Elf Monate nach Einführung der sogenannten „SED-Opferrente” sind im Land Brandenburg die meisten Anträge entschieden.
Von den bislang 5967 eingegangenen Anträgen sind 5163 (86,53 Prozent) erledigt worden. In 3861 Fällen (64,71 Prozent) wurde die Opferrente bewilligt. Daraufhin wurden bisher insgesamt 12,73 Mio. Euro ausgezahlt. 2588 Berechtigte waren älter als 60 Jahre, 1140 Berechtigte kommen aus der Altersgruppe 46 – 60 Jahre, nur 133 sind jünger.
Zu Ablehnungen kam es vor allem, wenn die Haftdauer der Antragssteller unter sechs Monaten lag (147 Fälle) oder die Einkommensgrenze überschritten wurde (1041 € bei Ledigen, 1388 € bei Paaren). In zahlreichen Fällen mussten die Anträge an zuständige Behörden außerhalb des Landes Brandenburg abgegeben werden.
Die meisten Anträge (3289) waren vom Landgericht Potsdam zu bearbeiten, 1409 entfielen auf das Landgericht Cottbus und 1269 auf das Landgericht Frankfurt (Oder).
Justizministerin Beate Blechinger: „Der anfangs kritisierte Brandenburger Sonderweg, keine anonyme Verwaltungsbehörde, sondern Gerichte mit der Rehabilitierung von politischen Gefangenen der DDR zu beauftragen, hat sich spätestens jetzt als richtig erwiesen. Die hier bestehende fachliche Kompetenz hat- nach kurzer Einarbeitungszeit – für zügige Verfahren gesorgt, für die Betroffenen kam eine gewisse ideelle Genugtuung hinzu.”
Die Gesamtzahl der Anträge blieb bisher deutlich hinter den bei Inkrafttreten des Gesetzes gestellten Prognosen zurück. Allerdings ist in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Neueingängen zu rechnen, wenn bislang berufstätige Anspruchsberechtigte mit Renteneintritt die Einkommensgrenze unterschreiten. (Renten werden nicht angerechnet.) Auch in den bereits abgeschlossenen Fällen werden die Gerichte regelmäßig zu prüfen haben, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin bestehen.
Nach dem „Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR” erhalten Antragsteller, die als finanziell bedürftig gelten, eine monatliche Rente von 250 Euro, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Elf Monate nach Einführung der sogenannten „SED-Opferrente” sind im Land Brandenburg die meisten Anträge entschieden.
Von den bislang 5967 eingegangenen Anträgen sind 5163 (86,53 Prozent) erledigt worden. In 3861 Fällen (64,71 Prozent) wurde die Opferrente bewilligt. Daraufhin wurden bisher insgesamt 12,73 Mio. Euro ausgezahlt. 2588 Berechtigte waren älter als 60 Jahre, 1140 Berechtigte kommen aus der Altersgruppe 46 – 60 Jahre, nur 133 sind jünger.
Zu Ablehnungen kam es vor allem, wenn die Haftdauer der Antragssteller unter sechs Monaten lag (147 Fälle) oder die Einkommensgrenze überschritten wurde (1041 € bei Ledigen, 1388 € bei Paaren). In zahlreichen Fällen mussten die Anträge an zuständige Behörden außerhalb des Landes Brandenburg abgegeben werden.
Die meisten Anträge (3289) waren vom Landgericht Potsdam zu bearbeiten, 1409 entfielen auf das Landgericht Cottbus und 1269 auf das Landgericht Frankfurt (Oder).
Justizministerin Beate Blechinger: „Der anfangs kritisierte Brandenburger Sonderweg, keine anonyme Verwaltungsbehörde, sondern Gerichte mit der Rehabilitierung von politischen Gefangenen der DDR zu beauftragen, hat sich spätestens jetzt als richtig erwiesen. Die hier bestehende fachliche Kompetenz hat- nach kurzer Einarbeitungszeit – für zügige Verfahren gesorgt, für die Betroffenen kam eine gewisse ideelle Genugtuung hinzu.”
Die Gesamtzahl der Anträge blieb bisher deutlich hinter den bei Inkrafttreten des Gesetzes gestellten Prognosen zurück. Allerdings ist in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Neueingängen zu rechnen, wenn bislang berufstätige Anspruchsberechtigte mit Renteneintritt die Einkommensgrenze unterschreiten. (Renten werden nicht angerechnet.) Auch in den bereits abgeschlossenen Fällen werden die Gerichte regelmäßig zu prüfen haben, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin bestehen.
Nach dem „Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR” erhalten Antragsteller, die als finanziell bedürftig gelten, eine monatliche Rente von 250 Euro, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Elf Monate nach Einführung der sogenannten „SED-Opferrente” sind im Land Brandenburg die meisten Anträge entschieden.
