Insgesamt 16 Ausbildungsstellen zum 1. September 2016 zu besetzen – Bewerbungsfrist läuft noch bis 31. Dezember 2015
Zum 1. September des kommenden Jahres bietet die Justiz des Landes 16 Auszubildenden die Chance den Beruf der/des Justizfachangestellten zu erlernen. Noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres können sich Interessierte für die Ausbildung in einem spannenden und fordernden beruflichen Umfeld bewerben.
Justizfachangestellte nehmen vielfältige Aufgaben wahr. Sie arbeiten eng mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zusammen sind an Straf- und Zivilprozessen, Zwangsvollstreckungen, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen beteiligt, oder befassen sich mit Fragen der Vormundschaft und Betreuungen. Sie sind darüber hinaus Ansprechpartner für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Die Tätigkeit in der Justiz bietet gute berufliche Chancen. Mit den geschaffenen Einstellungskorridoren kann das Land dem Nachwuchs eine langfristige Perspektive an Brandenburger Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften des Landes bieten. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden im dualen System ausgebildet, das heißt an der Berufsschule und an den Ausbildungsgerichten. Ausbildungsgerichte sind die Amtsgerichte in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Fürstenwalde/Spree und Neuruppin.
Hintergrund:
Seit Beginn der Ausbildung im Jahr 1998 wurden im Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/r mehr als 300 Frauen und Männer erfolgreich ausgebildet. Mit der Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten werden die künftigen Auszubildenden mit den vielfältigen büroorganisatorischen, verwaltenden und rechtsanwendenden Tätigkeiten in allen Bereichen der Justiz vertraut gemacht. Die dreijährige Ausbildung erfolgt in einem dualen System, d.h. an einem der bereits genannten vier Ausbildungsgerichte und zugleich an der Berufsschule im Oberstufenzentrum „Alfred Flakowski“ in Brandenburg a.d.H.. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Bewerbung für den 1. September des jeweiligen Einstellungsjahres kann in der Zeit von September bis zum 31. Dezember des Vorjahres per Post an den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Dezernat 10.2
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
oder per E-Mail an
gerichtet werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hudl (Tel.: 03381/39 9215) oder Frau Zeller (Tel.: 03381/39 9217).
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz