordnung von jedem EU-Bürger gefordert werden können, der einen Reisepass beantragt. Bei diesem Verfahren geht es um eine Vorlageentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen, mit dem dieses den EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens darum ersucht hat, über die Frage der Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses zu entscheiden.
Grundlage des Verfahrens ist eine Klage des Rechtsanwalts Michael Schwarz aus Bochum, dem der Antrag auf Erteilung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke verwehrt wurde. Mit seiner Klage vor dem VG Gelsenkirchen vom 19.11.2007 begehrt er die Verpflichtung zur Erteilung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.
Das VG Gelsenkirchen hat im Rahmen eines Vorlagebeschlusses (Beschluss vom 15.05.2012, 17 K 3382/07 BeckRS 2012, 51554) die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der EuGH hat nunmehr den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13.03.2013 anberaumt.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat Wolfgang Nešković gebeten, ihn in diesem Verfahren vor dem EuGH in der mündlichen Verhandlung als Prozessbevollmächtigten im Zusammenwirken mit Constanze Kurz vom Chaos Computer Club zu vertreten.
Nešković: „Das Verfahren ist von grundlegender Bedeutung für die Bestimmung des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit. Es geht um tief greifende Grundrechtseingriffe mit einer riesigen Streubreite.
Von der Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe sind alle der ca. 500 Millionen EU-Bürger betroffen, die in Drittstaaten reisen wollen. Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt ohne Anknüpfung an ein vorwerfbares Verhalten. Bislang unterlag in der Bundesrepublik die Speicherung von Fingerabdrücken hohen gesetzlichen Hürden und traf in der Regel nur Straftäter.
Die Verordnung der EU schafft die tatsächlichen Voraussetzungen für die Errichtung biometrischer Datenbanken durch die europäische Hintertür.
Weiterhin findet – soweit die Daten bei Einreisen in Drittländern durch die dortigen Behörden ausgelesen werden – kein Datenschutz statt.
Die sicherheitspolitischen Erfahrungen – insbesondere nach dem 11.09.2001 – lassen erwarten, dass die Sicherheitsbehörden angesichts des möglichen Überwachungspotenzials bereits mit der Zunge schnalzen.”
Hinweis:
Nähere Einzelheiten zur Vorlageentscheidung können unter der oben benannten Fundstelle beim VG Gelsenkirchen abgefragt werden.
Quelle: Büro Wolfgang Nešković, MdB
– Richter am Bundesgerichtshof a. D. –
– Vorsitzender des Wahlausschusses für die Bundesverfassungsrichter –
– Mitglied des Richterwahlausschusses –
Am Mittwoch, 13.03.2013, wird vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren über die Frage verhandelt, ob Fingerabdrücke aufgrund einer entsprechenden Verordnung von jedem EU-Bürger gefordert werden können, der einen Reisepass beantragt. Bei diesem Verfahren geht es um eine Vorlageentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen, mit dem dieses den EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens darum ersucht hat, über die Frage der Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses zu entscheiden.
Grundlage des Verfahrens ist eine Klage des Rechtsanwalts Michael Schwarz aus Bochum, dem der Antrag auf Erteilung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke verwehrt wurde. Mit seiner Klage vor dem VG Gelsenkirchen vom 19.11.2007 begehrt er die Verpflichtung zur Erteilung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.
Das VG Gelsenkirchen hat im Rahmen eines Vorlagebeschlusses (Beschluss vom 15.05.2012, 17 K 3382/07 BeckRS 2012, 51554) die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der EuGH hat nunmehr den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13.03.2013 anberaumt.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat Wolfgang Nešković gebeten, ihn in diesem Verfahren vor dem EuGH in der mündlichen Verhandlung als Prozessbevollmächtigten im Zusammenwirken mit Constanze Kurz vom Chaos Computer Club zu vertreten.
Nešković: „Das Verfahren ist von grundlegender Bedeutung für die Bestimmung des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit. Es geht um tief greifende Grundrechtseingriffe mit einer riesigen Streubreite.
