Die Suche nach einem atomaren Endlager geht weiter. Nach dem Start der Fachkonferenz „Teilgebiete“ im Oktober 2020 findet vom 5. bis 7. Februar 2021 der erste Beratungstermin statt. Ziel ist es, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und Gebietskörperschaften aktiv in das Verfahren einbringen. Nach einer geologischen Untersuchung kommen auch Gebiete in Brandenburg in Frage.
Mehrere Stufen für Standortauswahl
In mehreren Stufen soll auf der Basis des Standortauswahlgesetzes der Ort in Deutschland gefunden werden, der nach wissenschaftlichen Kriterien eine bestmögliche Sicherheit für die Lagerung der hochradioaktiven und wärmerzeugenden Abfälle bietet, die bei der Kernenergienutzung angefallen sind. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher begrüßt, dass das Verfahren, das zwischen der Bundesregierung und den Ländern vereinbart wurde, mit hoher Transparenz und größtmöglicher Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden soll: „Wer mitredet, kann mitgestalten. Bringen Sie sich ein. Diskutieren Sie mit im Rahmen der Fachkonferenz ‚Teilgebiete‘. So können Ihre Hinweise, Bedenken und Einwendungen ins Verfahren eingebracht werden“, so Nonnemacher.
Drei Termine 2021
Die Beratung ist die erste von drei Beratungsterminen im ersten Halbjahr 2021. Nach Abschluss und Auswertung dieser Veranstaltungsreihe, werden sich Regionen herauskristallisieren, die dann in anschließenden Regionalkonferenzen weiter diskutiert werden. Die endgültige Standortentscheidung ist für das Jahr 2031 geplant.
Alle Beratungstermine auf einen Blick:
- Erster Beratungstermin 05.–07. Februar 2021
- Zweiter Beratungstermin 15.–18. April 2021
- Dritter Beratungstermin 10.–13. Juni 2021
Innerhalb eines Monats nach dem letzten Beratungstermin im Juni 2021 übermittelt die Fachkonferenz Teilgebiete ihre Beratungsergebnisse an die BGE mbH. Diese muss die Ergebnisse bei der Erarbeitung ihres Vorschlags für die übertägig zu erkundenden Standortregionen berücksichtigen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase der Endlagersuche muss die BGE mbH die im Zwischenbericht identifizierten Teilgebiete eingrenzen und bestimmte Regionen vorschlagen, die konkret weiter untersucht werden sollen.
Die Beratungen im Februar finden digital statt und können per live-Stream verfolgt werden. Wer sich an der Diskussion beteiligen möchte, muss sich bis zum 29. Januar registrieren. www.endlagersuche-infoplattform.de
Betrachtung der geologischen Gesamtsituation
Der Zwischenbericht benennt einerseits die Gebiete in Deutschland, die aus Sicht der BGE mbH aufgrund ihrer geologischen Nichteignung aus dem Verfahren ausscheiden sollen. Andererseits weist er diejenigen Gebiete aus, die auf Basis der vorhandenen Daten eine günstige geologische Gesamtsituation erwarten lassen und daher von der BGE mbH zur weiteren Betrachtung im Verfahren vorgeschlagen werden: sogenannte Teilgebiete. Grundlage für die Auswahl der Teilgebiete sind wissenschaftliche Kriterien, die im StandAG festgelegt sind. Hierzu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr oder Vulkanismus, Mindestanforderungen an die Gesteinsformationen im Untergrund sowie geowissenschaftliche Abwägungskriterien.
Bericht schafft Basis für inhaltliche Diskussion
Der Zwischenbericht Teilgebiete stellt keine abschließende Festlegung dar, welche Gebiete weiter im Verfahren bleiben. Er soll Transparenz über den Arbeitsstand des Unternehmens in einem frühen Stadium des Verfahrens gewährleisten. Der Bericht ermöglicht somit allen Interessierten eine erste fachlich-inhaltliche Diskussion der Standortsuche und schafft damit eine Vorbereitung für folgende Beteiligungsformate sowie eine wichtige Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit der Endlagersuche.
Der Zwischenbericht wird auf der Fachkonferenz Teilgebiete sowie zusätzlich über die Online-Beteiligungsplattform, die das BASE eingerichtet hat, diskutiert. Hier geht es zur Online-Beteiligungsplattform.