Seit einigen Jahren ist das Thema Sterben näher in das Bewusstsein der Menschen gerückt. Dem hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen und eine Förderung der ambulanten Hospizdienste durch die Krankenkassen ermöglicht.
Die ambulante Hospizarbeit hat das Ziel, unheilbar erkrankten Menschen in ihrer letzten Lebensphase ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zu ermöglichen.
Fast 900 Brandenburger/innen widmen sich engagiert dieser schweren Aufgabe der qualifizierten ehrenamtlichen Sterbebegleitung für Betroffene und die Ihnen nahestehenden Verwandten und Freunde. Damit entlasten und unterstützen sie viele Familien.
Für diese würdevolle Tätigkeit werden die Ehrenamtlichen in ambulanten Hospizdiensten vorbereitet, qualifiziert und begleitet.
Die Krankenkassen in Brandenburg fördern in diesem Jahr insgesamt 22 ambulante Hospizdienste. Die Förderung in Höhe von insgesamt fast 1 Million EURO umfasst Zuschüsse zu den Personalkosten der hauptamtlichen Fachkräfte für die palliativ-pflegerische Beratung und Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie deren Schulung und Unterstützung.
Burkhard Spahn von der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen Brandenburg begrüßt diese positive Entwicklung der Hospizdienste in Brandenburg: „Die in diesen Tagen erfolgenden Überweisungen der Förderbeträge an die Brandenburger ambulanten Hospizdienste sind Anerkennung und Würdigung eines schwierigen und mitunter aufopferungsvollen ehrenamtlichen Engagements vieler ehrenamtlich tätigen Brandenburger Mitbürger.
Quelle: BKK Landesverband Mitte
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