Von den bislang 5967 eingegangenen Anträgen sind 5163 (86,53 Prozent) erledigt worden. In 3861 Fällen (64,71 Prozent) wurde die Opferrente bewilligt. Daraufhin wurden bisher insgesamt 12,73 Mio. Euro ausgezahlt. 2588 Berechtigte waren älter als 60 Jahre, 1140 Berechtigte kommen aus der Altersgruppe 46 – 60 Jahre, nur 133 sind jünger.
Zu Ablehnungen kam es vor allem, wenn die Haftdauer der Antragssteller unter sechs Monaten lag (147 Fälle) oder die Einkommensgrenze überschritten wurde (1041 € bei Ledigen, 1388 € bei Paaren). In zahlreichen Fällen mussten die Anträge an zuständige Behörden außerhalb des Landes Brandenburg abgegeben werden.
Die meisten Anträge (3289) waren vom Landgericht Potsdam zu bearbeiten, 1409 entfielen auf das Landgericht Cottbus und 1269 auf das Landgericht Frankfurt (Oder).
Justizministerin Beate Blechinger: „Der anfangs kritisierte Brandenburger Sonderweg, keine anonyme Verwaltungsbehörde, sondern Gerichte mit der Rehabilitierung von politischen Gefangenen der DDR zu beauftragen, hat sich spätestens jetzt als richtig erwiesen. Die hier bestehende fachliche Kompetenz hat- nach kurzer Einarbeitungszeit – für zügige Verfahren gesorgt, für die Betroffenen kam eine gewisse ideelle Genugtuung hinzu.”
Die Gesamtzahl der Anträge blieb bisher deutlich hinter den bei Inkrafttreten des Gesetzes gestellten Prognosen zurück. Allerdings ist in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Neueingängen zu rechnen, wenn bislang berufstätige Anspruchsberechtigte mit Renteneintritt die Einkommensgrenze unterschreiten. (Renten werden nicht angerechnet.) Auch in den bereits abgeschlossenen Fällen werden die Gerichte regelmäßig zu prüfen haben, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin bestehen.
Nach dem „Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR” erhalten Antragsteller, die als finanziell bedürftig gelten, eine monatliche Rente von 250 Euro, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Elf Monate nach Einführung der sogenannten „SED-Opferrente” sind im Land Brandenburg die meisten Anträge entschieden.
Von den bislang 5967 eingegangenen Anträgen sind 5163 (86,53 Prozent) erledigt worden. In 3861 Fällen (64,71 Prozent) wurde die Opferrente bewilligt. Daraufhin wurden bisher insgesamt 12,73 Mio. Euro ausgezahlt. 2588 Berechtigte waren älter als 60 Jahre, 1140 Berechtigte kommen aus der Altersgruppe 46 – 60 Jahre, nur 133 sind jünger.
Zu Ablehnungen kam es vor allem, wenn die Haftdauer der Antragssteller unter sechs Monaten lag (147 Fälle) oder die Einkommensgrenze überschritten wurde (1041 € bei Ledigen, 1388 € bei Paaren). In zahlreichen Fällen mussten die Anträge an zuständige Behörden außerhalb des Landes Brandenburg abgegeben werden.
Die meisten Anträge (3289) waren vom Landgericht Potsdam zu bearbeiten, 1409 entfielen auf das Landgericht Cottbus und 1269 auf das Landgericht Frankfurt (Oder).
Justizministerin Beate Blechinger: „Der anfangs kritisierte Brandenburger Sonderweg, keine anonyme Verwaltungsbehörde, sondern Gerichte mit der Rehabilitierung von politischen Gefangenen der DDR zu beauftragen, hat sich spätestens jetzt als richtig erwiesen. Die hier bestehende fachliche Kompetenz hat- nach kurzer Einarbeitungszeit – für zügige Verfahren gesorgt, für die Betroffenen kam eine gewisse ideelle Genugtuung hinzu.”
Die Gesamtzahl der Anträge blieb bisher deutlich hinter den bei Inkrafttreten des Gesetzes gestellten Prognosen zurück. Allerdings ist in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Neueingängen zu rechnen, wenn bislang berufstätige Anspruchsberechtigte mit Renteneintritt die Einkommensgrenze unterschreiten. (Renten werden nicht angerechnet.) Auch in den bereits abgeschlossenen Fällen werden die Gerichte regelmäßig zu prüfen haben, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin bestehen.
Nach dem „Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR” erhalten Antragsteller, die als finanziell bedürftig gelten, eine monatliche Rente von 250 Euro, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen.
Quelle: Ministerium der Justiz