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„Programm Innere Sicherheit“ mit einheitlichem Handlungsrahmen gegen alte und neue Herausforderungen

18:02 Uhr | 3. Juni 2009
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Schönbohm: Ergebnis unterstreicht die Handlungsfähigkeit des Föderalismus
Bund und Länder passen das erstmals 1974 formulierte ‚Programm Innere Sicherheit‘ (PIS) 15 Jahre nach der letzten Überarbeitung an die neuen Herausforderungen an. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, unter dessen Vorsitz eine länderoffene Arbeitsgruppe das Programm überarbeitete, betonte bei der Vorstellung heute in Bremen: „Innere Sicherheit ist und bleibt ein hohes Gut für die Lebensqualität der Menschen in unserem Lande. Dass Deutschland einer der sichersten Staaten der Welt ist, ist insbesondere das Ergebnis unserer erfolgreichen Sicherheitsarbeit. Diesen hohen Standard gilt es zu sichern. Deshalb müssen wir regelmäßig die Bedingungen analysieren, bewährte Sicherheitsstrategien und -konzepte fortschreiben und wenn erforderlich auch neue Konzepte entwickeln.“
Schönbohm hob besonders die Einigkeit aller Beteiligten hervor. „1994 gab es noch eine Reihe von Protokollnotizen, in denen einige Länder Bedenken zu einzelnen Punkten äußerten. Das jetzt vorliegende Programm kommt ohne derartige Anmerkungen aus. Das unterstreicht die grundsätzliche Einigkeit der Länder in Kernfragen der Inneren Sicherheit und ist zugleich ein Beleg für die Leistungsfähigkeit unseres föderalen Systems. Das straft auch all jene Lügen, die einer immer stärkeren Zentralstaatlichkeit das Wort reden.“
Wie sehr sich die Herausforderungen an die Innere Sicherheit geändert und erweitert hätten, lasse sich am Umfang des neuen Programms erkennen, sagte der Minister weiter. „Während das Programm von 1994 mit zirka 25 Seiten auskam, umfasst das neue Programm trotz straffer Formulierung fast 70 Seiten“, erläuterte Schönbohm.
Neu aufgenommen in das Programm wurden die Themen Gewalt im Zusammenhang mit Sport- und Großveranstaltungen und Versammlungen, Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), Sicherheitsforschung und demografische Entwicklung. Darüber hinaus wurden wichtige Themen des `94er-Programms wie Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung, Verkehrssicherheitsarbeit, Katastrophenschutz oder Verfassungsschutz fortgeschrieben.
Im Bereich Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung wurden die Ausführungen zu Massenkriminalität, Organisierte Kriminalität, Rauschgift-, Jugend-, Gewalt-, und politisch motivierte Kriminalität um den außerordentlich bedeutsamen Bereich ‚Informations- und Kommunikations-Kriminalität‘ (IuK-Kriminalität) ergänzt. „Mit dem technologischen Fortschritt von Internet und der Mobilfunktelefonie entwickelt sich ebenso rasant eine entsprechende Kriminalität, deren künftige Dimension nicht absehbar ist. Die Phantasie der Straftäter, das Netz für ihre Zwecke zu nutzen, kennt praktisch keine Grenzen.“, betonte Schönbohm.
So wird das weltweite Netz als Plattform für das Ausspähen von Daten, den Einsatz von Schadprogrammen, das unberechtigte Eindringen in Rechnersysteme, aber auch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, das betrügerische Anbieten von Waren und Dienstleistungen, verbotenes Glücksspiel, Urheberrechtsverletzungen, den illegalen Verkauf von Waffen und für die Kommunikation terroristischer Netzwerke genutzt.
Für eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung müssen die Sicherheitsbehörden die zu erwartenden technologischen Entwicklungen vorausschauend beurteilen und analysieren, welche Schwerpunkte künftig zu setzen sind. Ermittlungs- und Beweissicherungsmethoden müssen bedarfsgerecht, auch unter Berücksichtigung des rechtlichen Instrumentariums, angepasst werden.
Mit dem Kapital ‚Sicherheit nach Wegfall der Grenzkontrollen‘ richtet das Programm ein zentrales Augenmerk auf die Erweiterung des Schengenraumes und die damit verbundene Reisefreizügigkeit, die 1994 erst in den Anfängen steckte. Nachdem auch die Schweiz seit diesem Jahr zum Schengen-Raum gehört, hat Deutschland abgesehen von den Flug- und Seehäfen keine Außengrenzen mehr. Gleichwohl muss sichergestellt werden, dass Straftäter diese Freiheit nicht missbrauchen. „Deshalb kommt es auf eine enge und unkomplizierte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Grenzgebieten, aber auch darüber hinaus in der EU an“, betonte Schönbohm.
Wichtige Schwerpunkte des neuen PIS sind zudem die Themen ‚Extremismus‘ und ‚Terrorismus‘. „Die Anschläge vom 11. September 2001 waren weltweit eine Zäsur bei der Bekämpfung des islamistischen Terrors. Seitdem wurde die föderale Sicherheitsarchitektur in Deutschland und die Strategie zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus umfassend überprüft und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Ergebnis ist ein ganzheitlicher Bekämpfungsansatz“, erläuterte Schönbohm.
Im Zusammenhang mit der Abwehr von Terroranschlägen geht das Programm 2009 auch der Frage nach, wie die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Inneren zur Gewährleistung der maritimen und der Luftsicherheit künftig auszugestalten ist. Für diese Sicherheitsfelder ist die Polizei zuständig. Die Bundeswehr kann zur Abwehr schwerer Unglücksfälle, das können auch drohende Terroranschläge sein, um Amtshilfe gebeten werden. Allerdings darf sie dabei nur die Mittel, vor allem Waffen, einsetzen, über die auch die Polizei verfügt. Da aber auch Situationen denkbar sind, die nur mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln gelöst werden können, wird im neuen PIS eine Verfassungsänderung gefordert, die entsprechende Amtshilfe durch die Bundeswehr regelt.
Extremismus und terroristische Bedrohung führten auch zu einer Schwerpunktverschiebung im Kapitel ‚Verfassungsschutz‘. Wurde 1994 die Beobachtung früherer oder fortwirkender Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen DDR stark thematisiert, stehen jetzt die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus sowie Abwehr von Wirtschaftsspionage im Vordergrund.
Unter der weitergehenden Bezeichnung ‚Bevölkerungsschutz‘ werden der Katastrophenschutz mit der Zuständigkeit der Länder und der Zivilschutz mit der Zuständigkeit des Bundes im neuen Programm dargestellt. Ziele sind eine noch weitere Verbesserung des Krisen- und Kommunikationsmanagements, des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes sowie die Weiterentwicklung des europäischen Bevölkerungsschutzes. Bedeutsam sind auch die Aussagen zur Stärkung des Ehrenamtes, denn die Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind ein unverzichtbarer Pfeiler der nationalen Notfallvorsorge.
Durch Aufnahme als neues Kapitel unterstreicht das Programm die erheblich gestiegene Bedeutung der ‚Sicherheitsforschung‘. Obwohl zivile Sicherheitsforschungsstrukturen erst bedingt existieren, kann eine einheitliche, transparente Aufstellung der Bedarfsträger von Lösungen der Sicherheitsforschung in der Vernetzung von Forschung und Wirtschaft zur Gestaltung eines zivilen Sicherheitsmarktes beitragen. Durch die Benennung der Deutschen Hochschule der Polizei und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Ansprechstellen werden erste Voraussetzungen geschaffen, um die Sicherheitsbehörden zu Partnern von Wissenschaft und Wirtschaft werden zu lassen. Der technologische Fortschritt bedingt auch den schnellen Transfer von Wissenschaftsleistungen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Innovative Lösungen erfordern eine innovationsfreudige Verwaltung, die Forschung und auch ein kalkuliertes Restrisiko zulässt. Zugleich wird darauf verwiesen, dass die zivile Sicherheitsforschung ein Standort- und Wirtschaftsfaktor ist.
Mit Grundsätzen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) reagiert das Programm auf die Abhängigkeit des öffentlichen und privaten Lebens von Infrastrukturdienstleistungen wie einer stabilen Energieversorgung und gesicherten IT-Dienstleistungen. Gerade auch vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohungen ist die Verletzlichkeit dieser Strukturen hoch einzuschätzen. Zu ihrem Schutz sollen die Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen intensiviert und die privaten Betreiber von Infrastrukturen entsprechend ihrer Verantwortung eingebunden werden.
Ein herausragendes Thema, das sich zwar 1994 schon abzeichnete, aber nicht behandelt wurde, ist die demografische Entwicklung. Einerseits geht die Bevölkerungszahl durch eine niedrige Geburtenrate kontinuierlich zurück. Andererseits wird die Gesellschaft immer älter. Dieser Aspekt geht sowohl in die Überlegungen zur Verkehrssicherheitsarbeit als auch zur Kriminalitätsprävention und -bekämpfung ein. Auch das Thema ‚Gewalt in der Pflege‘ ist als ein Feld erfasst, das in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden verlangen wird.
Der demografische Wandel wird die Personalgewinnung bei den Sicherheitsbehörden beeinflussen. Die Verringerung der Geburten führt zu einem Rückgang an qualifizierten Schul- und Hochschulabgängern. Dadurch wird sich der Wettbewerb zu anderen Organisationen und zur Wirtschaft verstärken. Um den Bedarf an leistungsfähigen Nachwuchskräften künftig decken zu können, müssen die Polizei und andere Sicherheitsbehörden ihre Konkurrenzfähigkeit durch Erhöhung der Attraktivität der Berufe sowie ein flexibles Personalmanagement gewährleisten. Zudem soll der Bevölkerungsstruktur bei der Personalgewinnung der Sicherheitsbehörden durch Einstellung von Personen mit Migrationshintergrund Rechnung getragen werden.
Quelle: Ministerium des Innern

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