Von der Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe sind alle der ca. 500 Millionen EU-Bürger betroffen, die in Drittstaaten reisen wollen. Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt ohne Anknüpfung an ein vorwerfbares Verhalten. Bislang unterlag in der Bundesrepublik die Speicherung von Fingerabdrücken hohen gesetzlichen Hürden und traf in der Regel nur Straftäter.
Die Verordnung der EU schafft die tatsächlichen Voraussetzungen für die Errichtung biometrischer Datenbanken durch die europäische Hintertür.
Weiterhin findet – soweit die Daten bei Einreisen in Drittländern durch die dortigen Behörden ausgelesen werden – kein Datenschutz statt.
Die sicherheitspolitischen Erfahrungen – insbesondere nach dem 11.09.2001 – lassen erwarten, dass die Sicherheitsbehörden angesichts des möglichen Überwachungspotenzials bereits mit der Zunge schnalzen.”
Hinweis:
Nähere Einzelheiten zur Vorlageentscheidung können unter der oben benannten Fundstelle beim VG Gelsenkirchen abgefragt werden.
Quelle: Büro Wolfgang Nešković, MdB
– Richter am Bundesgerichtshof a. D. –
– Vorsitzender des Wahlausschusses für die Bundesverfassungsrichter –
– Mitglied des Richterwahlausschusses –
Am Mittwoch, 13.03.2013, wird vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren über die Frage verhandelt, ob Fingerabdrücke aufgrund einer entsprechenden Verordnung von jedem EU-Bürger gefordert werden können, der einen Reisepass beantragt. Bei diesem Verfahren geht es um eine Vorlageentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen, mit dem dieses den EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens darum ersucht hat, über die Frage der Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses zu entscheiden.
Grundlage des Verfahrens ist eine Klage des Rechtsanwalts Michael Schwarz aus Bochum, dem der Antrag auf Erteilung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke verwehrt wurde. Mit seiner Klage vor dem VG Gelsenkirchen vom 19.11.2007 begehrt er die Verpflichtung zur Erteilung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.
Das VG Gelsenkirchen hat im Rahmen eines Vorlagebeschlusses (Beschluss vom 15.05.2012, 17 K 3382/07 BeckRS 2012, 51554) die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der EuGH hat nunmehr den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13.03.2013 anberaumt.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat Wolfgang Nešković gebeten, ihn in diesem Verfahren vor dem EuGH in der mündlichen Verhandlung als Prozessbevollmächtigten im Zusammenwirken mit Constanze Kurz vom Chaos Computer Club zu vertreten.
Nešković: „Das Verfahren ist von grundlegender Bedeutung für die Bestimmung des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit. Es geht um tief greifende Grundrechtseingriffe mit einer riesigen Streubreite.
Von der Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe sind alle der ca. 500 Millionen EU-Bürger betroffen, die in Drittstaaten reisen wollen. Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt ohne Anknüpfung an ein vorwerfbares Verhalten. Bislang unterlag in der Bundesrepublik die Speicherung von Fingerabdrücken hohen gesetzlichen Hürden und traf in der Regel nur Straftäter.
Die Verordnung der EU schafft die tatsächlichen Voraussetzungen für die Errichtung biometrischer Datenbanken durch die europäische Hintertür.
Weiterhin findet – soweit die Daten bei Einreisen in Drittländern durch die dortigen Behörden ausgelesen werden – kein Datenschutz statt.
Die sicherheitspolitischen Erfahrungen – insbesondere nach dem 11.09.2001 – lassen erwarten, dass die Sicherheitsbehörden angesichts des möglichen Überwachungspotenzials bereits mit der Zunge schnalzen.”
Hinweis:
Nähere Einzelheiten zur Vorlageentscheidung können unter der oben benannten Fundstelle beim VG Gelsenkirchen abgefragt werden.
Quelle: Büro Wolfgang Nešković, MdB
– Richter am Bundesgerichtshof a. D. –
– Vorsitzender des Wahlausschusses für die Bundesverfassungsrichter –
– Mitglied des Richterwahlausschusses –