Gestern Abend ist ein 36-Jähriger aus der Spremberger JVA ausgebrochen. Wie das Ministerium der Justiz mitteilte, konnte der Mann bisher noch nicht aufgefunden werden. Wegen Leistungserschleichung war er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen verurteilt worden.
Das Ministerium der Justiz teilte dazu mit:
Ein 36-jähriger wegen Leistungserschleichung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen verurteilter Gefangener des offenen Vollzuges der JVA Luckau-Duben ist am Abend des 7. Februar 2022 aus der Außenstelle Spremberg entwichen. Die unmittelbar eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei führten bislang nicht zu seiner Ergreifung. Der Gefangene hatte sich am 2. Dezember 2021 selbst zum Strafantritt gestellt. Das Strafende datiert auf den 30. April 2022.
Anstalten des offenen Vollzuges haben keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen. Sie dienen dazu, den Gefangenen den Übergang in die Freiheit zu erleichtern. Hierfür wird unter anderem die Möglichkeit der Arbeit außerhalb des Vollzuges oder auch die Verbringung des Wochenendes bei der Familie ermöglicht.
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