„Die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes soll auch nach der geplanten Polizeireform weitestgehend erhalten bleiben. Alle anderen Fragen wie etwa Wachenstandorte treten hinter dieses Hauptziel zurück und müssen sich unterordnen. Um diese Präsenz in der Fläche zu ermöglichen, muss künftig so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig polizeiliche Führung in Brandenburg organisiert werden.“ Diesen Ansatz der anstehenden Polizeireform in Brandenburg hat heute Innenminister Rainer Speer im Gespräch mit den Mitgliedern der Polizeibeiräte der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) erläutert.
Rund 40 Mitglieder der Polizeibeiräte folgten der Einladung Speers in das Innenministerium nach Potsdam. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen ein Überblick über die Kriminalitätslage in Brandenburg und die Arbeit der zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen eingesetzten Expertenkommission sowie deren Zielvorgabe einer Personalausstattung der Landespolizei mit 7.000 Angehörigen im Jahr 2020. Speer stellte sich den zahlreichen Fragen und Hinweisen der Beiratsmitglieder und warb um Verständnis für die Notwendigkeit der Reform.
Entgegen eines verbreiteten Eindrucks in der Öffentlichkeit sei es „überhaupt nicht der Fall, dass bei der Polizei in Brandenburg bislang schon brutal gespart worden ist“. Die Polizeistärke hätte trotz zurückgehender Kriminalität 2005 noch auf dem Niveau von Anfang der 90er Jahre gelegen, dazwischen sei sie sogar zeitweilig gestiegen. Erst seitdem zeige sich ein Rückgang auf heute rund 8.900 Stellen. Speer zeigte sich überzeugt, dass gute Ergebnisse bei Prävention, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung „auch mit weniger Personaleinsatz erzielt werden können. Es gibt genügend Länder in Deutschland, die das täglich beweisen.“ Das Auslaufen des Solidarpakts bis 2020, weniger Einwohner und entsprechend geringere Einnahmen aus dem Finanzausgleich würden den Haushalt des Landes in den nächsten zehn Jahren um rund 20 Prozent schrumpfen lassen, betonte der Minister. „Das ist letztlich der entscheidende limitierende Faktor bei der Frage, wie viel Personal und Ressourcen ein Land für welche Zwecke einsetzen kann. Das gilt auch für die Polizei“, sagte Speer. Die Polizeireform habe nicht das Ziel, die Polizei in Brandenburg „einfach runterzusparen“. Die Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ habe vielmehr den Auftrag, Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen der Polizei insgesamt kritisch zu überprüfen. „Die Kernaufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition“, betonte Speer. Eine mechanische gleichmäßige Reduzierung der Polizei über alle Strukturen hinweg werde es nicht geben, wies Speer die Befürchtung aus Teilnehmerkreisen zurück, es könnte „mit dem Rasenmäher“ Personal reduziert werden. „Der Auftrag der Kommission ist ein anderer“, betonte Speer. Der Minister sagte zu, die Mitglieder der Polizeibeiräte nach Vorliegen der Kommissionsergebnisse erneut einzuladen, um diese zu informieren und den Meinungsaustausch fortzusetzen. Dies solle vor den zu treffenden politischen Entscheidungen erfolgen.
Die Mitglieder der Polizeibeiräte werden gemäß der Bestimmungen des Brandenburger Polizeiorganisationsgesetzes von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt. Sie sind Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei und sollen ihrem gesetzlichen Auftrag folgend deren vertrauensvolles Verhältnis fördern und dabei Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Quelle: Ministerium des Innern
„Die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes soll auch nach der geplanten Polizeireform weitestgehend erhalten bleiben. Alle anderen Fragen wie etwa Wachenstandorte treten hinter dieses Hauptziel zurück und müssen sich unterordnen. Um diese Präsenz in der Fläche zu ermöglichen, muss künftig so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig polizeiliche Führung in Brandenburg organisiert werden.“ Diesen Ansatz der anstehenden Polizeireform in Brandenburg hat heute Innenminister Rainer Speer im Gespräch mit den Mitgliedern der Polizeibeiräte der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) erläutert.
