Auf Grundlage des Konzeptes der Landessportminister werden Angebote im Freizeit- und Breitensport unter freiem Himmel in Brandenburg wieder ermöglicht. Dabei sind bestimmte Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten. Die Wiedereröffnung der Fitnessstudios steht bevor: Allerdings gibt es bundesweit kein einheitliches Vorgehen – NRW ist vorangegangen und ermöglicht Studios bereits am 11. Mai Corona-Lockerungen (unter strengen Auflagen). Hessen zieht nach und eröffnet am 15. Mai. In Brandenburg ist derzeit noch kein genauer Termin zur Wiedereröffnung in Sicht.
Öffnung unter Einhaltung der Hygienestandards
„Die vorsichtige Öffnung im Freizeit- und Breitensport dürfte Sporttreibende wie auch Vereine und Ehrenamtliche gleichermaßen freuen. Dennoch ist es wenig nachvollziehbar, dass die Branche der Gesundheits- und Fitnessstudios in der neuen Brandenburger Eindämmungsverordnung keine Berücksichtigung findet. Im Zuge der Gesamtentwicklung sollten Lockerungen für Fitness- und Gesundheitsstudios geprüft und zeitnah ermöglicht werden. Wer sich mit dem nötigen Abstand zu anderen beim Sport im Fitness- oder Gesundheitsstudio fit halte möchte, sollte das tun können,“ erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Julian Brüning.
„Die Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich sind wichtige Elemente, um allmählich zu einer gewissen Normalität zurückzukehren und insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen überfällig. Sport und Bewegung stärken nicht nur die Gesundheit und Abwehrkräfte der Menschen, sondern sind darüber hinaus wichtige Bestandteile des Miteinanders und der Gemeinschaft in unserem gesellschaftlichen Leben,“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Schaller, abschließend.
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