Die Antragsstellung für Hilfen für Gemüsebetriebe, die nach dem EHEC-Ausbruch von Umsatzeinbußen betroffen sind, soll zügig in Gang kommen. Das gesamte Antragsverfahren soll über staatliche Zahlstellen, die bereits für die Auszahlung der EU-Agrarfördermittel zuständig sind, abgewickelt werden.
Die für Berlin und Brandenburg zuständige EU-Zahlstelle ist dem Brandenburger Agrarministerium zugeordnet. Insgesamt hat die Europäische Kommission bislang 210 Millionen Euro als Hilfen zur Verfügung gestellt. Bei Überschreitung wird es eine prozentuale Kürzung geben.
Gemüseerzeuger in Berlin und Brandenburg, die Mitglied in einer gemeinschaftlich vermarktenden Erzeugerorganisation sind, sollen über ihre Organisation einen Antrag stellen. Alle anderen können sich direkt an das Land wenden:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 41
14513 Teltow-Ruhlsdorf
Dorfstraße 1
Mail: gert.neubert[at]lelf.brandenburg.de
Sie werden dort die Antragsformulare und weitere Hinweise zu Dokumentationspflichten und Kontrollen erhalten.
Zu beachten sind die wöchentlichen Meldepflichten für Vermarktungsausfälle an das LELF. Die erste Meldung für den Zeitraum vom 26. Mai bis zum 20. Juni wird am 22. Juni abgegeben. Der 29. Juni ist der letzte Meldetermin für nachfolgende Vermarktungsausfälle. Dabei müssen die Antragsteller Erzeugnisart, Menge beziehungsweise Wert, Fläche und Zeitraum des Vermarktungsausfalls eindeutig festhalten. Dazu gehört auch eine genaue Dokumentation, die durch eine Vor-Ort-Kontrolle der zuständigen Behörde nachvollzogen werden kann.
Verordnung (EG) Nr. 585/2011 vom 17. Juni 2011 im Amtsblatt Nr. L 160/71
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Antragsstellung für Hilfen für Gemüsebetriebe, die nach dem EHEC-Ausbruch von Umsatzeinbußen betroffen sind, soll zügig in Gang kommen. Das gesamte Antragsverfahren soll über staatliche Zahlstellen, die bereits für die Auszahlung der EU-Agrarfördermittel zuständig sind, abgewickelt werden.
Die für Berlin und Brandenburg zuständige EU-Zahlstelle ist dem Brandenburger Agrarministerium zugeordnet. Insgesamt hat die Europäische Kommission bislang 210 Millionen Euro als Hilfen zur Verfügung gestellt. Bei Überschreitung wird es eine prozentuale Kürzung geben.
Gemüseerzeuger in Berlin und Brandenburg, die Mitglied in einer gemeinschaftlich vermarktenden Erzeugerorganisation sind, sollen über ihre Organisation einen Antrag stellen. Alle anderen können sich direkt an das Land wenden:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 41
14513 Teltow-Ruhlsdorf
Dorfstraße 1
Mail: gert.neubert[at]lelf.brandenburg.de
Sie werden dort die Antragsformulare und weitere Hinweise zu Dokumentationspflichten und Kontrollen erhalten.
Zu beachten sind die wöchentlichen Meldepflichten für Vermarktungsausfälle an das LELF. Die erste Meldung für den Zeitraum vom 26. Mai bis zum 20. Juni wird am 22. Juni abgegeben. Der 29. Juni ist der letzte Meldetermin für nachfolgende Vermarktungsausfälle. Dabei müssen die Antragsteller Erzeugnisart, Menge beziehungsweise Wert, Fläche und Zeitraum des Vermarktungsausfalls eindeutig festhalten. Dazu gehört auch eine genaue Dokumentation, die durch eine Vor-Ort-Kontrolle der zuständigen Behörde nachvollzogen werden kann.
