Die geplante finanzielle Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse von Brandenburger Gemeinden wird konkret. Innenminister Dietmar Woidke hat dazu eine Richtlinie vorgelegt, über deren Eckpunkte er heute das Kabinett unterrichtet hat. „Brandenburgs kleiner werdende Gemeinden bekommen angesichts des Demografiewandels immer größere Probleme, um ihre Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Deshalb wollen wir diejenigen finanziell unterstützen, die mit einer freiwilligen Fusion vor Ort für mehr kommunale Effizienz aber auch Qualität sorgen wollen“, unterstrich Woidke in Potsdam.
Gefördert werden soll im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ausschließlich die Verringerung der Anzahl kommunaler Verwaltungseinheiten. Dabei geht es um Fusionen von amtsfreien Gemeinden, die Aufnahme einer amtsfreien Gemeinde in ein Amt oder die Verschmelzung von Ämtern. Die Richtlinie sieht außerdem eine finanzielle Zuwendung für die Auflösung eines Amtes durch Eingliederung aller amtsangehörigen Gemeinden in eine amtsfreie Gemeinde bzw. durch Zusammenschluss aller amtsangehörigen Gemeinden zu einer amtsfreien Gemeinde vor. Eine Förderung ist auch für einzelne Eingliederungen oder Zusammenschlüsse amtsangehöriger Gemeinden vorgesehen.
Mit den Förderungen werden laut Woidke weder Ergebnisse der Enquetekommission des Landtages noch eventuelle künftige gesetzliche Maßnahmen vorweggenommen. Die pauschalen Zuwendungen beschränken sich deshalb auf freiwillige Veränderungen im Rahmen der geltenden Kommunalverfassung, die innerhalb dieser Legislaturperiode, also bis 2014 abgeschlossen sind.
Nachdem bereits erste Signale für das kommunale Interesse an einem geförderten Fusionsweg vorliegen, will der Innenminister hierbei „weiter Tempo machen“. So sollen jetzt die Details der Förderrichtlinie auch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände beraten werden. Die Richtlinie soll in den nächsten Tagen in Kraft treten.
Was die Finanzen betrifft, hat der Landtag vorgesorgt. Für die 2012 geplanten zehn Millionen Euro an diesbezüglichen Fördermitteln enthält der laufende Haushalt bereits eine spezielle Ermächtigungsklausel. Die Förderanträge selbst sollen formlos in einem einfachen Verfahren gestellt werden. Die Richtlinie sieht darüber hinaus vor, dass nach zwei Jahren die Empfänger der Zuwendungen erstmals über den Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen für mehr Effizienz berichten.
Quelle: Ministerium des Innern






