Im nächsten Jahr soll die Grundgebühr für die Entsorgung von Cottbuser Schmutzwasser unverändert bleiben. Wie die Stadt mitteilte, wird allerdings die mobile Schmutzwasserentsorgung aus den abflusslosen Sammelgruben in Kleingartenanlagen im kommenden Jahr teurer werden. Gleiches gilt auch, wenn Klärschlamm aus Kleinkläranlagen entsorgt werden soll. Zudem wird auch die Niederschlagswassergebühr erhöht. Im November wird der Entwurf der geänderten Abwassergebührensatzung den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Stadt Cottbus hat für das Jahr 2022 die Abwassergebühren neu berechnet. Im November wird der Entwurf der geänderten Abwassergebührensatzung den Stadtverordneten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Gebührenerhöhungen oder -verringerungen ergeben sich entsprechend der neuen kostendeckenden Kalkulation. So wurden unter anderem die Mengenentwicklung, die Entgelte der beauftragten Dritten, die Kosten für die Verwaltung sowie Über- und Unterdeckungen aus der Betriebsabrechnung 2020 in der Kalkulation 2022 berücksichtigt. Unverändert bleibt die seit dem Jahr 2018 geltende Grundgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser.
Die im Jahr 2017 eingeführte Einheitsgebühr für die zentrale Schmutzwasserentsorgung und dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben bleibt auch im Jahr 2022 bestehen. Die Gebührenberechnung erfolgt nach dem Trinkwassermaßstab. Durch die höheren Mengen und den Überdeckungsausgleich aus dem Jahr 2020 verringert sich die Abwassergebühr im Jahr 2022 von jetzt 3,61 Euro pro Kubikmeter auf 3,47 Euro pro Kubikmeter.
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Die Kalkulation ergibt für die mobile Entsorgung von Schmutzwasser aus den abflusslosen Sammelgruben in Kleingartenanlagen im Jahr 2022 eine Gebühr in Höhe von 23,40 Euro pro Kubikmeter. Im Vergleich zur Gebühr 2021 ergibt sich damit eine Erhöhung um 5,06 Euro pro Kubikmeter (2021: 18,34 Euro pro Kubikmeter). Die Entsorgungsmengen im Jahr 2020 lagen unterhalb der Planmengen, so dass eine Unterdeckung im Jahr 2022 zu berücksichtigen ist. Weiterhin führen die höheren Transportkosten und Behandlungskosten der Beauftragten Dritten im Jahr 2022 zu einer Gebührenerhöhung.
Ähnlich ist dies bei der Entsorgung des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen. Die Gebühr für die mobile Entsorgung des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen erhöht sich gegenüber der Gebühr 2021 von 8,66 Euro pro Kubikmeter auf 17,41 Euro pro Kubikmeter. Diese Entwicklung ist primär auf die anzusetzende Unterdeckung des Jahres 2020 und die Kostensteigerung für die Transportkosten in Folge der höheren Kraftstoffkosten zurückzuführen.
In der Sparte Niederschlagswasser wird eine Gebühr von 1,20 Euro pro Quadratmeter berechnet. Die derzeitige Gebühr beträgt 1,18 Euro pro Quadratmeter, was eine Erhöhung um 0,02 Euro pro Quadratmeter bedeutet.
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Red. / Presseinfo




