Am 1. Juli 2016 informierte die LMBV den Amtsdirektor von Altdöbern, den Bürgermeister von Altdöbern sowie Mitglieder der Bürgerinitiative Altdöberner See über den gegenwärtigen Stand eines extern beauftragten Prüfprozesses zur potenziellen Einlagerung und Einspülung von eisenhydroxidhaltigen Sedimenten in Bergbaufolgeseen. Die konzeptionell getragenen Ideen, künftig auch das Restloch Greifenhain (Altdöberner See) zum Einspülen von EHS zu nutzen, werden nach intensiver Prüfung nunmehr von der LMBV verworfen und nicht mehr weiter verfolgt.
Der Abteilungsleiter Umweltschutz/Rekultivierung der LMBV, Volkmar Zarach, stellte dazu erste Zwischenergebnisse der externen Schutzgüterprüfung beim fortgeschriebenen Konzept zum Umgang der Bergbausanierer mit dem in der Lausitz anfallenden Eisenhydroxidschlämmen (EHS) vor. Wesentliche Erkenntnisse können wie folgt zusammengefasst werden:
- grundsätzlich ist das Einspülen von EHS in geeignete Bergbaufolgegewässer technisch machbar, jedoch zeigt das Abwägen verschiedener Belange, dass das mit dafür vorgesehene Altdöberner See dafür nicht mehr in Frage kommen wird;
- insbesondere die Abwägungen verschiedener Schutzgüter haben zu diesem Experten-Votum hinsichtlich des Restloches Greifenhain geführt
- die Recherchen der Bergbausanierer, ob andere Bergbaugewässer für das Einspülen geeignet sind, werden weiter gehen;
- die LMBV wird auch den Weg des Deponierens auf einer eigenen Monodeponie zielstrebig weiterverfolgen.
Die LMBV arbeitet im Auftrag von Bund und Braunkohleländern an wirksamen und effizienten Lösungen zur Gewässergüteverbesserung und der Minderung der Verockerung von Fließgewässern. Die dabei in unterschiedlicher Form anfallenden eisenhaltigen Rückstände müssen, wenn sie nicht zu vermeiden sind, vor allem auf ihre mögliche Zwischenlagerung, spätere Verwertung, zeitnahe Deponierung oder Verspülung hin geprüft werden. Der Dialog mit der Bürgerinitiative wird weiter fortgesetzt.
Die CDU-Wahlkreisabgeordnete Roswitha Schier sagte zur Entscheidung: „Ich begrüße die Entscheidung der LMBV ausdrücklich, keine Eisenhydroxidschlämme in den Altdöberner See einlagern zu wollen. Der Widerstand der Menschen vor Ort und der Bürgerinitiative Altdöberner See gegen die ursprünglich angedachte Verklappung zahlt sich endlich aus.
Für uns als CDU-Fraktion waren die Überlegungen der LMBV nie eine Option. Vielmehr müssen die anfallenden Schlämme aus der Fließgewässerberäumung ordnungsgemäß zwischengelagert und anschließend deponiert werden. Die Landesregierung ist nun gefordert, sich für eine Deponierung des Schlamms einzusetzen und dafür zu sorgen, dass ausreichende finanzielle Mittel im neuen Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung für die Zeit nach 2017 zur Verfügung gestellt werden. Die planerische Vorkehrungen sollten rechtzeitig getroffen werden, um geeignete Deponiestandorte zu erkunden und diese planungsrechtlich zu sichern.“
pm/red