Rund 40 Mitglieder der Polizeibeiräte folgten der Einladung Speers in das Innenministerium nach Potsdam. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen ein Überblick über die Kriminalitätslage in Brandenburg und die Arbeit der zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen eingesetzten Expertenkommission sowie deren Zielvorgabe einer Personalausstattung der Landespolizei mit 7.000 Angehörigen im Jahr 2020. Speer stellte sich den zahlreichen Fragen und Hinweisen der Beiratsmitglieder und warb um Verständnis für die Notwendigkeit der Reform.
Entgegen eines verbreiteten Eindrucks in der Öffentlichkeit sei es „überhaupt nicht der Fall, dass bei der Polizei in Brandenburg bislang schon brutal gespart worden ist“. Die Polizeistärke hätte trotz zurückgehender Kriminalität 2005 noch auf dem Niveau von Anfang der 90er Jahre gelegen, dazwischen sei sie sogar zeitweilig gestiegen. Erst seitdem zeige sich ein Rückgang auf heute rund 8.900 Stellen. Speer zeigte sich überzeugt, dass gute Ergebnisse bei Prävention, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung „auch mit weniger Personaleinsatz erzielt werden können. Es gibt genügend Länder in Deutschland, die das täglich beweisen.“ Das Auslaufen des Solidarpakts bis 2020, weniger Einwohner und entsprechend geringere Einnahmen aus dem Finanzausgleich würden den Haushalt des Landes in den nächsten zehn Jahren um rund 20 Prozent schrumpfen lassen, betonte der Minister. „Das ist letztlich der entscheidende limitierende Faktor bei der Frage, wie viel Personal und Ressourcen ein Land für welche Zwecke einsetzen kann. Das gilt auch für die Polizei“, sagte Speer. Die Polizeireform habe nicht das Ziel, die Polizei in Brandenburg „einfach runterzusparen“. Die Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ habe vielmehr den Auftrag, Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen der Polizei insgesamt kritisch zu überprüfen. „Die Kernaufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition“, betonte Speer. Eine mechanische gleichmäßige Reduzierung der Polizei über alle Strukturen hinweg werde es nicht geben, wies Speer die Befürchtung aus Teilnehmerkreisen zurück, es könnte „mit dem Rasenmäher“ Personal reduziert werden. „Der Auftrag der Kommission ist ein anderer“, betonte Speer. Der Minister sagte zu, die Mitglieder der Polizeibeiräte nach Vorliegen der Kommissionsergebnisse erneut einzuladen, um diese zu informieren und den Meinungsaustausch fortzusetzen. Dies solle vor den zu treffenden politischen Entscheidungen erfolgen.
Die Mitglieder der Polizeibeiräte werden gemäß der Bestimmungen des Brandenburger Polizeiorganisationsgesetzes von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt. Sie sind Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei und sollen ihrem gesetzlichen Auftrag folgend deren vertrauensvolles Verhältnis fördern und dabei Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Quelle: Ministerium des Innern
„Die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes soll auch nach der geplanten Polizeireform weitestgehend erhalten bleiben. Alle anderen Fragen wie etwa Wachenstandorte treten hinter dieses Hauptziel zurück und müssen sich unterordnen. Um diese Präsenz in der Fläche zu ermöglichen, muss künftig so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig polizeiliche Führung in Brandenburg organisiert werden.“ Diesen Ansatz der anstehenden Polizeireform in Brandenburg hat heute Innenminister Rainer Speer im Gespräch mit den Mitgliedern der Polizeibeiräte der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) erläutert.
Rund 40 Mitglieder der Polizeibeiräte folgten der Einladung Speers in das Innenministerium nach Potsdam. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen ein Überblick über die Kriminalitätslage in Brandenburg und die Arbeit der zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen eingesetzten Expertenkommission sowie deren Zielvorgabe einer Personalausstattung der Landespolizei mit 7.000 Angehörigen im Jahr 2020. Speer stellte sich den zahlreichen Fragen und Hinweisen der Beiratsmitglieder und warb um Verständnis für die Notwendigkeit der Reform.
