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NIEDERLAUSITZ aktuell

Ortung nach Notebook von Rainer Speer rechtmäßig – Keine Überwachung von Journalisten

16:34 Uhr | 30. September 2010
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Die nach dem Diebstahl des Notebooks des damaligen Ministers Rainer Speer eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen waren rechtmäßig. Dies betrifft insbesondere auch die eingeleiteten Maßnahmen zur Ortung der SIM-Karte des entwendeten Geräts. Das erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Eine richterliche Anordnung war nicht erforderlich, weil der Geschädigte, Herr Speer, seine Einwilligung zur Standortermittlung ausdrücklich erklärt hatte. Diese Einwilligung erfolgte schriftlich am 31. Oktober 2009. Die Auskunftsersuchen zur Standortermittlung wurden direkt an den Provider gestellt.
Im Frühjahr 2010 sollten die Ortungsmaßnahmen ausgeweitet werden, da mittlerweile von der Möglichkeit ausgegangen werden musste, dass eine andere SIM-Karte in dem gestohlenen Gerät verwendet werden könnte. Dazu sollten die Abfragen auf weitere Mobilfunknetzbetreiber ausgedehnt werden. Hierfür war ein gerichtlicher Beschluss erforderlich. Dieser wurde auf Anregung der Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft Potsdam beantragt und am 11. Mai 2010 vom Amtsgericht Potsdam erlassen. Zweifel an dem Vorgehen der Polizei, die die Bildzeitung am gestrigen Tag insinuiert hatte (Stichwort “Vorfall”) seien “unbegründet und haltlos”, sagte Decker.
Gleiches gelte für die von BILD und “Potsdamer Neuesten Nachrichten” angestellten Spekulationen hinsichtlich einer mutmaßlichen Telefonüberwachung oder Observation von Journalisten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BBG-Privatisierung oder dem Verkauf des Krampnitzer Kasernenareals. “Weder durch Behörden des Landes selbst noch in deren Auftrag durch Dritte werden derzeit Journalisten in diesem Zusammenhang überwacht oder observiert. Anderslautende Mutmaßungen sind reine Gerüchtemacherei, der kein Glauben zu schenken ist”, erklärte Decker. Auch der Generalstaatsanwaltschaft des Landes sind aktuell keine Ermittlungsmaßnahmen bekannt, in denen Telefonüberwachungs- oder Observierungsmaßnahmen gegen Journalisten durchgeführt werden. “Offenbar handelt es sich bei den jetzt gestreuten Gerüchten um ein Ablenkungsmanöver”, sagte Decker. Nach Medienberichten befinden sich einzelne Journalisten mutmaßlich im Besitz von illegal beschafften Daten oder Dokumenten, die von dem gestohlenen Notebook stammen sollen.
Äußerungen des CDU-Abgeordneten Sven Petke, wonach sich “die Frage der Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizei” stelle und damit “enormer Aufklärungsbedarf” gegeben sei, bezeichnete Decker als “unverständlich”: “Diese Äußerung läuft letztlich darauf hinaus, einem durch Kriminelle geschädigten Bürger die ihm zustehenden Rechte zu verwehren und die Polizei bei ihren notwendigen Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung einer Straftat zu behindern.”
Quelle: Ministerium des Innern
Foto Quelle: wikipedia.org

Die nach dem Diebstahl des Notebooks des damaligen Ministers Rainer Speer eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen waren rechtmäßig. Dies betrifft insbesondere auch die eingeleiteten Maßnahmen zur Ortung der SIM-Karte des entwendeten Geräts. Das erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Eine richterliche Anordnung war nicht erforderlich, weil der Geschädigte, Herr Speer, seine Einwilligung zur Standortermittlung ausdrücklich erklärt hatte. Diese Einwilligung erfolgte schriftlich am 31. Oktober 2009. Die Auskunftsersuchen zur Standortermittlung wurden direkt an den Provider gestellt.
Im Frühjahr 2010 sollten die Ortungsmaßnahmen ausgeweitet werden, da mittlerweile von der Möglichkeit ausgegangen werden musste, dass eine andere SIM-Karte in dem gestohlenen Gerät verwendet werden könnte. Dazu sollten die Abfragen auf weitere Mobilfunknetzbetreiber ausgedehnt werden. Hierfür war ein gerichtlicher Beschluss erforderlich. Dieser wurde auf Anregung der Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft Potsdam beantragt und am 11. Mai 2010 vom Amtsgericht Potsdam erlassen. Zweifel an dem Vorgehen der Polizei, die die Bildzeitung am gestrigen Tag insinuiert hatte (Stichwort “Vorfall”) seien “unbegründet und haltlos”, sagte Decker.
Gleiches gelte für die von BILD und “Potsdamer Neuesten Nachrichten” angestellten Spekulationen hinsichtlich einer mutmaßlichen Telefonüberwachung oder Observation von Journalisten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BBG-Privatisierung oder dem Verkauf des Krampnitzer Kasernenareals. “Weder durch Behörden des Landes selbst noch in deren Auftrag durch Dritte werden derzeit Journalisten in diesem Zusammenhang überwacht oder observiert. Anderslautende Mutmaßungen sind reine Gerüchtemacherei, der kein Glauben zu schenken ist”, erklärte Decker. Auch der Generalstaatsanwaltschaft des Landes sind aktuell keine Ermittlungsmaßnahmen bekannt, in denen Telefonüberwachungs- oder Observierungsmaßnahmen gegen Journalisten durchgeführt werden. “Offenbar handelt es sich bei den jetzt gestreuten Gerüchten um ein Ablenkungsmanöver”, sagte Decker. Nach Medienberichten befinden sich einzelne Journalisten mutmaßlich im Besitz von illegal beschafften Daten oder Dokumenten, die von dem gestohlenen Notebook stammen sollen.
Äußerungen des CDU-Abgeordneten Sven Petke, wonach sich “die Frage der Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizei” stelle und damit “enormer Aufklärungsbedarf” gegeben sei, bezeichnete Decker als “unverständlich”: “Diese Äußerung läuft letztlich darauf hinaus, einem durch Kriminelle geschädigten Bürger die ihm zustehenden Rechte zu verwehren und die Polizei bei ihren notwendigen Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung einer Straftat zu behindern.”
Quelle: Ministerium des Innern
Foto Quelle: wikipedia.org

