In den letzten Tagen häufen sich Hinweise aus der Bevölkerung, dass auf Verbrauchermarktparkplätzen im Landkreis, so unter anderem in Lauchhammer und Senftenberg, Personen unberechtigt als Spendensammler unterwegs sein sollen. Mit Listen und Sammelbüchsen gewappnet, versuchten sie mit einer Mitleidsmasche Spenden zu erbetteln.
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei nochmals folgende wichtige Hinweise:
Spendensammlungen sind erlaubnispflichtig, wenn diese gemeinnützigen Zwecken dienen sollen. Deshalb verlangen Sie immer den Nachweis der Genehmigungsbehörde mit der entsprechenden Sammelliste. Prüfen Sie genau, wem Sie Ihr Geld übergeben. Da Betrüger die Spendenbereitschaft ausnutzen wollen, schauen Sie genau, wer Sie um eine Spende bittet. Lassen Sie sich niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. EC-Karten sind praktisch Bargeld und sollten auch so behandelt werden. Ein gesundes Misstrauen hilft weiter!
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