Entgegen eines verbreiteten Eindrucks in der Öffentlichkeit sei es „überhaupt nicht der Fall, dass bei der Polizei in Brandenburg bislang schon brutal gespart worden ist“. Die Polizeistärke hätte trotz zurückgehender Kriminalität 2005 noch auf dem Niveau von Anfang der 90er Jahre gelegen, dazwischen sei sie sogar zeitweilig gestiegen. Erst seitdem zeige sich ein Rückgang auf heute rund 8.900 Stellen. Speer zeigte sich überzeugt, dass gute Ergebnisse bei Prävention, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung „auch mit weniger Personaleinsatz erzielt werden können. Es gibt genügend Länder in Deutschland, die das täglich beweisen.“ Das Auslaufen des Solidarpakts bis 2020, weniger Einwohner und entsprechend geringere Einnahmen aus dem Finanzausgleich würden den Haushalt des Landes in den nächsten zehn Jahren um rund 20 Prozent schrumpfen lassen, betonte der Minister. „Das ist letztlich der entscheidende limitierende Faktor bei der Frage, wie viel Personal und Ressourcen ein Land für welche Zwecke einsetzen kann. Das gilt auch für die Polizei“, sagte Speer. Die Polizeireform habe nicht das Ziel, die Polizei in Brandenburg „einfach runterzusparen“. Die Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ habe vielmehr den Auftrag, Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen der Polizei insgesamt kritisch zu überprüfen. „Die Kernaufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition“, betonte Speer. Eine mechanische gleichmäßige Reduzierung der Polizei über alle Strukturen hinweg werde es nicht geben, wies Speer die Befürchtung aus Teilnehmerkreisen zurück, es könnte „mit dem Rasenmäher“ Personal reduziert werden. „Der Auftrag der Kommission ist ein anderer“, betonte Speer. Der Minister sagte zu, die Mitglieder der Polizeibeiräte nach Vorliegen der Kommissionsergebnisse erneut einzuladen, um diese zu informieren und den Meinungsaustausch fortzusetzen. Dies solle vor den zu treffenden politischen Entscheidungen erfolgen.
Die Mitglieder der Polizeibeiräte werden gemäß der Bestimmungen des Brandenburger Polizeiorganisationsgesetzes von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt. Sie sind Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei und sollen ihrem gesetzlichen Auftrag folgend deren vertrauensvolles Verhältnis fördern und dabei Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Quelle: Ministerium des Innern
„Die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes soll auch nach der geplanten Polizeireform weitestgehend erhalten bleiben. Alle anderen Fragen wie etwa Wachenstandorte treten hinter dieses Hauptziel zurück und müssen sich unterordnen. Um diese Präsenz in der Fläche zu ermöglichen, muss künftig so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig polizeiliche Führung in Brandenburg organisiert werden.“ Diesen Ansatz der anstehenden Polizeireform in Brandenburg hat heute Innenminister Rainer Speer im Gespräch mit den Mitgliedern der Polizeibeiräte der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) erläutert.
Rund 40 Mitglieder der Polizeibeiräte folgten der Einladung Speers in das Innenministerium nach Potsdam. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen ein Überblick über die Kriminalitätslage in Brandenburg und die Arbeit der zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen eingesetzten Expertenkommission sowie deren Zielvorgabe einer Personalausstattung der Landespolizei mit 7.000 Angehörigen im Jahr 2020. Speer stellte sich den zahlreichen Fragen und Hinweisen der Beiratsmitglieder und warb um Verständnis für die Notwendigkeit der Reform.
Entgegen eines verbreiteten Eindrucks in der Öffentlichkeit sei es „überhaupt nicht der Fall, dass bei der Polizei in Brandenburg bislang schon brutal gespart worden ist“. Die Polizeistärke hätte trotz zurückgehender Kriminalität 2005 noch auf dem Niveau von Anfang der 90er Jahre gelegen, dazwischen sei sie sogar zeitweilig gestiegen. Erst seitdem zeige sich ein Rückgang auf heute rund 8.900 Stellen. Speer zeigte sich überzeugt, dass gute Ergebnisse bei Prävention, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung „auch mit weniger Personaleinsatz erzielt werden können. Es gibt genügend Länder in Deutschland, die das täglich beweisen.“ Das Auslaufen des Solidarpakts bis 2020, weniger Einwohner und entsprechend geringere Einnahmen aus dem Finanzausgleich würden den Haushalt des Landes in den nächsten zehn Jahren um rund 20 Prozent schrumpfen lassen, betonte der Minister. „Das ist letztlich der entscheidende limitierende Faktor bei der Frage, wie viel Personal und Ressourcen ein Land für welche Zwecke einsetzen kann. Das gilt auch für die Polizei“, sagte Speer. Die Polizeireform habe nicht das Ziel, die Polizei in Brandenburg „einfach runterzusparen“. Die Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ habe vielmehr den Auftrag, Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen der Polizei insgesamt kritisch zu überprüfen. „Die Kernaufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition“, betonte Speer. Eine mechanische gleichmäßige Reduzierung der Polizei über alle Strukturen hinweg werde es nicht geben, wies Speer die Befürchtung aus Teilnehmerkreisen zurück, es könnte „mit dem Rasenmäher“ Personal reduziert werden. „Der Auftrag der Kommission ist ein anderer“, betonte Speer. Der Minister sagte zu, die Mitglieder der Polizeibeiräte nach Vorliegen der Kommissionsergebnisse erneut einzuladen, um diese zu informieren und den Meinungsaustausch fortzusetzen. Dies solle vor den zu treffenden politischen Entscheidungen erfolgen.
Die Mitglieder der Polizeibeiräte werden gemäß der Bestimmungen des Brandenburger Polizeiorganisationsgesetzes von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt. Sie sind Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei und sollen ihrem gesetzlichen Auftrag folgend deren vertrauensvolles Verhältnis fördern und dabei Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Quelle: Ministerium des Innern
„Die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes soll auch nach der geplanten Polizeireform weitestgehend erhalten bleiben. Alle anderen Fragen wie etwa Wachenstandorte treten hinter dieses Hauptziel zurück und müssen sich unterordnen. Um diese Präsenz in der Fläche zu ermöglichen, muss künftig so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig polizeiliche Führung in Brandenburg organisiert werden.“ Diesen Ansatz der anstehenden Polizeireform in Brandenburg hat heute Innenminister Rainer Speer im Gespräch mit den Mitgliedern der Polizeibeiräte der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) erläutert.
Rund 40 Mitglieder der Polizeibeiräte folgten der Einladung Speers in das Innenministerium nach Potsdam. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen ein Überblick über die Kriminalitätslage in Brandenburg und die Arbeit der zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen eingesetzten Expertenkommission sowie deren Zielvorgabe einer Personalausstattung der Landespolizei mit 7.000 Angehörigen im Jahr 2020. Speer stellte sich den zahlreichen Fragen und Hinweisen der Beiratsmitglieder und warb um Verständnis für die Notwendigkeit der Reform.
Entgegen eines verbreiteten Eindrucks in der Öffentlichkeit sei es „überhaupt nicht der Fall, dass bei der Polizei in Brandenburg bislang schon brutal gespart worden ist“. Die Polizeistärke hätte trotz zurückgehender Kriminalität 2005 noch auf dem Niveau von Anfang der 90er Jahre gelegen, dazwischen sei sie sogar zeitweilig gestiegen. Erst seitdem zeige sich ein Rückgang auf heute rund 8.900 Stellen. Speer zeigte sich überzeugt, dass gute Ergebnisse bei Prävention, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung „auch mit weniger Personaleinsatz erzielt werden können. Es gibt genügend Länder in Deutschland, die das täglich beweisen.“ Das Auslaufen des Solidarpakts bis 2020, weniger Einwohner und entsprechend geringere Einnahmen aus dem Finanzausgleich würden den Haushalt des Landes in den nächsten zehn Jahren um rund 20 Prozent schrumpfen lassen, betonte der Minister. „Das ist letztlich der entscheidende limitierende Faktor bei der Frage, wie viel Personal und Ressourcen ein Land für welche Zwecke einsetzen kann. Das gilt auch für die Polizei“, sagte Speer. Die Polizeireform habe nicht das Ziel, die Polizei in Brandenburg „einfach runterzusparen“. Die Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ habe vielmehr den Auftrag, Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen der Polizei insgesamt kritisch zu überprüfen. „Die Kernaufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition“, betonte Speer. Eine mechanische gleichmäßige Reduzierung der Polizei über alle Strukturen hinweg werde es nicht geben, wies Speer die Befürchtung aus Teilnehmerkreisen zurück, es könnte „mit dem Rasenmäher“ Personal reduziert werden. „Der Auftrag der Kommission ist ein anderer“, betonte Speer. Der Minister sagte zu, die Mitglieder der Polizeibeiräte nach Vorliegen der Kommissionsergebnisse erneut einzuladen, um diese zu informieren und den Meinungsaustausch fortzusetzen. Dies solle vor den zu treffenden politischen Entscheidungen erfolgen.
Die Mitglieder der Polizeibeiräte werden gemäß der Bestimmungen des Brandenburger Polizeiorganisationsgesetzes von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt. Sie sind Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei und sollen ihrem gesetzlichen Auftrag folgend deren vertrauensvolles Verhältnis fördern und dabei Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Quelle: Ministerium des Innern
„Die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes soll auch nach der geplanten Polizeireform weitestgehend erhalten bleiben. Alle anderen Fragen wie etwa Wachenstandorte treten hinter dieses Hauptziel zurück und müssen sich unterordnen. Um diese Präsenz in der Fläche zu ermöglichen, muss künftig so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig polizeiliche Führung in Brandenburg organisiert werden.“ Diesen Ansatz der anstehenden Polizeireform in Brandenburg hat heute Innenminister Rainer Speer im Gespräch mit den Mitgliedern der Polizeibeiräte der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) erläutert.
Rund 40 Mitglieder der Polizeibeiräte folgten der Einladung Speers in das Innenministerium nach Potsdam. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen ein Überblick über die Kriminalitätslage in Brandenburg und die Arbeit der zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen eingesetzten Expertenkommission sowie deren Zielvorgabe einer Personalausstattung der Landespolizei mit 7.000 Angehörigen im Jahr 2020. Speer stellte sich den zahlreichen Fragen und Hinweisen der Beiratsmitglieder und warb um Verständnis für die Notwendigkeit der Reform.
Entgegen eines verbreiteten Eindrucks in der Öffentlichkeit sei es „überhaupt nicht der Fall, dass bei der Polizei in Brandenburg bislang schon brutal gespart worden ist“. Die Polizeistärke hätte trotz zurückgehender Kriminalität 2005 noch auf dem Niveau von Anfang der 90er Jahre gelegen, dazwischen sei sie sogar zeitweilig gestiegen. Erst seitdem zeige sich ein Rückgang auf heute rund 8.900 Stellen. Speer zeigte sich überzeugt, dass gute Ergebnisse bei Prävention, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung „auch mit weniger Personaleinsatz erzielt werden können. Es gibt genügend Länder in Deutschland, die das täglich beweisen.“ Das Auslaufen des Solidarpakts bis 2020, weniger Einwohner und entsprechend geringere Einnahmen aus dem Finanzausgleich würden den Haushalt des Landes in den nächsten zehn Jahren um rund 20 Prozent schrumpfen lassen, betonte der Minister. „Das ist letztlich der entscheidende limitierende Faktor bei der Frage, wie viel Personal und Ressourcen ein Land für welche Zwecke einsetzen kann. Das gilt auch für die Polizei“, sagte Speer. Die Polizeireform habe nicht das Ziel, die Polizei in Brandenburg „einfach runterzusparen“. Die Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ habe vielmehr den Auftrag, Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen der Polizei insgesamt kritisch zu überprüfen. „Die Kernaufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition“, betonte Speer. Eine mechanische gleichmäßige Reduzierung der Polizei über alle Strukturen hinweg werde es nicht geben, wies Speer die Befürchtung aus Teilnehmerkreisen zurück, es könnte „mit dem Rasenmäher“ Personal reduziert werden. „Der Auftrag der Kommission ist ein anderer“, betonte Speer. Der Minister sagte zu, die Mitglieder der Polizeibeiräte nach Vorliegen der Kommissionsergebnisse erneut einzuladen, um diese zu informieren und den Meinungsaustausch fortzusetzen. Dies solle vor den zu treffenden politischen Entscheidungen erfolgen.