Die nach dem Diebstahl des Notebooks des damaligen Ministers Rainer Speer eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen waren rechtmäßig. Dies betrifft insbesondere auch die eingeleiteten Maßnahmen zur Ortung der SIM-Karte des entwendeten Geräts. Das erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Eine richterliche Anordnung war nicht erforderlich, weil der Geschädigte, Herr Speer, seine Einwilligung zur Standortermittlung ausdrücklich erklärt hatte. Diese Einwilligung erfolgte schriftlich am 31. Oktober 2009. Die Auskunftsersuchen zur Standortermittlung wurden direkt an den Provider gestellt.
Im Frühjahr 2010 sollten die Ortungsmaßnahmen ausgeweitet werden, da mittlerweile von der Möglichkeit ausgegangen werden musste, dass eine andere SIM-Karte in dem gestohlenen Gerät verwendet werden könnte. Dazu sollten die Abfragen auf weitere Mobilfunknetzbetreiber ausgedehnt werden. Hierfür war ein gerichtlicher Beschluss erforderlich. Dieser wurde auf Anregung der Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft Potsdam beantragt und am 11. Mai 2010 vom Amtsgericht Potsdam erlassen. Zweifel an dem Vorgehen der Polizei, die die Bildzeitung am gestrigen Tag insinuiert hatte (Stichwort “Vorfall”) seien “unbegründet und haltlos”, sagte Decker.
Gleiches gelte für die von BILD und “Potsdamer Neuesten Nachrichten” angestellten Spekulationen hinsichtlich einer mutmaßlichen Telefonüberwachung oder Observation von Journalisten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BBG-Privatisierung oder dem Verkauf des Krampnitzer Kasernenareals. “Weder durch Behörden des Landes selbst noch in deren Auftrag durch Dritte werden derzeit Journalisten in diesem Zusammenhang überwacht oder observiert. Anderslautende Mutmaßungen sind reine Gerüchtemacherei, der kein Glauben zu schenken ist”, erklärte Decker. Auch der Generalstaatsanwaltschaft des Landes sind aktuell keine Ermittlungsmaßnahmen bekannt, in denen Telefonüberwachungs- oder Observierungsmaßnahmen gegen Journalisten durchgeführt werden. “Offenbar handelt es sich bei den jetzt gestreuten Gerüchten um ein Ablenkungsmanöver”, sagte Decker. Nach Medienberichten befinden sich einzelne Journalisten mutmaßlich im Besitz von illegal beschafften Daten oder Dokumenten, die von dem gestohlenen Notebook stammen sollen.
Äußerungen des CDU-Abgeordneten Sven Petke, wonach sich “die Frage der Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizei” stelle und damit “enormer Aufklärungsbedarf” gegeben sei, bezeichnete Decker als “unverständlich”: “Diese Äußerung läuft letztlich darauf hinaus, einem durch Kriminelle geschädigten Bürger die ihm zustehenden Rechte zu verwehren und die Polizei bei ihren notwendigen Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung einer Straftat zu behindern.”
Quelle: Ministerium des Innern
Foto Quelle: wikipedia.org

Die nach dem Diebstahl des Notebooks des damaligen Ministers Rainer Speer eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen waren rechtmäßig. Dies betrifft insbesondere auch die eingeleiteten Maßnahmen zur Ortung der SIM-Karte des entwendeten Geräts. Das erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Eine richterliche Anordnung war nicht erforderlich, weil der Geschädigte, Herr Speer, seine Einwilligung zur Standortermittlung ausdrücklich erklärt hatte. Diese Einwilligung erfolgte schriftlich am 31. Oktober 2009. Die Auskunftsersuchen zur Standortermittlung wurden direkt an den Provider gestellt.
Im Frühjahr 2010 sollten die Ortungsmaßnahmen ausgeweitet werden, da mittlerweile von der Möglichkeit ausgegangen werden musste, dass eine andere SIM-Karte in dem gestohlenen Gerät verwendet werden könnte. Dazu sollten die Abfragen auf weitere Mobilfunknetzbetreiber ausgedehnt werden. Hierfür war ein gerichtlicher Beschluss erforderlich. Dieser wurde auf Anregung der Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft Potsdam beantragt und am 11. Mai 2010 vom Amtsgericht Potsdam erlassen. Zweifel an dem Vorgehen der Polizei, die die Bildzeitung am gestrigen Tag insinuiert hatte (Stichwort “Vorfall”) seien “unbegründet und haltlos”, sagte Decker.
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Quelle: Ministerium des Innern
Foto Quelle: wikipedia.org

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