• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Mittwoch, 2. Juli 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Gestohlene Daten über Steuersünder und Hehlerei

15:41 Uhr | 1. Februar 2010
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Ähnliche Artikel

Großräschener, Partwitzer & Geierswalder See nun vollständig schiffbar

Großräschener, Partwitzer & Geierswalder See nun vollständig schiffbar

1. Juli 2025

Seit Mitte Juni sind der Großräschener See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees offiziell für die Schifffahrt...

Clever statt anstrengend: Wie Haushalte Zeit beim Putzen sparen

Clever statt anstrengend: Wie Haushalte Zeit beim Putzen sparen

30. Juni 2025

Die Morgen in der Lausitz sind voll. Schulweg, Schichtarbeit, Wäsche, Essen kochen – und der Boden? Bleibt oft bis zuletzt...

Kreative Kletterlösungen für kleine Kinderzimmer: Platzsparende Ideen

Kreative Kletterlösungen für kleine Kinderzimmer: Platzsparende Ideen

30. Juni 2025

Kleine Kinderzimmer erfordern innovative Bewegungskonzepte, die Raum und Entwicklung intelligent verbinden. Eine Sprossenwand im Kinderzimmer kann eine clevere Lösung sein, um begrenzte...

Wirtschaftsinformatik: Schlüssel zur digitalen Transformation

Wirtschaftsinformatik: Schlüssel zur digitalen Transformation

30. Juni 2025

Die digitale Welt verändert sich rasant, und mit ihr die Anforderungen an Unternehmen und deren Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang spielt...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

A13: Schipkau, Schwarzheide & BASF planen gemeinsames Industriegebiet

17:03 Uhr | 2. Juli 2025 | 22 Leser

Cottbuser Sprecher-Ikone Wolfgang Rosenow feierte 80. Geburtstag

16:42 Uhr | 2. Juli 2025 | 25 Leser

Feuerwehren kämpfen erfolgreich gegen Waldbrand bei Jerischke an

16:29 Uhr | 2. Juli 2025 | 113 Leser

Feldbrand bei Dissen: Traktor zieht rettende Schneise

15:20 Uhr | 2. Juli 2025 | 1.1k Leser

Waldbrand in Gohrischheide breitet sich Richtung Elbe-Elster aus

15:14 Uhr | 2. Juli 2025 | 3.1k Leser

Bad Saarow: 27-Jähriger tot im Scharmützelsee gefunden

14:45 Uhr | 2. Juli 2025 | 185 Leser

Meistgelesen

Evakuierung aufgehoben: Großeinsatz bei Waldbrand nahe Sonnewalde

01.Juli 2025 | 10k Leser

Mann im Vetschauer Stadtpark niedergestochen – 16-Jähriger festgenommen

30.Juni 2025 | 9.3k Leser

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cottbuser Oberbürgermeister Schick

27.Juni 2025 | 8.3k Leser

Senftenberg lädt erstmalig zur dreitägigen Rummelmeile

25.Juni 2025 | 8.3k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 6.4k Leser

Wie geht es weiter mit Ortsumfahrung Cottbus? Bürgerrunde in Kahren

26.Juni 2025 | 5.8k Leser

VideoNews

Cottbus | Start für Ferienspaßpass 2025, Initiator über Vorteile & Angebote
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Cottbus | BTU lädt zu Sommerfest am 4. Juli, Ausblick auf Programmhighlights
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Cottbus | Neue Runde für Projekt "Kinderstadt", Koordinatorin über letzte freie Plätze & Neuerungen
Now Playing
Für die diesjährige Kinderstadt in Cottbus vom 4. bis 8. August gibt es noch freie Plätze. Wie die Stadt mitteilte, richtet sich das kostenfreie Ferienangebot an Kinder zwischen 8 und ...14 Jahren und findet im Ströbitzer Schulgarten statt. Die Teilnehmenden erwartet eine Woche voller kreativer Stationen, Mitmachaktionen und Freizeitangebote. Ziel soll es zudem sein, den Alltag in einer selbst gestalteten Stadt aktiv mitzubestimmen. Die Kinderstadt ist inklusiv angelegt, mit barrierearmen Zugängen, Rückzugsräumen und individueller Unterstützung. Anmeldungen sind unter anderem online unter http://www.cottbus.de/kinderstadt möglich.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin