Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ verabschiedet. Dazu erklärt Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers:
„Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab, weil darin eine Klausel enthalten ist, die es den Ländern erlaubt, sich von der Erprobung der CCS-Technologie zu verabschieden. Damit können sie sich der Verantwortung entziehen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nun ist es in das Ermessen der Länder gestellt, ob sie sich an wichtigen energiepolitischen Vorhaben beteiligen. Hier hat die Bundesregierung dem Druck der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen nachgegeben, so wurde ein wichtiges Vorhaben aus politischen Gründen verhindert. In der Energiepolitik stellt dies einen Präzedenzfall dar. Es steht zu befürchten, dass bei umstrittenen Themen – wie beispielsweise dem Netzausbau – Bundesgesetze mit ähnlichen Ausstiegsklauseln erlassen werden. Dies würde den dringend notwendigen Umbau der Energieversorgung bremsen“, sagte Minister Christoffers heute am Rande der Sitzung des Brandenburgischen Landtages.
Der Minister verwies darauf, dass die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Gesetzentwurf zu CCS zu verabschieden, die Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten zur Energiepolitik am kommenden Freitag belastet.
„Wir hätten uns gewünscht, dass die Rolle der fossilen Energieträger bei der zukünftigen Energieversorgung in der nationalen Energiestrategie klar definiert wird. Sollte der Atomausstieg schneller kommen als bisher geplant, dann muss geklärt werden, wie in Zukunft die Grundlastversorgung klimafreundlich sichergestellt werden kann. Dies ist bisher nicht geschehen. Nicht nur mit der Braunkohleverstromung übernimmt Brandenburg für die gesamte Bundesrepublik Lasten für die Gewährleistung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung. Brandenburg ist bundesweit Vorreiter bei dem durch die Bundesregierung propagierten beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Netzintegration. Auch hier trägt die Bevölkerung in Brandenburg heute schon erhebliche Mehrbelastungen im Interesse des nationalen Klimaschutzes,“ erklärte Christoffers weiter.
Das Wirtschafts- und Europaministerium hatte bereits 2009 Anforderungen an ein CCS-Gesetz formuliert. Danach sollte das Gesetz bundesweite Gültigkeit haben. Bei der Erkundung und Erprobung muss die Sicherheit für die Bevölkerung in den CO2-Speichergebieten oberste Priorität haben. Für das Aufsuchungs- und Erkundungsverfahren hatte die Landesregierung außerdem zugesichert, dass das Betreten von Privatgrundstücken keinesfalls polizeilich erzwungen wird.
Nach der heutigen Verabschiedung durch die Bundesregierung wird der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird unterdessen notwendige Änderungen am Gesetzentwurf prüfen, die das Land Brandenburg im Rahmen des Bundesratsverfahrens einbringen wird.
Mehr zum Thema
CCS-Gesetz: Beschluss des Bundeskabinetts ist “Lex Brandenburg” – Platzecks Kohlekurs macht Brandenburg zum Müllplatz der Nation
IZ Klima zum CCS-Gesetz: Föderalisierung keine Antwort auf globale Klimaherausforderung – Länderklausel behindert Technologieentwicklung
Quelle:Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ verabschiedet. Dazu erklärt Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers:
„Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab, weil darin eine Klausel enthalten ist, die es den Ländern erlaubt, sich von der Erprobung der CCS-Technologie zu verabschieden. Damit können sie sich der Verantwortung entziehen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nun ist es in das Ermessen der Länder gestellt, ob sie sich an wichtigen energiepolitischen Vorhaben beteiligen. Hier hat die Bundesregierung dem Druck der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen nachgegeben, so wurde ein wichtiges Vorhaben aus politischen Gründen verhindert. In der Energiepolitik stellt dies einen Präzedenzfall dar. Es steht zu befürchten, dass bei umstrittenen Themen – wie beispielsweise dem Netzausbau – Bundesgesetze mit ähnlichen Ausstiegsklauseln erlassen werden. Dies würde den dringend notwendigen Umbau der Energieversorgung bremsen“, sagte Minister Christoffers heute am Rande der Sitzung des Brandenburgischen Landtages.
Der Minister verwies darauf, dass die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Gesetzentwurf zu CCS zu verabschieden, die Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten zur Energiepolitik am kommenden Freitag belastet.
„Wir hätten uns gewünscht, dass die Rolle der fossilen Energieträger bei der zukünftigen Energieversorgung in der nationalen Energiestrategie klar definiert wird. Sollte der Atomausstieg schneller kommen als bisher geplant, dann muss geklärt werden, wie in Zukunft die Grundlastversorgung klimafreundlich sichergestellt werden kann. Dies ist bisher nicht geschehen. Nicht nur mit der Braunkohleverstromung übernimmt Brandenburg für die gesamte Bundesrepublik Lasten für die Gewährleistung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung. Brandenburg ist bundesweit Vorreiter bei dem durch die Bundesregierung propagierten beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Netzintegration. Auch hier trägt die Bevölkerung in Brandenburg heute schon erhebliche Mehrbelastungen im Interesse des nationalen Klimaschutzes,“ erklärte Christoffers weiter.
Das Wirtschafts- und Europaministerium hatte bereits 2009 Anforderungen an ein CCS-Gesetz formuliert. Danach sollte das Gesetz bundesweite Gültigkeit haben. Bei der Erkundung und Erprobung muss die Sicherheit für die Bevölkerung in den CO2-Speichergebieten oberste Priorität haben. Für das Aufsuchungs- und Erkundungsverfahren hatte die Landesregierung außerdem zugesichert, dass das Betreten von Privatgrundstücken keinesfalls polizeilich erzwungen wird.
Nach der heutigen Verabschiedung durch die Bundesregierung wird der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird unterdessen notwendige Änderungen am Gesetzentwurf prüfen, die das Land Brandenburg im Rahmen des Bundesratsverfahrens einbringen wird.
Mehr zum Thema
CCS-Gesetz: Beschluss des Bundeskabinetts ist “Lex Brandenburg” – Platzecks Kohlekurs macht Brandenburg zum Müllplatz der Nation
IZ Klima zum CCS-Gesetz: Föderalisierung keine Antwort auf globale Klimaherausforderung – Länderklausel behindert Technologieentwicklung
Quelle:Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten