Wegen einer Sternfahrt von Traktoren und Landmaschinen am Dienstag, den 26. November 2019 nach Berlin wird es auf den Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg bereits ab Montag, dem 25. November 2019 zu umfangreichen Verkehrsbehinderungen im Land Brandenburg kommen. Es wird mit der An- und Abfahrt von ca. 5.000 Traktoren und Landmaschinen aus dem gesamten Bundesgebiet zu der Versammlung im Berliner Stadtzentrum gerechnet. In Folge der Anreise der Versammlungsteilnehmenden in den Nachmittags- und Abendstunden des 25. November 2019 und in den frühen Morgenstunden des 26. November 2019 ist landesweit mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen.
Betroffen hiervon ist auch, wegen möglicher Ableitungen von der Bundesautobahn an der Landesgrenze die Anschlussstelle Klein Marzehns (E51/A9) in Richtung Berlin.
Insbesondere werden folgende Bundes- und Landesstraßen sowie Orte im Land betroffen sein: (Stand: 21.11.2019)
Nordosten
L200, B2, B167, B198
Prenzlau, Angermünde, Eberswalde, Bernau
Osten
B1
Seelow bis Hönow
Süden
L49, B2, B96, B97, B101, B102, B115, B169, B246
Treuenbrietzen, Lauchhammer, Elsterwerda, Herzberg, Spremberg, Jüterbog, Baruth/Mark, Zossen, Beelitz
Nordwesten/Westen
L14, L52, L83, L96, L99, L962, B5, B96, B102, B103, B107, B195
Wittstock/Dosse, Perleberg, Kyritz, Nauen, Pritzwalk, Wittenberge, Fürstenberg/Havel, Gransee, Löwenberg, Oranienburg
Nach derzeitigen Informationen werden sich ca. 1.000 Traktoren bereits am Abend des 25. November 2019 im Bereich Beelitz (LK Potsdam-Mittelmark) einfinden. Ein größerer Sammelpunkt für Traktoren aus dem Norden der Bundesrepublik wird im Raum Perleberg sein.
Die Abreise nach Versammlungsende ab ca. 16.00 Uhr führt wiederum zu erheblichen Verkehrsbehinderungen auf den Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg auf den o.g. Strecken.
Die Polizei des Landes Brandenburg führt in einem landesweiten Polizeieinsatz umfangreiche Verkehrsmaßnahmen durch.
Die Polizei empfiehlt allen Verkehrsteilnehmenden sich rechtzeitig zu informieren und die Beeinträchtigungen in ihrer Verkehrsplanung zu berücksichtigen. Die Umfahrungsstrecken werden entsprechend ebenfalls stark frequentiert sein.
Hintergrund:
Die Initiative “Land schafft Verbindung – wir rufen zu Tisch” hat für heute zu bundesweiten Kundgebungen aufgerufen und verfolgt laut eigener Aussage folgende Ziele:
- Das Agrarpaket gefährdet bäuerliche Familienbetriebe. Wir wollen sie erhalten.
- Die Verschärfung der Düngeverordnung führt zu Unterdüngung. In den sogenannten roten Gebieten schadet das dem Boden und dem Wasser mehr, als es nützt.
- Buhmann der Politik und vieler NGOs: Die permanente negative Stimmungsmache, das Bauernbashing, führt zu Ärger und Frustration im Berufsstand. Diskriminierung, Benachteiligung und Mobbing von Angehörigen gehören zur Tagesordnung. Das gefährdet die Zukunft der Betriebe und des ländlichen Raums. Unter solchen gesellschaftlichen Umständen und ständig an den Pranger gestellt zu werden, oft weder fach- noch sachgerecht, verliert der Beruf des Landwirts seine Attraktivität.
- Das Mercosur-Handelsabkommen gefährdet durch Billigpreise importierter Waren die Versorgung mit sicheren, qualitativ hochwertigen und geprüften Lebensmitteln aus der Region.
“Wir wollen mitgestalten. Für ein miteinander, denn zusammen erreichen wir mehr! Mit dieser Kundgebung rufen wir zu Tisch – miteinander reden, statt übereinander! WIR RUFEN ZU TISCH FÜR VERHANDLUNGEN ZWISCHEN LANDWIRTEN, DEN BEIDEN BUNDESMINISTERINNEN FÜR LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT, JULIA KLÖCKNER UND SVENJA SCHULZE, SOWIE DEN FÜHRENDEN UND VERANTWORTLICHEN NGOS.” heißt es auf der Webseite .
Mit dem Agrarpakt ist unter anderem ein nationales Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat ab Ende 2023 und ein Verbot vieler weiterer Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten ab 2021 geplant. Ab 2020 soll Glyphosat bereits vermindert eingesetzt werden und Verbote und Teilverbote bei der Stoppel-, Vorsaat- und Vorernte-Behandlung, auf Grünland, im Wald, in Weihnachtsbaumkulturen, auf Gleisanlagen, in privaten Gärten und auf öffentlichen Parkflächen durchgesetzt werden. So soll der Gylphosateinsatz bereits um 75% vermindert werden.
Weiterhin soll ein Mindestabstand von zehn Metern zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten, der auf fünf Meter verringert werden darf, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist. In FFH-Gebieten, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten sowie Nationalparks soll die Anwendung von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden ab 2021 verboten werden. Darüber hinaus soll artenreiches Grünland, Streuobstwiesen und Trockenmauern als Biotope in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen werden und so mit Einschränkungen für den Pflanzenschutz belegt werden. Die im Eckpunktepapier vorgesehenen Ausgleichsflächen von festen zehn Prozent für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll indes gestrichen sein. Hierfür wird ein Katalog aufgelegt der von den Bauern, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, eine Kompensation für die Biodiversität verlangt.
Foto: Symbolbild