Der Countdown für die Corona-Kulturhilfe wurde verlängert: Kultureinrichtungen können jetzt bis zum 30. November 2020 Anträge stellen. Kulturministerin Manja Schüle: „Die Einschränkungen und Belastungen der Kultureinrichtungen im Land Brandenburg durch die Corona-Pandemie dauern noch immer an. Der Teil-Lockdown im November mit den verfügten Schließungen hat diese Situation noch mal drastisch verschärft. Für die Kultur ist er eine Katastrophe. Deswegen haben wir entschieden, die Bewerbungsfrist für die Corona-Kulturhilfe des Landes Ende November zu verlängern. Wir ersetzen Einnahmeausfälle der Kultureinrichtungen mit bis zu 100 Prozent. Dafür stellen wir rund 30 Millionen Euro bereit. Damit sichern wir die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs. Und zeigen: Wir sind solidarisch in der Krise.“
Gemeinnützige kulturelle Vereine, Stiftungen, kommunale Kultureinrichtungen
Die Ende April 2020 gestartete Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften im Land Brandenburg. Das Kulturministerium stellt insgesamt mehr als 30 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms des Landes bereit, um bis zu 100 Prozent der Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern bis zum Jahresende auszugleichen. Erhöhte Personal- und Sachausgaben, die durch pandemiebedingte Vorkehrungen für den Veranstaltungsbetrieb erforderlich werden, können berücksichtigt werden. Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Ministeriums abrufbar.
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