Die Mitglieder der Polizeibeiräte werden gemäß der Bestimmungen des Brandenburger Polizeiorganisationsgesetzes von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt. Sie sind Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei und sollen ihrem gesetzlichen Auftrag folgend deren vertrauensvolles Verhältnis fördern und dabei Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Quelle: Ministerium des Innern
„Die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes soll auch nach der geplanten Polizeireform weitestgehend erhalten bleiben. Alle anderen Fragen wie etwa Wachenstandorte treten hinter dieses Hauptziel zurück und müssen sich unterordnen. Um diese Präsenz in der Fläche zu ermöglichen, muss künftig so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig polizeiliche Führung in Brandenburg organisiert werden.“ Diesen Ansatz der anstehenden Polizeireform in Brandenburg hat heute Innenminister Rainer Speer im Gespräch mit den Mitgliedern der Polizeibeiräte der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) erläutert.
Rund 40 Mitglieder der Polizeibeiräte folgten der Einladung Speers in das Innenministerium nach Potsdam. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen ein Überblick über die Kriminalitätslage in Brandenburg und die Arbeit der zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen eingesetzten Expertenkommission sowie deren Zielvorgabe einer Personalausstattung der Landespolizei mit 7.000 Angehörigen im Jahr 2020. Speer stellte sich den zahlreichen Fragen und Hinweisen der Beiratsmitglieder und warb um Verständnis für die Notwendigkeit der Reform.
Entgegen eines verbreiteten Eindrucks in der Öffentlichkeit sei es „überhaupt nicht der Fall, dass bei der Polizei in Brandenburg bislang schon brutal gespart worden ist“. Die Polizeistärke hätte trotz zurückgehender Kriminalität 2005 noch auf dem Niveau von Anfang der 90er Jahre gelegen, dazwischen sei sie sogar zeitweilig gestiegen. Erst seitdem zeige sich ein Rückgang auf heute rund 8.900 Stellen. Speer zeigte sich überzeugt, dass gute Ergebnisse bei Prävention, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung „auch mit weniger Personaleinsatz erzielt werden können. Es gibt genügend Länder in Deutschland, die das täglich beweisen.“ Das Auslaufen des Solidarpakts bis 2020, weniger Einwohner und entsprechend geringere Einnahmen aus dem Finanzausgleich würden den Haushalt des Landes in den nächsten zehn Jahren um rund 20 Prozent schrumpfen lassen, betonte der Minister. „Das ist letztlich der entscheidende limitierende Faktor bei der Frage, wie viel Personal und Ressourcen ein Land für welche Zwecke einsetzen kann. Das gilt auch für die Polizei“, sagte Speer. Die Polizeireform habe nicht das Ziel, die Polizei in Brandenburg „einfach runterzusparen“. Die Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ habe vielmehr den Auftrag, Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen der Polizei insgesamt kritisch zu überprüfen. „Die Kernaufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition“, betonte Speer. Eine mechanische gleichmäßige Reduzierung der Polizei über alle Strukturen hinweg werde es nicht geben, wies Speer die Befürchtung aus Teilnehmerkreisen zurück, es könnte „mit dem Rasenmäher“ Personal reduziert werden. „Der Auftrag der Kommission ist ein anderer“, betonte Speer. Der Minister sagte zu, die Mitglieder der Polizeibeiräte nach Vorliegen der Kommissionsergebnisse erneut einzuladen, um diese zu informieren und den Meinungsaustausch fortzusetzen. Dies solle vor den zu treffenden politischen Entscheidungen erfolgen.
