• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Mittwoch, 4. Juni 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Schöne Ferien mit den Tipps vom Zoll

17:17 Uhr | 27. Juni 2011
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Ähnliche Artikel

Cottbus & Landkreise beraten im Umgang mit rechtsextremen Vorfällen

Cottbus & Landkreise beraten im Umgang mit rechtsextremen Vorfällen

4. Juni 2025

Nach mehreren mutmaßlich rechtsextremen Angriffen auf soziale und kulturelle Einrichtungen haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Südbrandenburg zu einem gemeinsamen...

DLRG

Ehrenamt im Fokus: DLRG Cottbus begeht 35-jähriges Bestehen

3. Juni 2025

Mit einem Festakt hat die DLRG Stadtverband Cottbus e.V. ihr 35-jähriges Bestehen gefeiert. Wie der Verein mitteilte, kamen Mitglieder, Unterstützer...

MUL-CT 

Uniklinikum Cottbus & RKI starten Kooperation zur Gesundheitsforschung

3. Juni 2025

Das Uniklinikum Cottbus und das Robert Koch-Institut haben heute eine strategische Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es laut der MUL-CT, die...

Filmnächte Cottbus / Andreas Franke

Open-Air-Kino in Cottbus: Filmnächte-Programm 2025 ist da

3. Juni 2025

Das Programm steht fest: Mit der heutigen Veröffentlichung startet die fünfte Saison der Filmnächte Cottbus im Spreeauenpark. Vom 14. August...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Cottbus & Landkreise beraten im Umgang mit rechtsextremen Vorfällen

17:40 Uhr | 4. Juni 2025 | 7 Leser

Kampfmittelfund in Lübbenau: Sperrungen & Sprengung am Donnerstag

17:14 Uhr | 4. Juni 2025 | 618 Leser

Wasserrohrbruch in Cottbus: Buslinie 32 wird umgeleitet

15:11 Uhr | 4. Juni 2025 | 80 Leser

“Literatur im Branitzer Park”: Junge Autoren lesen am 14. Juni

14:51 Uhr | 4. Juni 2025 | 28 Leser

Spatenstich für neue Skateranlage am Forster Wasserturm

14:16 Uhr | 4. Juni 2025 | 42 Leser

Laube in Flammen – Zeugen nach Brandstiftung in Niederlehme gesucht

13:44 Uhr | 4. Juni 2025 | 26 Leser

Meistgelesen

Fliegerbombe in Cottbus erfolgreich entschärft. Sperrkreis aufgehoben

03.Juni 2025 | 29.7k Leser

Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus-Sandow

30.Mai 2025 | 10.1k Leser

Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

30.Mai 2025 | 8.4k Leser

Rohrbruch in Cottbus: Vollsperrung & Störung der Wasserversorgung

02.Juni 2025 | 7.6k Leser

Pkw landet im Gleisbett bei Lauchhammer – Bahnstrecke gesperrt

01.Juni 2025 | 7.5k Leser

Toter aus der Spree in Cottbus geborgen

04.Juni 2025 | 5.4k Leser

VideoNews

Cottbus | Uniklinikum und RKI starten Kooperation zur Gesundheitsforschung
Now Playing
Das Uniklinikum Cottbus und das Robert Koch-Institut haben heute eine strategische Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es laut der MUL-CT, die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Lehre und Digitalisierung im Gesundheitswesen ...zu vertiefen. Im Fokus stehen dabei gemeinsame Projekte zur Gesundheitssystemforschung in der Modellregion Lausitz, unter anderem mit regionalen Bevölkerungsstudien und der Nutzung von KI-Technologien. Beide Partner wollen den Wissens- und Technologietransfer fördern, Fachkräfte gewinnen und sich gegenseitig Zugang zu Forschungsinfrastrukturen ermöglichen.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Cottbus | Ausblick auf 53. Reit- und Springturnier in Sielow
Now Playing
Wie in jedem Jahr wird der Cottbuser Ortsteil Sielow zu Pfingsten zum Mekka des Pferdesports. In diesem Jahr werden beim 53. Reit- und Springturnier die Reiter-Pferd-Paare vom Freitag bis zum ...Pfingstsonntag zu 21 Springprüfungen unterschiedlichster Schwierigkeitsgrade gerufen. Mit im Programm ist nun wieder das von den Besuchern geschätzte und zuschauerträchtige Flutlichtspringen am späten Freitagabend. Der abschließende Höhepunkt am Pfingstsonntag ist die mit 6.000 Euro dotierte Springprüfung der Klasse S** mit Stechen um den „Großen Preis der Sparkasse Spree Neiße“.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Strohballenbrand in Schöllnitz | Stellv. Amtswehrführer zum Brand
Now Playing
In Schöllnitz brannten in der Nacht zum Sonntag 180 Strohballen. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot vor Ort. Manuel Dix, stellvertretender Amtswehrführer berichtet über die Lage.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen ...
sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin