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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bodenreform – Aktueller Stand der intensivierten Ermittlung von Erben und Eigentümern

12:53 Uhr | 29. September 2011
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Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
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· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
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· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
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Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
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· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
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· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
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· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
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· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
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· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
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· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
14473 Potsdam;
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Quelle: Ministerium der Finanzen

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VideoNews

Sport-Update #25 | Cottbus erstmals Austragungsort für Deutsche Geocaching-Meisterschaft & Verlosung
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #25 dreht sich alles um die 19. Deutsche Geocaching-Meisterschaft, die erstmals in Cottbus ausgetragen wird – und zwar am 14. Juni! Im Videotalk stellen ...wir euch das Team „Mystery Master Lausitz“ vor, das als Titelverteidiger die Meisterschaft in die Lausitz geholt hat. Über 11 kreative Stationen verteilt sich der Wettkampf durch die ganze Stadt – mit dabei sind 19 Teams aus dem gesamten deutschsprachigen Raum.

VERLOSUNG 🍀🍀🍀
Wir verlosen 3 Freistarts für das Run & Bike bei den Cottbuser OstseeSportspielen vom 13. bis 15. Juni! Teilnahme bei Facebook & Instagram.

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Lübbenau | Erfolgreiche Sprengung von Weltkriegsgranate am 04.06.2025
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Entwarnung in Lübbenau! Die deutsche Sprenggranate aus dem Zweiten Weltkrieg ist erfolgreich entschärft worden. Das KMBD-Team um Sprengmeister Enrico Schnick konnte das Kampfmittel sicher sprengen. Die Sperrungen rund um das ...Baufeld Südkopf sind somit aufgehoben. Der Bahnverkehr rollt wieder an.

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Cottbus | Seniorenaktionstag am Stadthallenvorplatz, Mitmachstationen mit Rollator-Parcours & Gewinn
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Unter dem Motto „Sicher & Mobil – Für mehr Bewegung, gute Pflege und Lebensfreude“ lädt ein breites Netzwerk aus dem Sanitätshaus Zimmermann, dem Pflegestützpunkt Cottbus und weiteren Partnern morgen zum ...Aktionstag auf den Stadthallenvorplatz ein. Wie die Stadt heute mitteilte, können ältere Menschen aus Cottbus und Umgebung in der Zeit von 9 bis 13 Uhr an Mitmachstationen und Infoständen rund um Gesundheit und Mobilität aktiv werden. Angeboten werden beispielsweise Rollator-Parcours, Seh- und Hörtests bis hin zu Gedächtnisübungen und Sofortgewinnen am Glücksrad. Die Veranstaltung ist Teil der Cottbuser Präventionswoche und soll sich insbesondere auch an mobilitätseingeschränkte Menschen richten.

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