Die Mitglieder der Polizeibeiräte werden gemäß der Bestimmungen des Brandenburger Polizeiorganisationsgesetzes von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt. Sie sind Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei und sollen ihrem gesetzlichen Auftrag folgend deren vertrauensvolles Verhältnis fördern und dabei Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Quelle: Ministerium des Innern
„Die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes soll auch nach der geplanten Polizeireform weitestgehend erhalten bleiben. Alle anderen Fragen wie etwa Wachenstandorte treten hinter dieses Hauptziel zurück und müssen sich unterordnen. Um diese Präsenz in der Fläche zu ermöglichen, muss künftig so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig polizeiliche Führung in Brandenburg organisiert werden.“ Diesen Ansatz der anstehenden Polizeireform in Brandenburg hat heute Innenminister Rainer Speer im Gespräch mit den Mitgliedern der Polizeibeiräte der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) erläutert.
Rund 40 Mitglieder der Polizeibeiräte folgten der Einladung Speers in das Innenministerium nach Potsdam. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen ein Überblick über die Kriminalitätslage in Brandenburg und die Arbeit der zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen eingesetzten Expertenkommission sowie deren Zielvorgabe einer Personalausstattung der Landespolizei mit 7.000 Angehörigen im Jahr 2020. Speer stellte sich den zahlreichen Fragen und Hinweisen der Beiratsmitglieder und warb um Verständnis für die Notwendigkeit der Reform.
Entgegen eines verbreiteten Eindrucks in der Öffentlichkeit sei es „überhaupt nicht der Fall, dass bei der Polizei in Brandenburg bislang schon brutal gespart worden ist“. Die Polizeistärke hätte trotz zurückgehender Kriminalität 2005 noch auf dem Niveau von Anfang der 90er Jahre gelegen, dazwischen sei sie sogar zeitweilig gestiegen. Erst seitdem zeige sich ein Rückgang auf heute rund 8.900 Stellen. Speer zeigte sich überzeugt, dass gute Ergebnisse bei Prävention, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung „auch mit weniger Personaleinsatz erzielt werden können. Es gibt genügend Länder in Deutschland, die das täglich beweisen.“ Das Auslaufen des Solidarpakts bis 2020, weniger Einwohner und entsprechend geringere Einnahmen aus dem Finanzausgleich würden den Haushalt des Landes in den nächsten zehn Jahren um rund 20 Prozent schrumpfen lassen, betonte der Minister. „Das ist letztlich der entscheidende limitierende Faktor bei der Frage, wie viel Personal und Ressourcen ein Land für welche Zwecke einsetzen kann. Das gilt auch für die Polizei“, sagte Speer. Die Polizeireform habe nicht das Ziel, die Polizei in Brandenburg „einfach runterzusparen“. Die Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ habe vielmehr den Auftrag, Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen der Polizei insgesamt kritisch zu überprüfen. „Die Kernaufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition“, betonte Speer. Eine mechanische gleichmäßige Reduzierung der Polizei über alle Strukturen hinweg werde es nicht geben, wies Speer die Befürchtung aus Teilnehmerkreisen zurück, es könnte „mit dem Rasenmäher“ Personal reduziert werden. „Der Auftrag der Kommission ist ein anderer“, betonte Speer. Der Minister sagte zu, die Mitglieder der Polizeibeiräte nach Vorliegen der Kommissionsergebnisse erneut einzuladen, um diese zu informieren und den Meinungsaustausch fortzusetzen. Dies solle vor den zu treffenden politischen Entscheidungen erfolgen.
Die Mitglieder der Polizeibeiräte werden gemäß der Bestimmungen des Brandenburger Polizeiorganisationsgesetzes von den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte gewählt. Sie sind Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei und sollen ihrem gesetzlichen Auftrag folgend deren vertrauensvolles Verhältnis fördern und dabei Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.
Quelle: Ministerium des Innern