In seiner 7. Sitzung hat der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg (REBO) gestern mehrheitlich beschlossen, dem Minister zu empfehlen, den Beirat „angesichts der andauernden Änderungen in rechtlichen Rahmenbedingungen und Meinungsverschiedenheiten zur Geschäftsgrundlage in seiner Arbeit innehalten“ zu lassen. Damit soll auf die aktuelle Dynamik bei der Gestaltung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen (u.a. CCS-Gesetz, Energiestrategien von Bund und Land) und daraus resultierenden Konsequenzen für Brandenburg reagiert werden. Erst nach Klärung dieser Fragen sollte der Beirat weiter tagen.
Im Beirat sind Vertreter aus der Region, aus den Kreistagen, den Landratsämtern, Bürgerinitiativen, Bauernverbänden und der IHK-Ostbrandenburg, dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, der Kirche, den Naturschutzverbänden, der Region Beeskow, dem Geoforschungszentrum (GFZ), dem Landesamt für Bergbau und dem Energieunternehmen Vattenfall.
Neben der Aufsuchungserlaubnis, die im Oktober 2009 erteilt wurde, sind behördlich genehmigte Betriebspläne die Voraussetzung für die Untersuchung des Untergrundes. Mit dem im Januar 2011 genehmigten Hauptbetriebsplan ist eine Erkundung zunächst nicht möglich. Der tatsächliche Beginn der Erkundung hängt von der Genehmigung weiterer Betriebspläne – sogenannter Sonderbetriebspläne – ab, die aber erst genehmigt werden sollen, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt.
Die Beiratssitzung in Wriezen wurde begleitet von Protesten der Bürgerinitiativen, die im Verlauf der Sitzung ihren Austritt aus dem Beirat erklärten.
Siehe auch Meldung der Bürgerinitiativen
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
In seiner 7. Sitzung hat der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg (REBO) gestern mehrheitlich beschlossen, dem Minister zu empfehlen, den Beirat „angesichts der andauernden Änderungen in rechtlichen Rahmenbedingungen und Meinungsverschiedenheiten zur Geschäftsgrundlage in seiner Arbeit innehalten“ zu lassen. Damit soll auf die aktuelle Dynamik bei der Gestaltung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen (u.a. CCS-Gesetz, Energiestrategien von Bund und Land) und daraus resultierenden Konsequenzen für Brandenburg reagiert werden. Erst nach Klärung dieser Fragen sollte der Beirat weiter tagen.
Im Beirat sind Vertreter aus der Region, aus den Kreistagen, den Landratsämtern, Bürgerinitiativen, Bauernverbänden und der IHK-Ostbrandenburg, dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, der Kirche, den Naturschutzverbänden, der Region Beeskow, dem Geoforschungszentrum (GFZ), dem Landesamt für Bergbau und dem Energieunternehmen Vattenfall.
Neben der Aufsuchungserlaubnis, die im Oktober 2009 erteilt wurde, sind behördlich genehmigte Betriebspläne die Voraussetzung für die Untersuchung des Untergrundes. Mit dem im Januar 2011 genehmigten Hauptbetriebsplan ist eine Erkundung zunächst nicht möglich. Der tatsächliche Beginn der Erkundung hängt von der Genehmigung weiterer Betriebspläne – sogenannter Sonderbetriebspläne – ab, die aber erst genehmigt werden sollen, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt.
Die Beiratssitzung in Wriezen wurde begleitet von Protesten der Bürgerinitiativen, die im Verlauf der Sitzung ihren Austritt aus dem Beirat erklärten.
Siehe auch Meldung der Bürgerinitiativen
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
In seiner 7. Sitzung hat der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg (REBO) gestern mehrheitlich beschlossen, dem Minister zu empfehlen, den Beirat „angesichts der andauernden Änderungen in rechtlichen Rahmenbedingungen und Meinungsverschiedenheiten zur Geschäftsgrundlage in seiner Arbeit innehalten“ zu lassen. Damit soll auf die aktuelle Dynamik bei der Gestaltung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen (u.a. CCS-Gesetz, Energiestrategien von Bund und Land) und daraus resultierenden Konsequenzen für Brandenburg reagiert werden. Erst nach Klärung dieser Fragen sollte der Beirat weiter tagen.
Im Beirat sind Vertreter aus der Region, aus den Kreistagen, den Landratsämtern, Bürgerinitiativen, Bauernverbänden und der IHK-Ostbrandenburg, dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, der Kirche, den Naturschutzverbänden, der Region Beeskow, dem Geoforschungszentrum (GFZ), dem Landesamt für Bergbau und dem Energieunternehmen Vattenfall.
Neben der Aufsuchungserlaubnis, die im Oktober 2009 erteilt wurde, sind behördlich genehmigte Betriebspläne die Voraussetzung für die Untersuchung des Untergrundes. Mit dem im Januar 2011 genehmigten Hauptbetriebsplan ist eine Erkundung zunächst nicht möglich. Der tatsächliche Beginn der Erkundung hängt von der Genehmigung weiterer Betriebspläne – sogenannter Sonderbetriebspläne – ab, die aber erst genehmigt werden sollen, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt.
Die Beiratssitzung in Wriezen wurde begleitet von Protesten der Bürgerinitiativen, die im Verlauf der Sitzung ihren Austritt aus dem Beirat erklärten.
Siehe auch Meldung der Bürgerinitiativen
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
In seiner 7. Sitzung hat der Regionale Erkundungsbeirat Ostbrandenburg (REBO) gestern mehrheitlich beschlossen, dem Minister zu empfehlen, den Beirat „angesichts der andauernden Änderungen in rechtlichen Rahmenbedingungen und Meinungsverschiedenheiten zur Geschäftsgrundlage in seiner Arbeit innehalten“ zu lassen. Damit soll auf die aktuelle Dynamik bei der Gestaltung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen (u.a. CCS-Gesetz, Energiestrategien von Bund und Land) und daraus resultierenden Konsequenzen für Brandenburg reagiert werden. Erst nach Klärung dieser Fragen sollte der Beirat weiter tagen.
Im Beirat sind Vertreter aus der Region, aus den Kreistagen, den Landratsämtern, Bürgerinitiativen, Bauernverbänden und der IHK-Ostbrandenburg, dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, der Kirche, den Naturschutzverbänden, der Region Beeskow, dem Geoforschungszentrum (GFZ), dem Landesamt für Bergbau und dem Energieunternehmen Vattenfall.
Neben der Aufsuchungserlaubnis, die im Oktober 2009 erteilt wurde, sind behördlich genehmigte Betriebspläne die Voraussetzung für die Untersuchung des Untergrundes. Mit dem im Januar 2011 genehmigten Hauptbetriebsplan ist eine Erkundung zunächst nicht möglich. Der tatsächliche Beginn der Erkundung hängt von der Genehmigung weiterer Betriebspläne – sogenannter Sonderbetriebspläne – ab, die aber erst genehmigt werden sollen, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt.
Die Beiratssitzung in Wriezen wurde begleitet von Protesten der Bürgerinitiativen, die im Verlauf der Sitzung ihren Austritt aus dem Beirat erklärten.
Siehe auch Meldung der Bürgerinitiativen
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten