Spätestens ab dem 4. Januar muss es für Brandenburger Unternehmen möglich sein, Anträge für die Überbrückungshilfen III zu beantragen. Das fordert der Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus, Marcus Tolle. Weiterhin sind sich die Brandenburger Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam einig, dass die Auszahlung von Abschlägen im Januar erfolgen muss. Außerdem sollen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer als systemrelevante Berufsgruppen in Brandenburg eingestuft werden.
Die IHK Cottbus teilte dazu mit:
Um die Brandenburger Unternehmen im Lockdown bestmöglich zu unterstützen und das Überleben stark betroffener Betriebe zu sichern, braucht es mehr Tempo und viel weniger bürokratische Hürden bei der Auszahlung von Hilfen und Abschlagszahlungen. Darüber sind sich die Brandenburger Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam einig und haben vier einschlägige Forderungen an die Politik herangetragen.
„Spätestens ab dem 4. Januar müssen Anträge für die Überbrückungshilfen III möglich sein“, fordert der Cottbuser Hauptgeschäftsführer Marcus Tolle federführend für die Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger IHKs. „Zugleich muss sichergestellt sein, dass die Auszahlung von Abschlägen im Januar erfolgen kann. Der verschärfte Lockdown erhöht den Druck und den Kampf ums Überleben vieler Unternehmen.“
Forderungen der IHKs
Darüber hinaus müssen Abschläge nahe an beantragten bzw. voraussichtlichen Höhen der Überbrückungshilfe III liegen. Hierzu gäbe es schließlich das Instrument der Verrechnung zum Zeitpunkt des Bescheides.
Die angekündigten erweiterten Teilabschreibungen müssen zudem umfassend sein. Aus Sicht der IHKs sei ein bundesweiter Leitfaden bzw. eine Liste von Waren mit gestaffelten Abschreibungsquoten, die nicht unter 50 Prozent liegen, wichtig, damit die Unterstützung auch einen Effekt habe. Erweiterte Abschreibungen sollten, damit sie liquiditätswirksam sind, als ansetzbare Fixkosten in die Überbrückungshilfe III einfließen und nicht allein steuerlich berücksichtigt werden.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer sollen als systemrelevante Berufsgruppen in Brandenburg eingestuft werden. „Wenn diese Berufsgruppen ihre Kinder ab Januar nicht in die Notbetreuung geben können und ausfallen, wird es große Engpässe bei der Prüfung der Corona-Hilfsanträge geben. Das wiederum würde sich auf die Unterstützungsleistungen für die Wirtschaft niederschlagen“, appelliert Marcus Tolle an die Landesregierung. Entsprechend sollen systemrelevante Berufsgruppen landesweit einheitlich definiert und hierbei auf die Zusammenarbeit mit Kammern und Berufsverbänden gesetzt werden.
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Red. / Presseinfo