Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) begrüßt, dass sich die Verkehrsexperten der Bundestagsfraktionen gegen eine Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ausgesprochen haben. Damit stellt sich Deutschland gegen die neu geplante Verordnung des Europäischen Parlamentes. „Ein mutiger, aber vor allem wichtiger Schritt! Denn sollte diese Regelung kommen, werden den Handwerksbetrieben zusätzliche Bürokratielasten aufgebürdet. Das ist nicht akzeptabel“, betont Kammerpräsident Peter Dreißig.
Von der geplanten Regelung der Europäischen Union (EU), die Gewichtsgrenze für die Tachographenpflicht von 3,5 auf 2,8 Tonnen zu senken, wären fast alle von den Handwerksbetrieben eingesetzten Fahrzeuge betroffen. „Jedes Unternehmen, das eine einzige Fahrt über den Radius von 100 Kilometern hinaus durchführt, hätte dann die Pflicht, einen Tachographen einzubauen. Dazu muss es auch noch aufwändige Dateiverwaltungen nutzen, die mit hohen Kosten verbunden sind. Die ursprünglich angestrebte bessere Verkehrssicherheit rückt durch die zusätzlichen Belastungen in den Hintergrund“, so Peter Dreißig weiter.
Die Kammer fordert deswegen, dass sich die Bundesregierung für ein Einlenken bei der Verordnung stark macht. „Besonders kleine Handwerksbetriebe sind von den Planungen betroffen. Von einem Wachstumsimpuls, der diese Unternehmen erreichen soll, ist, bedingt durch die EU-Verordnung zum Digitalen Tachographen, nichts zu erkennen“, so Dreißig.
Hintergrund:
Das Europäische Parlament hat einen Beschluss gefasst, nach dem die Ausnahmeregelungen von der Nutzungspflicht für den Digitalen Tachographen erweitert werden sollen. Demnach müssen Fahrten zum Transport eigener Materialien und Maschinen im Umkreis von 100 – bislang waren es 50 – Kilometern des Firmensitzes nicht mehr mit dem digitalen Fahrtenschreiber erfasst werden. Allerdings: Der Geltungsbereich der Verordnung, der sich bislang nur auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bezog, wird mit der neuen Planung auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen sehr stark ausgedehnt.
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