Der Pflegestützpunkt Cottbus informiert im Rahmen seines nächsten Themennachmittages darüber, was es mit einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen auf sich hat.
Weiter teilte der Pflegestützpunkt dazu mit:
Sie sind in Besitz eines Schwerbehindertenausweises? Nun könnte man meinen, mit diesem kann man einen, der meist freien Behindertenparkplätze nutzen. Doch so einfach ist es leider nicht! Aber wer darf auf den gekennzeicheneten Behindertenparkplätzen parken? Wer bekommt wann eine Ausnahmegenehmigung? Herr Gohr, Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gibt uns einen Einblick. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Mittwoch, den 05.02.2020 um 15.00 Uhr im Begegnungsraum des Rathauses, Neumarkt 5, 03046 Cottbus statt. Zu diesem Vortrag sind alle interessierten Bürger*innen herzlich eingeladen. Individuelle Fragen können im Anschluss an die Veranstaltung besprochen werden. Zusätzlich stehen Ihnen Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes für Fragen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist gewünscht unter 0355 / 612-2512
Red../Presseinfo
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Foto: ©Michael Gaida