Verordnung (EG) Nr. 585/2011 vom 17. Juni 2011 im Amtsblatt Nr. L 160/71
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Antragsstellung für Hilfen für Gemüsebetriebe, die nach dem EHEC-Ausbruch von Umsatzeinbußen betroffen sind, soll zügig in Gang kommen. Das gesamte Antragsverfahren soll über staatliche Zahlstellen, die bereits für die Auszahlung der EU-Agrarfördermittel zuständig sind, abgewickelt werden.
Die für Berlin und Brandenburg zuständige EU-Zahlstelle ist dem Brandenburger Agrarministerium zugeordnet. Insgesamt hat die Europäische Kommission bislang 210 Millionen Euro als Hilfen zur Verfügung gestellt. Bei Überschreitung wird es eine prozentuale Kürzung geben.
Gemüseerzeuger in Berlin und Brandenburg, die Mitglied in einer gemeinschaftlich vermarktenden Erzeugerorganisation sind, sollen über ihre Organisation einen Antrag stellen. Alle anderen können sich direkt an das Land wenden:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 41
14513 Teltow-Ruhlsdorf
Dorfstraße 1
Mail: gert.neubert[at]lelf.brandenburg.de
Sie werden dort die Antragsformulare und weitere Hinweise zu Dokumentationspflichten und Kontrollen erhalten.
Zu beachten sind die wöchentlichen Meldepflichten für Vermarktungsausfälle an das LELF. Die erste Meldung für den Zeitraum vom 26. Mai bis zum 20. Juni wird am 22. Juni abgegeben. Der 29. Juni ist der letzte Meldetermin für nachfolgende Vermarktungsausfälle. Dabei müssen die Antragsteller Erzeugnisart, Menge beziehungsweise Wert, Fläche und Zeitraum des Vermarktungsausfalls eindeutig festhalten. Dazu gehört auch eine genaue Dokumentation, die durch eine Vor-Ort-Kontrolle der zuständigen Behörde nachvollzogen werden kann.
Verordnung (EG) Nr. 585/2011 vom 17. Juni 2011 im Amtsblatt Nr. L 160/71
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Antragsstellung für Hilfen für Gemüsebetriebe, die nach dem EHEC-Ausbruch von Umsatzeinbußen betroffen sind, soll zügig in Gang kommen. Das gesamte Antragsverfahren soll über staatliche Zahlstellen, die bereits für die Auszahlung der EU-Agrarfördermittel zuständig sind, abgewickelt werden.
Die für Berlin und Brandenburg zuständige EU-Zahlstelle ist dem Brandenburger Agrarministerium zugeordnet. Insgesamt hat die Europäische Kommission bislang 210 Millionen Euro als Hilfen zur Verfügung gestellt. Bei Überschreitung wird es eine prozentuale Kürzung geben.
Gemüseerzeuger in Berlin und Brandenburg, die Mitglied in einer gemeinschaftlich vermarktenden Erzeugerorganisation sind, sollen über ihre Organisation einen Antrag stellen. Alle anderen können sich direkt an das Land wenden:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 41
14513 Teltow-Ruhlsdorf
Dorfstraße 1
Mail: gert.neubert[at]lelf.brandenburg.de
Sie werden dort die Antragsformulare und weitere Hinweise zu Dokumentationspflichten und Kontrollen erhalten.
Zu beachten sind die wöchentlichen Meldepflichten für Vermarktungsausfälle an das LELF. Die erste Meldung für den Zeitraum vom 26. Mai bis zum 20. Juni wird am 22. Juni abgegeben. Der 29. Juni ist der letzte Meldetermin für nachfolgende Vermarktungsausfälle. Dabei müssen die Antragsteller Erzeugnisart, Menge beziehungsweise Wert, Fläche und Zeitraum des Vermarktungsausfalls eindeutig festhalten. Dazu gehört auch eine genaue Dokumentation, die durch eine Vor-Ort-Kontrolle der zuständigen Behörde nachvollzogen werden kann.
Verordnung (EG) Nr. 585/2011 vom 17. Juni 2011 im Amtsblatt Nr. L 160/71
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft