Budgetsteuerung 2016/17 im Fokus
Auch das Jahr 2016 stellt die LMBV und ihre Partner wieder vor umfangreiche Herausforderungen. Da ist auf der einen Seite der umfängliche Sanierungsalltag vor Ort zu bewältigen. Dabei stehen die bergbaulichen und wasserwirtschaftlichen Aufgaben in der rechtlichen Verantwortung der LMBV – mit den Schwerpunkten der Herstellung der geotechnischen Sicherheit und der Fortführung der Flutung und Wasserbeschaffenheitsentwicklung in den Bergbaufolgeseen – im Vordergrund. Das Wassermanagement als zentrales Steuerungselement für die Minimierung der bergbaubedingten Austräge von Eisen und Sulfat in die Fließgewässer gewinnt ebenfalls eine immer größer werdende Bedeutung.
Gleichwohl werden auf der anderen Seite auch bei der Gefahrenabwehr gegen die Folgen des Grundwasserwiederanstiegs anspruchsvolle Maßnahmen im Auftrag von Bund und Ländern realisiert. Bei den Projekten zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards im Auftrag der Braunkohleländer stehen in Sachsen die schiffbaren Gewässerverbindungen im Mittelpunkt. Beispiele für Sanierungsprojekte im Jahr 2016 sind in der konkret aufgelistet.
Das derzeitige Vierte ergänzende Verwaltungsabkommen zum „Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2013 bis 2017“ (VA V Braunkohlesanierung) geht indes bereits in das vorletzte Jahr seiner Gültigkeit. Dementsprechend wurden von der LMBV bereits für den Folgezeitraum 2018 bis 2022 Planungen fertiggestellt, die in den folgenden Monaten im Zuge einer Evaluierung extern bewertet werden.
Parallel dazu hat der Bund die Braunkohleländer zu Gesprächen über die Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2017 eingeladen.
Unabhängig davon sind die in den einzelnen Programmteilen des derzeit gültigen Verwaltungsabkommens durch die LMBV zu erbringenden Leistungen schon heute so auszusteuern, das bei Einhaltung der Budgets deren Abrechnung vollständig bis Ende 2017 gewährleistet ist. Dies ist eine Aufgabe, die am Ende des Zeitraumes eines jeden ergänzenden Verwaltungsabkommens ansteht und eine enge Abstimmung zwischen den Planern, Einkäufern, Controllern und den Mitarbeitern der Sanierungsbereiche der LMBV bedarf.
Quelle & Foto: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH